22-1271.3

Schallschutzwand am Gleis zum künftigen Regional- und Fernbahnhof Altona Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 30.10.2025 Bezirksversammlung Ö 10.2

Sachverhalt

In einer Eingabe zum Mobilitätsausschuss (siehe Drs. 22-1271.1, Anlage 2) haben Anwohnende der Mitte Altona darauf hingewiesen, dass zwar eine Schallschutzwand an einem neu zu bauenden Gleis für den Bahnverkehr zwischen Holstenstraße und dem künftigen Regional- und Fernbahnhof Altona vorgesehen ist, für das dahinter liegende Bahngleis im Bestand jedoch keine Schallschutzwand rechtlich vorgeschrieben ist. Das Fehlen einer zweiten Schallschutzwand hätte zur Folge, dass die höher liegenden Stockwerke der südlich angrenzenden neu errichteten Wohngebäude dauerhaft dem Schall des Bestandsgleises ausgesetzt wären.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG, sich bei der DB InfraGO AG dafür einzusetzen, dass eine Schallschutzwand auch am Bestandsgleis entsprechend der Anlage eingerichtet wird.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

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Anhänge

Anlage 1: Darstellung zweite Schallschutzwand

Anlage 2: Drucksache 22-1271.1

Lokalisation Beta
Holstenstraße

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Themen Beta

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