Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Fortsetzung der Beratung vom 17.11.2025.
Herr Ernst berichtet, vom 05.12.2025 bis zum 19.12.2025 habe eine Zählung der Fahrzeuge ebenso wie eine Geschwindigkeitsmessung stattgefunden. Der Fußverkehr könne im Rahmen der Zählung nicht ermittelt werden. Der Anteil der 4.651 Zweiräder betrage 28% der Gesamtfahrzeugmenge. Der PKW-Anteil betrage 29%. Der Rest der insgesamt etwa 16.400 Fahrzeuge seien LKWs. Die Fahrzeuge hätten eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 28 km/h aufgewiesen. Zur Anordnung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) sei nach den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen die Zählung des Fußverkehrs durch das Bezirksamt nötig, um Fahrzeug- und Fußverkehr in Relation setzen zu können. Das Polizeikommissariat 21 stehe einer Einengung der Fahrbahn und der Anordnung eines FGÜ aufgeschlossen gegenüber.
Herr Hahn erinnert, das Bezirksamt habe Kapazitätsengpässe. Es sei offen, wann die Zählung des Fußverkehrs durchgeführt werden könne.
Herr Schmidt betont, es handele sich um einen Schulweg. Dessen kurzfristige Sicherung sei einer ausführlichen Prüfung vorzuziehen.
Herr Adrian bezweifelt den hohen Anteil des LKW-Verkehrs.
Herr Strasser wirft ein, in früheren Beratungen sei als Voraussetzung für die Anordnung eines FGÜdie Querung von 50 Personen pro Stunde in den Hauptverkehrszeiten genannt worden.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Entsprechend der Bitte des Stadtteilrats Altona-Altstadt (Drucksache 22-1524) werden die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 sowie das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung des früheren Fußgängerüberwegs auf Höhe der Chemnitzstraße 17 bzw. 42 einzuleiten.
Der Petent weist auf die Stellungnahme des Denkmalschutzamtes zur Eingabe hin.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Behörde für Kultur und Medien teilt hierzu mit: „Die angesprochenen Pfeiler sind Bestandteil des Denkmalensembles Osdorfer Landstraße 372/ 374 und bilden die historische Einfahrtssituation des Anwesens ab. Verkehrliche Lösungen sind außerhalb des Denkmalensembles zu suchen.“
Die Ausschussmitglieder haben die Stellungnahme am 06.01.2026 per E-Mail erhalten.]
Des Weiteren führt er aus, der Radweg werde in beide Richtungen befahren und sei ein hoch frequentierter Schulweg. Unmittelbar neben der Ausfahrt würden wiederholt zahlreiche Elektroroller von den Mieter:innen abgestellt, was zu Ausweichverkehren des Rad- und Fußverkehrs führe. Entsprechende Hinweise seinerseits an die Verleihfirmen hätten seit mittlerweile vier Jahren zu keiner Veränderung geführt. Das Mauerwerk der Pfeiler an der Torausfahrt schränke die Sichtbeziehungen erheblich ein, stehe aber (siehe Nachtrag oben) unter Denkmalschutz.
Herr Batenhorst schlägt eine Disziplinierung der Mietenden durch Bußgelder vor.
Herr Ruststellt klar, das Abstellen von Rollern sei keine Ordnungswidrigkeit.
Herr Piotrowskifavorisiert eine technische Lösung, um das Abstellen an dem Ort zu verhindern; die Fläche sei für das Abstellen der Mietfahrzeuge zu sperren. Es gebe vergleichbare Flächen im Bezirk. Die Freie und Hansestadt Hamburg habe einen Vertrag mit den Verleihfirmen, der vorsehe, dass die Fahrzeuge so abgestellt werden müssten, dass sich noch zwei Rollstühle begegnen könnten. Für eine bauliche Lösung müsse das an dieser Stelle sehr breite Straßenbegleitgrün einbezogen werden.
Herr Harders ergänzt, das in der Eingabe beschriebene Abstellen sei rechtswidrig. Der Vertrag gestattete die Nutzung der öffentlichen Fläche zum Abstellen der Fahrzeuge im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis als Gemeingebrauch, sofern eine Restgehwegbreite von 2,50 m gegeben sei.
Herr Adrian wirft ein, auch wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln würde, sei offen, wer diese kontrolliere und sanktionieren könne. Auch vor seinem Wohnsitz sammelten sich die abgestellten Fahrzeuge, weil dort das Geschäftsgebiet der Verleihfirmen ende.
Herr Strasser bittet, für die anstehende Beratung in der nächsten Sitzung am 19.01.2026 einer eventuellen baulichen Lösung eine Karte vorzulegen.
