22-1672

Wiederherstellung der Querung des Holstenkamps über die Schnackenburgallee für den Fuß- und Radverkehr Antrag der Fraktionen von GRÜNE und Volt

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 05.01.2026 Mobilitätsausschuss Ö 6

Sachverhalt

Bereits 2014 und 2015 war der Entfall der Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr über die Schnackenburgallee auf Höhe des Holstenkamps Thema im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona. Unterschiedliche Petent:innen bemängelten eine neu veranlasste Benachteiligung des Fuß- und Radverkehrs gegenüber dem Fahrbahnverkehr. Der Verkehr auf der einzigen Nebenfläche des Holstenkamps zwischen Ruhrstraße und Schnackenburgallee in Richtung stadtauswärts musste fortan aufgrund des Entfalls der direkten Querungsmöglichkeit über die Schnackenburgallee dreimal die Lichtzeichen der übrigen Kreuzungsarme abwarten, während der Fahrbahnverkehr an dieser Kreuzung nur einmal die Lichtzeichen abwarten musste.

Im Verkehrskonzept für das nachgeordnete Netz während der Bauzeit - Bauabschnitte Schnelsen und Stellingen der DEGES vom 10.08.2010 als Anlage des Planfeststellungsbeschlusses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 23.08.2013 für den Ausbau der Autobahn A7 im Bauabschnitt Stellingen - wird hierzu ausgeführt:

Am Knotenpunkt Bornkampsweg/ Holstenkamp muss zur Abwicklung des erhöhten Rechtsabbiegeaufkommen ein zusätzlicher Rechtsabbiegefahrstreifen angeordnet werden (siehe Anhang 3.5). Aus verkehrsrechtlichen Gründen muss daher die Furt im Einmündungsbereich der Schnackenburgallee bauzeitlich gesperrt werden, da bei mehrstreifiger Führung der Abbiegeströme parallel geführte Fußnger getrennt signalisiert werden müssen.“

Im Planfeststellungsbeschluss vom 23.08.2013 heißt es:

Auch im nachgeordneten Stadtstraßennetz sind zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit bauliche Maßnahmen (z. B. Bordabsenkungen) und verkehrliche Maßnahmen (z. B. geänderte Markierungen) vorgesehen, so z. B. an den Knotenpunkten Eimsbütteler Markt und Schnackenburgallee/Holstenkamp.“

Die Behörde für Inneres und Sport stellte in ihrer Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fest:

Die Unterbrechungen von Fuß- und Radwegebeziehungen führen häufig zu unzumutbaren Umwegen und sind daher zu vermeiden. […] Einer Sperrung der nördlichen Rad- und Fußngerfurt über die Schnackenburgallee wird seitens der Straßenverkehrsbehörde nur zugestimmt, wenn die verbleibenden Rad- und Fußngerfurten für einen Zweirichtungsradverkehr ausgebaut werden.“

Die DEGES als Vorhabensträgerin teilte hierzu mit:

Die hier gegebenen Hinweise für die Belange des Fußnger- und Radverkehrs werden im Rahmen der anschließenden detaillierten Entwurfsplanung entsprechend berücksichtigt und gewürdigt. Die verbleibende Fuß- und Radverkehrsfurt wird in einem Regelmaß ausgebaut bzw. um markiert.“

Die Baumaßnahme wurde im Jahr 2024 abgeschlossen und die Auffahrt von der Kieler Straße auf die Autobahn an der Anschlussstelle Stellingen ist seitdem ungehindert möglich, weshalb der Grund für den temporären Entfall der Querungsmöglichkeit über die Schnackenburgallee entfallen ist und die Vorhabenträgerin den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen hat. Wie die Foto-Dokumentation der Volt-Fraktion vom 14.07.2025 zeigt, wurde der ursprüngliche Zustand bislang nicht wiederhergestellt.

Die Bezirksversammlung Altona hat bereits mehrere Anläufe unternommen, um eine Wiedereröffnung der Furt zu ermöglichen. Im Zuge dessen wurden auch mehrfach Anstrengungen unternommen, die genauen Zuständigkeiten in Erfahrung zu bringen.

In der E-Mail-Antwort auf ein Auskunftsersuchen (Drs. 22-1154) erklärte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 11.07.2025, dass die baustellenbedingte Sperrung des Übergangs an der Schnackenburgallee aufgrund einer Maßnahme der DEGES bestand. Diese Sperrung sei inzwischen allerdings wieder aufgehoben worden. Der Hauptausschuss beschloss daher den Antrag „Rechtsseitige Querung der Schnackenburgallee an der Kreuzung Holstenkamp/Bornkampsweg für Fußnger:innen und Radfahrende wieder öffnen“ (Drs. 22-1242). In der „Hintergrundinfo der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zur Drucksache 22-1423 für den Mobilitätsausschuss am 20.10.2025“ sprach die BVM folgende Empfehlung aus:

Wir empfehlen daher, über die Gremienbetreuung das MR zu beteiligen und über die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) die DEGES einzubinden und um einen Beitrag zu bitten.“

In der (undatierten) Mitteilungsdrucksache 22-1423 kommentierte die BVM den Antrag:

Zu der Beschlussempfehlung Drs. 22-1242.1B kann die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu einer Beantwortung nichts beitragen und meldet daher nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Fehlanzeige. Die BVM ist fachlich nicht zuständig.“

Daraufhin fasste die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 30.10.2025 den Beschluss 22-1242.1B erneut und bestimmte als neue Adressatin die Behörde für Inneres und Sport (BIS).

