Rechtsseitige Querung der Schnackenburgallee an der Kreuzung Holstenkamp/ Bornkampsweg für Fußgänger:innen und Radfahrende wieder öffnen Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses
Die Verkehrssituation an der Kreuzung Holstenkamp, Schnackenburgallee, Bornkampsweg ist für Fußgänger:innen sowie Radfahrende derzeit nicht zufriedenstellend. Wollen sie ihren Weg auf dem Holstenkamp Richtung Lutherpark/ Science City/ Volkspark (Westen) fortsetzen, können sie die Schnackenburgallee rechtsseitig nicht queren, da der dortige Übergang (Furt)gegenwärtig durch Geländer versperrt ist. Zudem sind die Lichtsignalanlagen dunkel verkleidet.
Für zu Fuß Gehende und Radfahrende bedeutet dies, dass sie zunächst auf die linke Seite des Holstenkamps wechseln, dort den Bornkampsweg überqueren und anschließend auf die rechte Seite des Holstenkamps zurück wechseln müssen. Insgesamt sind dabei bis zu drei Ampelphasen abzuwarten. Dies stellt eine deutliche Benachteiligung gegenüber dem Autoverkehr dar, der hier nur eine Ampelphase zu überwinden hat. Aufgrund des geltenden Rechtsverkehrs müssen Radfahrende in Richtung Westen den Bornkampsweg zudem fußläufig überqueren.
Auf Anfrage erklärte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) in einer E-Mail vom 11. Juli 2025, dass die Sperrung, die aufgrund einer Maßnahme der DEGES bestand und zur Schließung des Übergangs der Schnackenburgallee geführt hat, nicht länger bestünde.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksversammlung bittet die BVM gemäß § 27 BezVG, die gesperrte Querung über die Schnackenburgallee an der Kreuzung Holstenkamp/ Bornkampsweg für Fußgänger:innen und Radfahrende wieder zu öffnen.
Die BVM wird gebeten, die dazu notwendigen Schritte zu veranlassen und den Rückbau der Absperrgeländer sowie die Entkleidung und Reaktivierung der Lichtsignalanlagen zu beauftragen.
Dringlichkeitsbegründung für eine Beschlussfassung durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung:
Die Umsetzung der erbetenen Maßnahme würde sich durch die Sommerpause ansonsten stark verzögern.
Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.