Schallschutzwand am Gleis zum künftigen Regional- und Fernbahnhof Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2025 anliegende Drucksache 22-1271.3B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat auf Grundlage von Auskünften der DB InfraGO AG mit Schreiben vom 12.12.2025 wie folgt Stellung genommen:
Auf Rückfrage der BVM führt die DB InfraGO AG inhaltlich wie folgt aus:
Die angeforderte Errichtung einer sogenannten 2. Schallschutzwand (in Magenta auf der Darstellung der Anlage 1 abgebildet) ist nach Angaben der DB InfraGO AG (im Folgenden nur DB genannt) sowohl aus Platz- als auch aus u.s. Gründen leider nicht möglich.
Laut DB ist die Behauptung, dass die Emissionsgrenzwerte deutlich überschritten werden, nicht richtig. Auch beim Verfahren zur Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona wurden die Gesetze der Lärmvorsorge angewandt. Diese sind in der 16. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) definiert. Im Rahmendes Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona wurden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt, um erforderliche Lärmschutzmaßnahmen frühzeitig zu identifizieren und zu berücksichtigen. Der schalltechnischen Untersuchung für das Vorhaben liegt der Bebauungsplan Altona-Nord 26 zur Neuen Mitte Altona auch zugrunde. Dabei wurden sämtliche Stockwerke berücksichtigt, auch Gebäude mit sieben Stockwerken. Eine „Referenzhöhe von 5 Metern“ spielt bei der schalltechnischen Untersuchung jedoch keine Rolle.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden wie üblich verschiedene Akteure beteiligt – u.a. die betroffene Öffentlichkeit sowie die Anwohnenden. Die Beteiligung erfolgte u. a. durch die Auslegung der Planunterlagen und die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen. Die Planunterlagen wurden laut DB in der Zeit vom 14. März 2016 bis zum 13. April 2016 in den Bezirksämtern Altona, Eimsbüttel und Wandsbek zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Planfeststellungsbeschluss für die Bahnhofsverlegung erfolgte 2017. Er stellt die Zulässigkeit des Vorhabens „Verlegung Bahnhof Hamburg-Altona“ einschließlich aller erforderlichen Schutzmaßnahmen verbindlich fest. Weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich, und die festgelegten Maßnahmen sind abschließend. Eine darüberhinausgehende Beteiligung zukünftiger Nachbarinnen und Nachbarn ist nicht möglich.
Nach Angaben der DB entfällt durch den Rückbau der „Eingleisbrücke“ bei der Inbetriebnahme des neuen Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona eine erhebliche Lärmquelle vor der Wohnbebauung. An den neuen Gleisanlagen werden an erforderlicher Stelle auch Wandkombinationen mit einer 4 m Außenwand und 3 m Mittelwand umgesetzt. Darüber hinaus können mit diesen Maßnahmen anden Fassaden des Bebauungsplanes Altona-Nord 26 in nahezu allen Etagen Beurteilungspegel erreicht werden, die gleichwertig oder niedriger liegen als jene, die zu den umfangreichen Festsetzungen in Bezug auf den Schallschutz des Bebauungsplanes geführt haben.
Laut DB führt die Umsetzung der gewählten und in der schalltechnische Objektbeurteilung dargelegten passiven Schallschutzmaßnahmen in Verbindung mit den aktiven Schallschutzmaßnahmen dazu, dass alle verbleibenden Schutzfälle i.S.d. 16. BImSchV gelöst werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.