Einrichtung einer Bedarfsampel auf der B 431 in Iserbrook Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2025 anliegende Drucksache 22-1465.1B beschlossen.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 26 mit Schreiben vom 04.12.2025 wie folgt Stellung genommen:
Bei der Sülldorfer Landstraße handelt es sich um eine Bundesstraße (B 431).
Sie ist in beiden Fahrtrichtungen zweispurig ausgebaut. Zu den Hauptverkehrszeiten herrscht eine hohe Verkehrsbelastung auf der Sülldorfer Landstraße.
Sichere Querungsmöglichkeiten befinden sich an der Lichtsignalanlage (LSA) zur Kreuzung Schenefelder Landstraße und der LSA zur Kreuzung Hasenhöhe/Lütt Iserbrook. Diese beiden Querungsmöglichkeiten liegen etwa 440 m voneinander entfernt.
Anlässlich der Drucksache wurde die Örtlichkeit vormittags und nachmittags aufgesucht. Es konnte insgesamt eine Person festgestellt werden, die gefahrlos die Sülldorfer Landstraße erst in die eine Richtung, und kurze Zeit später in die andere Richtung überquerte.
Andere Personen nutzen die vorhandenen LSA an der Schenefelder Landstraße und an der Hasenhöhe.
In den Jahren 2022-2025 wurden insgesamt 50 Geschwindigkeitsmessungen in der Sülldorfer Landstraße durchgeführt. Mit Ausnahme von zwei Messungen in den Nachmittags/ Abendstunden befanden sich die Überschreitungsquoten auf einem normalen Niveau.
Eine Unfallauswertung mittels Elektronischer Unfalltypen-Steckkarte (EusKa) ergab für die letzten drei Jahre (01.01.2022-31.12.2024) und für das laufende Jahr 2025 eine unauffällige Unfalllage. Es kam in diesem Zeitraum auf der Sülldorfer Landstraße zwischen Schenelfelder Landstraße und Hasenhöhe zu keinem Verkehrsunfall (VU) mit einer Beteiligung von zu Fuß gehenden Personen.
Die Unfallauswertung und die Verkehrsbeobachtung lassen keine Begründung zur Erforderlichkeit der Errichtung einer LSA zu.
Eine Gefahrenlage, die straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen oder die Errichtung einer LSA erforderlich machen, kann nach sprüfung nicht begründet werden.
Das PK 26 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.