Herr Strate weist auf die Verkehrsgefährdung durch abgestellte Elektroroller insbesondere in der Nacht hin. Zudem sei die Osdorfer Landstraße eine Hauptverkehrsstraße, etwaige bauliche Maßnahmen also ggf. der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu empfehlen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG gebeten, das stationsunabhängige Abstellen von gemieteten Elektrokleinfahrzeugen entlang der nördlichen Osdorfer Landstraße auf Höhe Kuhgraben (Zuwegung zum Buchenhofquartier) zu unterbinden.
Darüber hinaus wird der Wunsch nach einer baulichen Lösung für die Zuwegung des Buchenhofquartiers (Einmündung Kuhgraben auf die Osdorfer Landstraße) einvernehmlich in die nächste Sitzung am 19.01.2026 vertagt.
Der Petent betont, ein Informationsstand des Amtes auf dem Spritzenplatz reiche für die Erläuterung des komplexen Vorhabens freiRaum Ottensen nicht aus.
Herr Harders bedankt sich ausdrücklich bei den Ottenser Gestalten für ihr Engagement. Die grundlegenden Informationsbedürfnisse sehe er durch die Projektwebsite beantwortet. Den Bewohner:innen stände offen, sich für weitere Detailfragen direkt ans Amt zu wenden. Deren Beantwortung könne nicht im Rahmen einer Informationsveranstaltung geschehen.
Herr Strasser befürwortet die Durchführung einer Veranstaltung, die mit einem nur geringen Aufwand vom Amt organisiert werden könne.
Herr Porten sieht in der Durchführung einer Informationsveranstaltung keinen großen Nutzen.
Herr Batenhorst beklagt den umfangreichen bürokratischen Aufwand des Projektes freiRaum Ottensen.
Herr Hahnlegt da, eine große Informationsveranstaltung, wie in der Eingabe beschrieben, entspreche nicht den Bedürfnissen der Bewohner:innen nach detaillierter Erläuterung der geplanten Veränderungen vor ihrer Haustür. Am Informationsstand am 27.09.2025 hätten sich seinerzeit etwa 300 Bewohner:innen beraten lassen. Auf Nachfrage von Herrn Fischer stellt er klar, Informationen auf Plakaten seien ohnehin vor Baubeginn geplant, auf Nachfrage von Herrn Harders, die Vorlage des aktualisierten Arbeitsprogramms brauche noch Zeit. Dessen nächste Aktualisierung solle schnellstmöglich vorgelegt werden, werde aber noch einige Wochen in Anspruch nehmen.
Herr Strate fasst zusammen, eine politische Mehrheit für eine Informationsveranstaltung zeichne sich nicht ab.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Der Petent beklagt anhaltende Geschwindigkeitsüberschreitungen und die Befahrung von Gehwegen durch Fahrzeuge, die dem Gegenverkehr auswichen und insbesondere Schulkinder in Gefahr brächten. Eine Geschwindigkeitsmessung vom Polizeikommissariat 26 (PK 26) sei bereits durchgeführt worden. Gleichzeitig missachteten Elterntaxis die Halteverbote. Um das Unfallrisiko zu reduzieren, brauche es präventive Maßnahmen, zum Beispiel das Aufstellen von Pollern, um den Fußweg zu schützen. Es sei schwer nachzuvollziehen, warum vom Kfz-Durchgangsverkehr nicht die benachbarte Luruper Chaussee genutzt werde.
Herr Brinkmann stellt klar, es seien Geschwindigkeitsmessungen in zwei Zeiträumen vorgenommen und festgestellt worden, dass etwa die Hälfte der Fahrzeuge überwiegend geringfügig zu schnell fahre. Mit heutigem Beginn des Schulbetriebs sei der Bürgernahe Beamte aufgefordert, die Eltern auf die Einhaltung der Halteverbote hinzuweisen. Die Unfalllage sei unauffällig. Es gebe nur einen Beschwerdeführer. Das PK 26 biete einen Vororttermin an, um Lösungsmöglichkeiten abzuwägen.
Herr Stünitz führt aus, es handele sich um eine allgemeine Problematik, die im gesamten Viertel vorliege. Das Viertel müsse verkehrsberuhigt werden. Aufgrund der Baustelle auf der Elbgaustraße weiche der Durchgangsverkehr in die kleineren Straßen aus. Er schlage zur kurzfristigen Geschwindigkeitssenkung ohne große bauliche Maßnahmen vor, wechselseitiges Parken einzuführen. Vermutlich würden einzelne Stellplätze entfallen.
