22-1635

Verkehrsberuhigung in der Regerstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2025 anliegende Drucksache 22-1275.2B beschlossen.

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 25mit Schreiben vom 04.12.2025 wie folgt Stellung genommen:

  1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation

Die Regerstraße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Sie verbindet die Straßen Bahrenfelder Kirchenweg und Haydnstraße mit der Straße Bornkampsweg. Die Stadtteilschule befindet sich in der Regerstraße 21. Zu Schulanfangs- und Endzeiten sind viele “Elterntaxis“ zu verzeichnen, die verkehrsordnungswidrig parken.

Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2022-31.12.2024) und für das laufende Jahr 2025 ergab eine unauffällige Unfalllage. Schulwegunfälle oder andere Unfälle mit Kindern wurden nicht registriert.

Eine Geschwindigkeitsmessung mittels Verkehrsstatistikgerät ergab ein unauffälliges Geschwindigkeitsniveau. (V85: 28km/h)

  1. Bewertung

Modale Filter sind ein anerkanntes Instrument, die Durchgangsverkehre in Tempo-30-Zonen zu reduzieren.

Sollte der Straßenbaulastträger zu dem Schluss kommen, dass ein modaler Filter in der Regerstraße zum Einsatz kommen soll, wird die Straßenverkehrsbehörde dieses Vorhaben konstruktiv begleiten.

Folgende Punkte müssen grundsätzlich vor dem Einsatz von Modalfiltern durch den Straßenbaulastträger ermittelt und bewertet werden:

- werden durch die Maßnahme Großraum- und Schwertransporte

beeinträchtigt?

- hat die Maßnahme Auswirkungen auf Busbeschleunigung / bzw. HH-

Takt?

- Wie hoch sind die aktuellen Verkehrszahlen, unterteilt nach

Verkehrsarten?

- welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf den Verkehrsfluss?

- wie verträglich ist der Modalfilter für die umliegenden Straßen?

- welche Verkehrsarten sollen ausgeschlossen werden?

- welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf den ruhenden Verkehr?

- sind Gewerbeanlieger durch die Maßnahme betroffen?

- sind die Belange von verkehrsunsicheren, insbesondere

mobilitätseingeschränktenPersonen ausreichend berücksichtigt worden?

- ist evtl. die Anwohnerlogistik betroffen (u.a. Umzüge, Handwerker,

Lieferservice)?

- welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf den Wirtschaftsverkehr?

- Wie ist die Unfalllage? Gibt es Unfallhäufungsstellen?

- ist der Rettungsverkehr (Feuerwehr/ Rettungsdienst) gewährleistet?

Durch Modalfilter werden Verkehrsflächen neu aufgeteilt. Sie stellen keine Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dar und werden daher auch nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Lediglich die durch die neu eingebauten Modalfilter erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden dann von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

  1. Fazit

Modalfilter können nicht durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Sollte der Straßenbaulastträger nach Ermittlung und Bewertung der o.g. Punkte einen Modalfilter einsetzen wollen, wird die Straßenverkehrsbehörde dieses Vorhaben konstruktiv begleiten.

Die Straßenverkehrsbehörde bewertet die Verkehrssituation in der Regerstraße als unauffällig, sodass keine Straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen erforderlich sind.

Die Elternschaft kann zudem dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem diese auf Bring- und Holverkehre vor der Schule verzichten und sich verkehrskonform verhält.

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Regerstraße Bahrenfelder Kirchenweg Bornkampsweg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.