22-1502

Müssen Mindestüberholabstand-Hinweisschilder angeordnet werden? Auskunftsersuchen von Gesche Boehlich, Benjamin Harders und Rolf Stünitz (alle Fraktion GRÜNE)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 8.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat zu einem Antrag eine Beschlussrückmeldung erhalten, die Fragen offen lässt (vgl. Drs. 22-1043).

  1. Einrichtung eines Fahrrad-Schutzstreifen mit einer Länge von ca. 50 m und mit vorgezogener Haltelinie auf Höhe Elbchaussee 500 vor der Lichtsignalanlage, damit Radverkehr an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren und sich gut sichtbar aufstellen kann
    • Antwort der BVM vom 26.05.2025: Mittlerweile wurde in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde auf der Elbchaussee zwischen Sieberling- und Manteuffelstraße auf ganzer Länge eine Piktogrammkette mit Sharrows aufgebracht. Die Straßenverkehrsbehörde hatte festgestellt, dass die vorher aufgebrachten Schutzstreifen regelmäßig durch den Kfz-Verkehr überfahren wurden und nicht den erwünschten Sicherheitszugewinn für den Radverkehr verschafft haben.
    • Kommentar zur Antwort: Die Antwort bezieht sich nicht auf den konkreten Vorschlag, sondern auf die Schutzstreifen auf ganzer Strecke.
  1. Wiederherstellung der Fußngerfurt/ Querungsmöglichkeit auf Höhe Elbchaussee 500 entsprechend der Anordnung VD5/8V/0290707/2024 vom 30.04.2024, welche zeitlich nach der Anordnung VD5/8V/0720015/2023 vom 17.10.2023 erstellt wurde, damit Fußverkehr zu Gunsten des Kfz-Verkehrsflusses nicht benachteiligt wird
    • Antwort der BVM vom 26.05.2025: Eine Fußverkehrfurt am westlichen Ast des Knotenpunktes Elbchaussee/Schenefelder Landstraße/Manteuffelstraße ist straßenverkehrsbehördlich angeordnet und umgesetzt.
    • Kommentar zur Antwort: Die Antwort geht nicht darauf ein, dass gemäß der referenzierten straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen eine Fußngerfurt auf der Ostseite der Kreuzung angeordnet ist aber nicht vorhanden ist.
  1. Wiederherstellung der Verkehrsbeziehung für den Radverkehr von der Schenefelder Landstraße in die Straße Mühlenberg und in Gegenrichtung sowie von der Straße Mühlenberg in die Manteuffelstraße (Veloroute 1) mit einer Umsetzung noch vor dem geplanten Umbau der Kreuzung
    • Antwort der BVM vom 26.05.2025: Dies müsste im Rahmen einer bezirklichen Baumaßnahme umgesetzt werden, da der Umbau des Knotenpunktes nicht Bestandteil der Baumaßnahme an der Elbchaussee ist.
    • Kommentar zur Antwort: Die Antwort geht davon aus, dass die Zuständigkeit der Kreuzung beim Bezirk liege. Die Zuständigkeit dürfte jedoch bei der BVM liegen, da es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt und es zudem um die Lichtsignal[steuerung sowie Signalgeber] geht, welche abgedeckt wurden.
  1. Einrichtung einer Fahrrad-Piktogrammkette in Form nicht anordnungspflichtiger Hinweise in Abschnitten auf der Elbchaussee, in denen der Radverkehr im Mischverkehr geführt wird
    • Antwort der BVM vom 26.05.2025: Die Piktogrammkette wurde am 16. und 17. Mai 2025 auf ganzer Länge aufgebracht.
    • Kommentar zur Antwort: Die Antwort ist zutreffend.
  1. Aufklärung mit einzelnen Hinweisschildern zum Mindestüberholabstand, welche vom Straßenbaulastträger ohne straßenverkehrsbehördliche Anordnung aufgestellt werden dürfen (Anlage), in der Elbchaussee sowie in anderen Straßen mit Fahrrad-Schutzstreifen
    • Antwort der BVM vom 26.05.2025: Entsprechende Hinweisschilder werden zeitnah an das Bezirksamt geliefert, das sie entsprechend der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung aufstellen lassen wird.
    • Kommentar zur Antwort: Die Antwort geht irrtümlich davon aus, dass Hinweisschilder von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Die Entscheidung über die Aufstellung liegt vielmehr bei der Straßenbaulastträgerin BVM. Die Gestaltung der Hinweisschilder ist verbesserungswürdig.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG um Auskunft:

  1. nnen Fahrrad-Schutzstreifen, wie in Ziffer 1 des Beschlusses 22-0787.2B der Bezirksversammlung Altona vorgeschlagen, auf einer Strecke von bis zu 50 m vor einer Lichtsignalanlage sinnvoll sein, damit der Radverkehr bei stockendem Verkehr an dem wartenden Fahrbahnverkehr sicher vorbei fahren kann?
  1. Wie bewertet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den Umstand, dass auf Höhe Elbchaussee 500 entsprechend der Anordnung VD5/8V/0290707/2024 vom 30.04.2024, welche zeitlich nach der Anordnung VD5/8V/0720015/2023 vom 17.10.2023 erstellt wurde, eine Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr auf der Ostseite der Kreuzung bestehen müsste, welche allerdings nicht vorhanden ist?
  1. Aus welchen Gründen geht die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende davon aus, dass die Wiederherstellung der Verkehrsbeziehung r den Radverkehr auf der Fahrbahn von der Schenefelder Landstraße in die Straße Mühlenberg und in Gegenrichtung sowie von der Straße Mühlenberg in die Manteuffelstraße (Veloroute 1) im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts liegen würde, obwohl im Knoten mehrere Hauptverkehrsstraßen zusammenlaufen?
  1. entfällt
  1. Aus welchen Gründen geht die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende trotz des Hinweises der Bezirksversammlung Altona weiterhin irrtümlich davon aus, dass in der StVO nicht enthaltene Hinweisschilder wie zum Mindestüberholabstand angeordnet werden müssten?

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Wesentlicher Bestandteil der Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde ist die Markierung einer Leitlinie zwischen den beiden Richtungsfahrstreifen. Die beiden Richtungsfahrstreifen haben eine Breite von jeweils 3,50 m, die Breite der gesamten Fahrbahn beträgt 7,00 m. Für die Markierung eines Schutzstreifens stehen erforderliche Breiten von 1,50 m leider nicht zur Verfügung.

Die Markierung eines Schutzstreifens auf dem stadtauswärts führenden Fahrstreifen erachtet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) als nicht sinnvoll, da absehbar ist, dass Kfz den Schutzstreifen wegen unzureichender Breiten blockieren und sich die gewünschte Möglichkeit zur Vorbeifahrt damit bedauerlicherweise nicht einstellen wird.

Zu 2:

Die Planungen des Bezirksamts zum Umbau des Knotenpunktes Elbchaussee/Manteuffelstraße/Schenefelder Landstraße/Mühlenberg sehen keine Furt auf der Ostseite des Knotenpunktes vor. Die Herstellung einer Fußverkehrsfurt, die in absehbarer Zeit wieder zurückgebaut werden muss, bewertet die BVM als nicht zielführend.

Zu 3:

Das Bezirksamt hat die Planung für den Umbau des genannten Knotenpunktes abgeschlossen und bereitet deren Umsetzung vor.

Zu 5:

Die Standorte dieser Schilder wurden mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt, und sie sind nachrichtlicher Bestandteil der angeordneten Markierungs- und Beschilderungspläne. Die Schilder selbst wurden nicht angeordnet.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.01.2026
Ö 8.1
05.01.2026
Ö 8.2
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Elbchaussee Manteuffelstraße Schenefelder Landstr.

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