22-1600

Umleitung Metrobuslinie 1 – Busanbindung des Marion-Dönhoff-Gymnasiums gewährleisten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.08.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 12.20

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 14.08.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-1260B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 21.11.2025 wie folgt Stellung genommen:

Die BVM hat die Behörde für Inneres und Sport, das Bezirksamt Altona und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein beteiligt und nimmt wie folgt Stellung:

Das Umfeld deslldorfer Kirchenweges ist ein Wohnquartier mit schmalen Anliegerstraßen, deren Straßenzüge nahezu durchgehend beparkt sind.

Bei der Baumaßnahme lldorfer Kirchenweghandelt es sich um eine vom Bezirksamt Altona verantwortete Maßnahme. Die Planung und Umsetzung der Busumleitungsstrecken dieser Baumaßnahme wurden in mehreren Verkehrsabstimmungsterminen zwischen dem Bezirksamt Altona, den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein (VHH), der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde (StVB)abgestimmt, beschlossen und eingerichtet. Schon bei der Planung der Busumleitung wurden alle Möglichkeiten einer adäquaten Streckenführung geprüft.Hierfür benötigte Halteverbotszonen wurden von der StVB genehmigt.

Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist zwar r Ende 2026 geplant, durch Unvorhersehbares oder witterungsbedingte Verzögerungen könnte sich die Fertigstellung bis in den Beginn 2027 hineinziehen.

Eine (temporäre) Reduzierung von Parkmöglichkeiten zur Verbesserung der Busanbindung wurde geprüft. Teil dieser Prüfung war die Sicherstellung der Schulwegverbindungen durch die Metrobuslinie 1. Beidseitige Halteverbote und Einbahnstraßenregelungen wären erforderlich und würden Umleitungsstrecken für Gelenk- und Solobusse auch aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit (z.B. gepflasterte Wasserläufe am Fahrbahnrand) einschränken. Gleichermaßen kommt es im Begegnungsverkehr mit anderen Fahrzeugen (u.a. Müllentsorgung, Paket- und Postanlieferung, Linienbusse, Lieferverkehr, größere Handwerkerfahrzeuge) auch wegen der geringen Straßenbreiten im umliegenden Wohngebiet zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten und Zeitverlusten.

Die Umleitungsstrecken über die Anliegerstraßen gestalteten sich aufgrund der schmalen Fahrbahnbreiten von durchschnittlich 6 m, teilweise aber auch nur 4,60 bis 5,5 m, und durch die einseitig parkenden Fahrzeuge schwierig. Bereits der einfache Begegnungsfall Pkw-Pkw erfordert in den dicht beparkten Anliegerstraßen viel Rücksichtnahmeund Voraussicht.

Falls in den Straßen um die Schule große Busse fahren würden, müssten hier beidseitige Halteverbotszonen in allen Straßenzügendes Wohngebiets eingerichtet werden. Weiterhin müssten in einigen Straßen zudem Einbahnstraßenregelungen eingeführt werden, da auch Begegnungsverkehr mit Bussen aufgrund der Mindestfahrbahnbreite nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) von 5,90 m nicht möglich ist.

Im Wohnquartier rde dies über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum (Ende 2026 /Anfang 2027) somit zu erheblichen Einschränkungen führen, auch gibt es keine Ausweichmöglichkeiten zum Parken in anderen Nebenstraßen im Umfeld.

Gelenkbusse haben zwar nur geringfügig größere Wendekreise als Solobusse, allerdings sind die schmalen Anliegerstraßen im Wohnquartier um die Schule aus den vorgenannten Gründen r größere Busse faktisch ungeeignet.

Nur allein r die Straße Ohlwöhren würde dies den Verlust von ca. 37 Parkständen auf einer Länge von nur 160m bedeuten. Im Übrigen wurde das Anfahren der Busse über die Straße Ohlwöhren bereits beim ersten Bauabschnitt der Maßnahme durchgeführt. Dies führte seinerzeit zu massiven Protesten seitens der Schule, da die Busse eine Gefährdung für die Schüler:innen im Bereich des Einganges der Schule darstellten.

Diese Meinung teilt die StVB auch heute noch und lehnt eine Streckenführung der Busse über die Straße Ohlwöhren daher weiterhin ab.

Durch massiven Fußverkehr zu den Schulzeiten, ein sehr hohes Fahrrad-Aufkommen und Bring- und Holverkehr durch Kraftfahrzeuge im Bereich Ohlwöhren ist das Befahren der Straßen von Bussen nicht möglich und stellt eine Gefährdung dar.Alternativer zusätzlicher Parkraum kann im Umfeld nicht geschaffen werden.

Das Befahren von Fahrzeugen im Notfall- und Feuerwehreinsatz muss im Wohngebiet jederzeit möglich sein.

Im Hinblick auf eine zuverlässige Erreichbarkeit der Schule nnen zudem folgende Aspekte benannt werden:

Die Ersatzbushaltestelle Siebenbuchen ist vom Eingang der Schule ca. 420 m entfernt.

Die Bestandshaltestelle Wulfsdal in einer Entfernung von ca. 300 m wird weiterhin angefahren.

Der S-Bahnhof Blankenese ist ca. 910 m entfernt.

Im Ergebnis wären bei einer Umleitung großer Busse über andere Straßen beidseitige Halteverbotszonen einzurichten und teilweise Einbahnstraßenregelungen erforderlich, was zu einem Verlust von bis zu 250 Parkplätzen führen würde (Berechnung Länge der Parkstände 5,5 m nge der Strecke). Dies wird von der Behörde für Inneres (BIS) unter Berücksichtigung der dargestellten Gesamtumstände als nicht angemessen und vermittelbar bewertet; die BVM schließt sich dieser Auffassung an. Zudem ist insbesondere der Raum für Begegnungsverkehre nicht vorhanden.

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.11.2025
Ö 12.20
Lokalisation Beta

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