Die Straßenverkehrsbehörde teilte mit Schreiben vom 17.11.2025 mit, dass es eine Absprache zwischen der Autobahn GmbH (Auftraggeberin der DEGES) und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Auftraggeberin des LSBG) gebe, die Wiederherstellung der Querungsmöglichkeit aufgrund der laufenden Baumaßnahme8-streifige Erweiterung der Autobahn A 7 im Planungsabschnitt Altona von der Anschlussstelle HH-Othmarschen bis zur Anschlussstelle HH-Volkspark“ bis 2028 oder 2030 zu verschieben.

Der temporäre Entfall der Querungsmöglichkeit ist nicht Teil des Planfeststellungsbeschlusses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 18.12.2018 zur Baumaßnahme „8streifige Erweiterung der Autobahn A 7 im Planungsabschnitt Altona von der Anschlussstelle HH-Othmarschen bis zur Anschlussstelle HH-Volkspark“. 135 Personen gaben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens dennoch die folgende Einwendung ab:

Radfahrer und Fußnger aus Richtung Eimsbüttel müssten jetzt drei Ampeln anstatt bisher eine passieren, um die Schnackenburgallee zu überqueren. Zusätzlich sei die Ampel vom Holstenkamp auch noch so geschaltet, dass sie zwar für Pkw auf Grün springe, die parallele Fußngerampel jedoch rot bleibe und Radfahrer teilweise mehrere Ampelphasen warten müssten. Das Queren der Kreuzung dauere jetzt mehrere Minuten. Die sei eine Zumutung, insbesondere für die vielen Radfahrer, die auf dem Weg zu Arbeit seien. Einige Radfahrer querten die Kreuzung jetzt auf der Straße, was bei dem Verkehr aber sehr gefährlich sei.“ (Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2018)

Die Planfeststellungsbehörde ist auf diese Einwendung nicht eingegangen.

Entgegen der Ankündigung der DEGES im vorherigen Planfeststellungsbeschluss vom 23.08.2013, die verbleibende Fuß- und Radverkehrsfurt in einem Regelmaß auszubauen bzw. umzumarkieren, ist die Radwegfurt über den westlichen Holstenkamp an der Kreuzung Schnackenburgallee innerhalb der vergangenen zwölf Jahre noch nicht für den Zweirichtungsverkehr hergestellt worden. Der Holstenkamp ist im betroffenen Bereich Teil einer übergeordneten Radroute und Teil einer Bezirksroute.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht verträglich, dass der Fuß- und Radverkehr deutlich länger als ursprünglich geplant, minutenlange Umwege in Kauf nehmen soll und der Radverkehr sogar absteigen muss, sofern er nicht die stark befahrene Fahrbahn benutzt. Es muss daher zeitnah eine Lösung geben, die die unterschiedlichen Interessen der Verkehrsteilnehmer:innen besser in Einklang bringt.

Vor diesem Hintergrund möge der Mobilitätsausschuss beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung bittet die Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemäß § 27 BezVG in Zusammenarbeit mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), die Autobahn GmbH des Bundes als zuständige Auftraggeberin der DEGES aufzufordern, den früheren Zustand an der Kreuzung Holstenkamp/ Schnackenburgallee bereits im Jahr 2026 wiederherzustellen, damit der Fuß- und Radverkehr vom Holstenkamp in Richtung stadtauswärts nur eine Furt überqueren muss, um die Schnackenburgallee zu überqueren. Die BIS wird gebeten, die erforderlichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen zu erlassen.
  2. Die Bezirksversammlung bittet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gemäß § 27 BezVG sich gemeinsam mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) bei der Autobahn GmbH des Bundes dafür einzusetzen, dass die vorgenannte Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr wiederhergestellt wird. Dabei soll eine möglichst sichere Querungsmöglichkeit gewählt werden. Sollte eine getrennte Ampelschaltung zwischen dem Verkehr auf der Nebenfläche und dem Fahrbahnverkehr umsetzbar sein, könnte der zweistreifige Rechtsabbieger vom Holstenkamp in die Schnackenburgallee erhalten bleiben.
Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
05.01.2026
Ö 6
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Schnackenburgallee Holstenkamp Ruhrstraße Kieler Str. Stellingen Othmarschen

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