Herr Porten spricht sich gegen bauliche Maßnahmen aus.
Herr Heyne bezweifelt den geschwindigkeitssenkenden Effekt von wechselseitigem Parken. Im Stückweg werde bereits teilweise wechselseitig geparkt. Eine Erweiterung der Regelung führe zu Stellplatzverlust.
Herr Adrian und Frau Stamm betonen mit Blick auf Böttcherkamp und Lüttkamp die negativen Effekte des wechselseitigen Parkens, wie beispielsweise kurzfristige Beschleunigungen und Hupen von Kfz.
Herr Packmohr macht darauf aufmerksam, dass wechselseitiges Parken den Fußweg nicht schütze; Poller seien vorzuziehen und die Stellplatzsituation besser so beizubehalten.
Herr Batenhorst widerspricht. Die Flurstraße zeige, das wechselseitiges Parken funktioniere.
Herr Strate weist auf die Nutzung des Stückwegs als Hauptanfahrtsroute der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr hin. Bei wechselseitigem Parken seien Behinderungen für die Einsatzfahrzeuge und Dauerhorn für die Anwohner:innen zu befürchten.
Herr Strasser erinnert an die Überlegung aus der Vergangenheit, in der der Stückweg zur Sackgasse werden sollte und das dadurch geschaffene Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr zugeschlagen werden solle. Es gebe zudem weitere absehbare Veränderungen im Viertel, die im Rahmen baulicher Veränderungen ebenfalls berücksichtigt werden sollten.
Herr Hahn weist darauf hin, dass das Aufstellen von Pollern den Gehweg zusätzlich verenge. Einige seien bereits vor Ort aufgebaut worden. Wechselseitiges Parken verlangsame den Kfz-Verkehr, weil jede Fahrtrichtung Hindernisse vor sich sehe und der Fahrzeugführende mit Hindernis auf seiner Seite warten müsse. Allerdings bringe jede der bisher vorgeschlagenen Lösungen möglicherweise neue Nachteile und Unbequemlichkeiten mitsich.
Herr Strate fasst zusammen, das PK 26 werde einvernehmlich gebeten, einen Ortstermin gemeinsam mit dem Petenten durchzuführen und dem Mobilitätsausschuss in seiner Sitzung am 02.02.2026 Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
Bis dahin vertagt der Mobilitätsausschuss den TOP.
Fortsetzung der Beratung vom zuletzt 02.12.2024.
Herr Harders stellt fest, auch nach Vortrag der P + R Betriebsgesellschaft mbH und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Thema Radboxen in der Sitzung vom 06.10.2025 sei die Erstellung eines bezirklichen Konzepts nötig. Dies müsse keine großen Ressourcen beim Bezirksamt binden.
Herr Strasser begrüßt das und schlägt vor, die Politik könne auch selbst Schwerpunktsetzungen einbringen.
Herr Hahn ergänzt, die Aufgabe werde vom Bezirksamt ohnehin angegangen. Vorschläge seien stets willkommen.
Herr Batenhorst verweist auf die ungenutzten Radabstellanlagen am Bahnhof Othmarschen. Die Anlagen müssten kostenlos sein. Fahrräder würden vor allem vor dem Einzelhandel abgestellt.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, ein Fahrradparkkonzept auf Quartiers- und Bezirksebene zu erarbeiten und im Mobilitätsausschuss vorzustellen. Das Konzept soll u.a. herausstellen, welche Gebiete besonderen Bedarf haben und somit prioritär berücksichtigt werden sollen.
Der TOP mit der Drucksache 22-1670 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Harders verweist auf die breite Unterstützung vor Ort zur Forderung nach Tempo 30. Beschlüsse dazu seien im Rahmen der Tempo 30-Initiativen der Bezirksversammlung bereits enthalten gewesen (siehe zum Beispiel Drs. 22-1283,21-4524.2,20-3786.1). Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende habe mit dem Hinweis auf die zu befürchtende Verlangsamung des Busverkehrs der Geschwindigkeitsbeschränkung widersprochen. Nach Mitschnitt der Busgeschwindigkeiten (siehe Tabelle der Drs. 22-1670) seien aber keine Fahrzeitverlangsamungen zu befürchten.
Herr Strasser fügt hinzu, die derzeitigen Insellösungen im Straßenverlauf seien zugunsten einer Tempo 30-Regelung zu vereinheitlichen. Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung ermögliche einen Lückenschluss, der auch in der Bernadottestraße nötig sei.
Herr Heyne unterstützt die Vereinheitlichung, spricht sich aber gegen den Punkt 2 des Beschlusstextes aus, dieser sei zu weitgehend.
