Die Große Bergstraße verdient einen neuen Anlauf Private PKW gehören nicht auf die Kommunaltrasse Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025
Letzte Beratung: 05.01.2026 Mobilitätsausschuss Ö 8.11
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2025 anliegende Drucksache 22-1352.2B beschlossen.
Die Straßenverkehrsbehörde PK 21 hat mit Schreiben vom 15.12.2025 wie folgt Stellung genommen:
Das zuständige Polizeikommissariat des PK 21 hat mit Mitarbeitern der Dienstgruppe„Operative Aufgaben" (DGOA) sowie mit dem zuständigen Stadtteilpolizisten vermehrt, zu unterschiedlichen Zeiten, die Zufahrtsregelungen der Großen Bergstraße im Rahmen der Streife überprüft.
Ein Schwerpunkteinsatz erfolgte nicht.
Bei Antreffen verbotswidrig einfahrender Fahrzeugführer wurden diese angehalten, auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und teilweise verwarnt.
Der Großteil der angehaltenen Fahrzeugführer waren ortsunkundige, welche angaben, das Einrichtungshaus „IKEA" in der Großen Bergstraße 164 aufsuchen zu wollen.
Auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen, gaben die Fahrzeugführer an, dass die Adresseingabe über das festeingebaute Navigationssystem im Fahrzeug erfolgte. Die Routenführung (vorwiegend eingebautes Navigationssystem der Fahrzeugmarke VW) leitete die Verkehrsteilnehmer verbotswidrig über die Kommunaltrasse zum Haupteingang „lKEA".
Die Angaben wurden vor Ort überprüft und bestätigt.
Lediglich die Eingabe über „Google Maps" führt den Verkehrsteilnehmer über die ausgeschilderte Route korrekt über die Altonaer Poststraße bzw. Lawaetzweg zum Zielort „IKEA".
Die Maßnahmen zur Überprüfung der Zufahrtsbeschränkungen werden auch weiterhin durch Kräfte des PK 21 im Rahmen der Streife fortgeführt.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.