Einrichtung einer Bedarfsampel auf der B 431 in Iserbrook Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses
Der Stadtteil Iserbrook wird seit dem vierspurigen Ausbau der B 431 in den 1970er-Jahren von einer stark befahrenen Magistrale durchschnitten. Täglich passieren nach Verkehrszählungen rund 30.000 bis 37.000 Kraftfahrzeuge die Strecke; viele überschreiten dabei deutlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sodass Geschwindigkeiten von 70 bis 80 km/h keine Seltenheit sind. Zwischen den Ampelkreuzungen Schenefelder Landstraße/ Blankeneser Chaussee im Westen und Hasenhöhe/ Lütt-Iserbrook im Osten liegt ein gut ein Kilometer langer Abschnitt völlig ohne gesicherte Querung. Gerade hier markiert die Bundesstraße eine harte Grenze: Nördlich der Fahrbahn befinden sich mehrere Kindertagesstätten und eine Grundschule, südlich liegen Einkaufsmöglichkeiten – darunter ein neuer Lebensmittelmarkt, die Hamburger Sparkasse, der Biomarkt Erdkorn, eine Fahrschule sowie ein Second-Hand-Laden für Kinderbedarf. Weil eine offizielle Querungsmöglichkeitfehlt, überqueren Anwohner:innen– auch Kinder – die Fahrbahn häufig auf eigene Gefahr in Höhe von Bredkamp und Simrockstraße. Dass dies lebensgefährlich ist, belegt die Unübersichtlichkeit der vierspurigen Anlage ebenso wie die hohe Verkehrsdichte.
Hinzu kommt: Über Simrockstraße und Bredkamp erreichen Schüler:innen die Stadtteilschule Blankenese (Zugang Frahmstraße) und das Schwimmbad Simrockstraße; ohne sichere Ampel verlängern sich diese Wege erheblich. In mehreren Bürger:innenbeteiligungsverfahren – etwa der digitalen Beteiligung Magistrale Iserbrook im November 2023, der öffentlichen Planungswerkstatt am 13. Januar 2024 und den Online-Kommentierungen zum städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan – wurde deshalb nachdrücklich eine zusätzliche Querung gefordert. Auch das Fachgutachten Magistrale Iserbrook (Stand 16. Januar 2025) empfiehlt auf Seite 36 ausdrücklich eine Lichtsignalanlage in Höhe der Einmündungen Bredkamp und Simrockstraße. Eine Bedarfsampel an dieser Stelle würde den Stadtteil nicht nur wieder räumlich miteinander verbinden, sondern auch das Geschwindigkeitsniveau senken, wodurch Lärm- und Emissionsbelastungen verringert würden und der Radverkehr leichter die Straßenseite wechseln könnte.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Vor diesem Hintergrund werden die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG gebeten zu prüfen, ob auf Höhe der Sülldorfer Landstraße 11 – etwa mittig zwischen den bestehenden Lichtsignalanlagen – eine Bedarfsampel (oder alternativ eine Regellichtsignalanlage) an der B 431 eingerichtet werden kann. Diese soll nur bei tatsächlichem Querungsbedarf in Betrieb genommen werden, den Verkehrsfluss daher möglichst wenig beeinträchtigen und gleichzeitig eine sichere Überquerung für Fußgänger:innen und Radfahrende gewährleisten.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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