Herr Porten macht deutlich, dieser wichtige Straßenverlauf sei in der Lage, Tempo 50 zu tragen, insbesondere außerhalb der Hauptverkehrszeiten.
Herr Batenhorst ergänzt, wenn der Linienbusverkehr ohnehin nur Tempo 30 erreiche, sei eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung wirkungslos.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich bei punktweiser Abstimmung und gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und AFD, wie folgt zu beschließen:
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG, die Verträglichkeit von durchgehend 30 km/h für den ÖPNV im Bahrenfelder Steindamm und in der Bahrenfelder Straße nördlich der Barnerstraße zu prüfen und ihr Einverständnis zur Einrichtung einer durchgehenden 30 km/h-Strecke oder 30 km/h-Zone in diesen Straßen zu erteilen.
Pkt. 2 des Beschlusstextes des Antrags wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, DIE LINKE und Volt abgelehnt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1672 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Fischer stellt fest, die in Aussicht gestellte Verbesserung im Jahr 2031 greife zu spät. Auf Nachfrage von Herrn Porten stellt er klar, die derzeitige, für den Fuß- und Radverkehr nachteilige Querungsregelung solle angesichts der anhaltenden Baumaßnahmen auf der Bundesautobahn 7 ein flüssigeres Abfließen des Kfz-Verkehrs nach Norden ermöglichen.
Herr Harders erinnert, die Regelung sei seinerzeit vor dem Hintergrund der gesperrten Anschlussstelle Stellingen eingerichtet worden. Vor dem Umbau sei der Rechtsverkehr mit einer Fahrspur abgebogen, nun werde hingegen mit zwei abgebogen. Sowie zwei Fahrspuren abbögen, dürfe der Fußverkehr nicht gleichzeitig die Fahrbahn queren.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, wie folgt zu beschließen:
Dem Antrag wird zugestimmt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1673 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Weber-Newth führt ein, es handele sich bei dem Gebiet um ein familiengeprägtes Umfeld mit vier Kindertagesstätten und dem Hamburger Konversatorium. Vor Ort sei kein Gehweg vorhanden, der Fußverkehr befinde sich auf der Fahrbahn. Auf Nachfrage von Herrn Porten betont sie, es solle ein verkehrsberuhigter Bereich ohne weitere bauliche Maßnahmen eingerichtet werden.
Herr Schmidt stimmt zu, beim Verlassen der Gebäude würden Fußgänger:innen unmittelbar die Fahrbahn betreten. Über mögliche bauliche Lösungen müsse erst noch nachgedacht werden.
Herr Batenhorst hält die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in einem Gewerbegebiet für nicht möglich.
Herr Hahn stimmt zu, die Lage sei verbesserungswürdig. Ein Umbau möge angesichts der Nutzungskonflikte naheliegend erscheinen, sei aber aufgrund der Landeshaushaltsordnung kaum denkbar, schließlich sei die Fahrbahn erst vor kurzer Zeit hergestellt worden. Seinerzeit habe sich auf der Südseite eine bauliche Anlieferungsrampe befunden, weshalb dieser Bereich dem privaten Grund zugeschlagen worden sei. Diese sei mittlerweile nicht mehr vorhanden. Es könne geprüft werden, ob die private Nebenfläche aufgekauft und zu einem Gehweg umgestaltet werden könne, auch wenn diese Maßnahme ebenfalls erst ins Arbeitsprogramm aufgenommen und priorisiert werden müsse. Die derzeitige Gestaltung vor Ort sei Inhalt einer Verschickungsunterlage gewesen. Deren Inhalt werde das Amt nachliefern.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben die Drucksache 20-5593 (Anlage) am 06.01.2026 per E-Mail erhalten.]
Ein verkehrsberuhigter Bereich werde in der Regel nur genehmigt, sofern er durch bauliche Maßnahmen wie Pflasterung erkennbar gemacht werde. Derzeit seienaber Asphaltfahrbahn und Bordsteinkante vorhanden.
Auf Nachfrage von Herrn Harders stellt er klar, dass ein Verkehrszeichen (hier: VZ 325ff– Verkehrsberuhigter Bereich) nicht wie im Antrag gewünscht gewidmet werden könne. Die Widmung könne beispielsweise die dort zulässigen Verkehrsarten (Autoverkehr, Fußverkehr, Radverkehr) oder Personenkreise, die mit dem Auto einfahren dürfen, wie z.B. Anlieger, festlegen. Ein Beschluss zur straßenverkehrsbehördlichen Anordnung eines Verkehrszeichens wie zum Beispiel VZ 325.1 (Beginn einer verkehrsberuhigten Zone) müsse nach § 27 BezVG an die Behörde für Inneres und Sport gerichtet werden.
Frau Nührig ergänzt, der in Rede stehende Straßenabschnitt sei ein Teil der Umfahrung der gewerblich genutzten Hallen für deren Werkstatt- bzw. Lieferverkehr. Eine separate Führung des Fußverkehrs sei nicht Teil der abgestimmten Planung gewesen, weilder geringe Querschnitt des Stiegs aufgrund der Bestandssituation und des Denkmalschutzes fest vorgegeben gewesen sei.
Herr Harders verweist auf andere verkehrsberuhigte Bereiche mit asphaltierten Fahrbahnen. Piktogramme oder Fahrbahnbelageinfärbungen könnten auf die Verkehrsberuhigung aufmerksam machen.
Herr Strate betont, es handele sich planrechtlich um ein aus einem Industriegebiet entstandenes Gewerbegebiet (mit Ausweisung als GE1 und GE1A), nicht um ein Familienquartier, auch wenn Kindertagesstätten und Konservatorium nun vor Ort seien und dies zu begrüßen sei. Der Handwerkerhof beinhalte produzierendes Gewerbe, das in seinem Bestand nicht gefährdet werden dürfe. Vor dem Hintergrund sei ein verkehrsberuhigter Bereich vermutlich nicht zulässig. Ggf. könne mit dem Piktogramm nach VZ 136 (Achtung, Kinder) gewarnt werden.
Herr Strasser stimmt zu, mit einem Piktogramm könne mitunter dem Anliegen auch genüge getan sein.
Herr Schmidt meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.
Anlagen
20-5593 Schlussverschickung Erschließung Kolbenhöfe (2352 KB)
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Eine Vertretung des Elternrats des Marion-Dönhoff-Gymnasiums (MDG) beklagt, dass sich die miserable Situation für etwa 1.000 Schulkinder seit über einem Jahr nicht verbessert habe. Die Baumaßnahme, die die reguläre Linienführung der Buslinie 1 beeinträchtige, bestehe seit Mitte des Jahres 2024 und halte noch bis 2027 an. Der eingerichtete Pendelbus verkehre nur einmal mit einem kleinen Fahrzeug, was nicht ausreiche. Entweder sei der Takt und die Größe der eingesetzten Pendelbusse oder die Umleitungsstrecke der Linie 1 zugunsten des Schulstandorts zu verändern.
Herr Harders stellt fest, die Bezirksversammlung habe zum Sachverhalt bereits Beschlüsse gefasst (siehe Drucksache 22-1260B) Die Rückmeldung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bzw. der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) sei in der Tat unbefriedigend. Eine Verbesserung müsse anderweitig bewirkt werden. Die Einschätzung der BVM, dass bei einer Neuregelung der provisorischen Linienführung bis zu 250 Stellplätze entfielen, sei nicht nachvollziehbar. Realistisch sei der Wegfall von 60 Stellplätzen. Für eine Anbindung des Schulstandorts an den Nahverkehr sei dies eine denkbare Maßnahme. Auf den ersten Blick seien die Radien der Schleppkurven ausreichend. In Siebenbuchen müsse eine Ausweichstelle, teils auf dem Seitenstreifen, eingerichtet werden.
Herr Schätzle äußert sich skeptisch, ob die Fahrbahnbreiten für Busse ausreichend seien. Die bei einer veränderten Linienführung gefährdeten Stellplätze seien vonnöten. Es habe ihn irritiert, dass das MDG einer früheren, nah am Schulstandort verlaufenen Linienführung widersprochen habe. Er sehe die Chance, dass jeder zweite Bus bis zur Kehre Babendiekstraße geführt werde und diese als Aussteigepunkt für die Schüler:innen genutzt werden könne.
Herr Harders und Herr Schätzle kündigen für die Fraktion von GRÜNE und SPD an, Anträge für die nächste Sitzung des Hauptausschusses vorzubereiten. Der Eilbedarf sei aufgrund der akuten Schulweggefährdung für viele Schulkinder des MDG gegeben.
Herr Strate bittet die beiden Fraktionen, wenn möglich einen gemeinsamen Antrag vorzulegen und ggf. die Entsendung einer Vertretung von der VHH gemäß § 27 BezVG über die BVM beschließen zu lassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Herrn Strasser stellt Herr Hahn eine Antwort der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Linienführung der Buslinie 1durch die Holztwiete in Aussicht.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben die Stellungnahme am 06.01.2026 per E-Mail erhalten (Anlage).]