Gehwegunfälle und Verkehrssicherungspflichten in Altona Kleine Anfrage von Oliver Schmidt, Sabine Köster, Patrick Müller-Constantin, Gregor Werner, Dijana Ceman und Dennis Mielke (alle SPD-Fraktion)
Immer wieder kommt es im Bezirk Altona zu Stürzen auf Gehwegen, die auf Unebenheiten, beschädigte Gehwegplatten oder andere bauliche Mängel zurückzuführen sind. Nach vorliegenden Erkenntnissen weist Altona im hamburgweiten Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Zahl an haftungsrelevanten Gehwegunfällen auf und muss entsprechend hohe Kosten im Rahmen der Amtshaftung tragen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
3.a In welchem Zustand befindet sich der Gehwegbestand im Bezirk insgesamt?
3.b Welche typischen Mängel (z.B. lose Platten, herausragende Kanten, Absackungen) treten
besonders häufig auf?
4.a Welche Regelkontrollintervalle gelten?
4.b Wie viele Mängelanzeigen wurden in den Jahren 2022-2024 durch Mitarbeitende der
Verwaltung bzw. durch Bürger:innen gemeldet?
4.c Wie viele dieser gemeldeten Mängel wurden innerhalb welcher Fristen behoben?
5.a Gibt es Schwerpunkteinsätze zur Überprüfung besonders belasteter Gehwege?
5.b Welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant, um künftige Haftungsrisiken zu minimieren?
6.a Sind für die kommenden Jahre Erhöhungen der Mittel vorgesehen?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung
Erkenntnisse über eine vergleichsweise überdurchschnittlich hohe Zahl an haftungsrelevanten Gehwegunfällen im Bezirk Altona liegen amtsseitig nicht vor. Auch vergleichsweise hohe Amtshaftungskosten im Bezirk Altona können nicht bestätigt werden.
Zu 1 und 2:
Jahr |
Stadtteil |
Anzahl der Forderungen |
Schadensart |
Auszahlungsbetrag |
2022 |
Altona-Altstadt |
4 |
Personen und Sachschaden |
1.165 Euro |
2022 |
Altona-Nord |
1 |
Personenschaden |
500 Euro |
2022 |
Blankensee |
1 |
Personenschaden |
0 Euro |
2022 |
Lurup |
1 |
Personenschaden |
0 Euro |
2022 |
Osdorf |
1 |
Personenschaden |
0 Euro |
2022 |
Othmarschen |
2 |
Personenschaden |
644 Euro |
2022 |
Ottensen |
3 |
Personen und Sachschaden |
79 Euro |
2022 |
Rissen |
5 |
Personen und Sachschaden |
0 Euro |
Summe |
18 |
2.388 Euro |
||
2023 |
Altona-Altstadt |
4 |
Personen und Sachschaden |
0 Euro |
2023 |
Bahrenfeld |
3 |
Personen und Sachschaden |
3.393 Euro |
2023 |
Blankensee |
1 |
Personenschaden |
567,82 Euro |
2023 |
Othmarschen |
1 |
Personenschaden |
0 Euro |
2023 |
Ottensen |
1 |
Personenschaden |
3.000 Euro |
|
Summe |
10 |
6.960,82 Euro |
||
2024 |
Altona-Altstadt |
9 |
Personen und Sachschaden |
0 Euro |
2024 |
Altona-Nord |
3 |
Personen und Sachschaden |
4.985,49 Euro |
2024 |
Blankenese |
1 |
Sachschaden |
0 Euro |
2024 |
Osdorf |
1 |
Sachschaden |
0 Euro |
2024 |
Ottensen |
1 |
Personenschaden |
0 Euro |
2024 |
Sternschanze |
1 |
Personenschaden |
0 Euro |
Summe |
16 |
4.985,49 Euro |
Zu 3:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 3.a:
Es gibt kein einheitliches Bild. Allgemein zeigen sich an Gehwegen mit erhöhtem Baumbestand auch vermehrt Schäden an den Wegebefestigungen.
Zu 3.b:
- Hochgedrückte Gehwegplatten durch Baumwurzeln
- Ausgewaschene und verunkrautete Grandwege durch Abnutzung und Vegetation
Zu 4.a:
Bezirksstraßen 1x monatliche Begehung
Hauptverkehrsstraßen 2x monatliche Begehung
Fußgängerzonen 1x wöchentliche Begehung
Wege ohne Fahrbahn 1x vierteljährliche Begehung
Zu 4.b:
Mängelanzeigen werden statistisch nicht erfasst.
Zu 4.c:
Hierüber wird keine Statistik geführt.
Zu 5:
Siehe Frage 4
Zu 5.a:
Hochfrequentierte Bereiche werden mit erhöhtem Aufwand überwacht und unterhalten.
Zu 5.b:
Sanierungsmaßnahmen zum Schutz der Gehwege an Baumscheiben.
Zu 6:
Die finanziellen Mittel für die Instandsetzung und Sanierung von Gehwegen werden dem Bezirksamt gemäß § 41 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft durch Rahmenzuweisungen zugewiesen. Die finanziellen Mittel für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind der Drucksache 22-0343.1B zu entnehmen.
Der Mittelabfluss für die Rahmenzuweisung gem. Beschluss der Bezirksversammlung ergibt sich für die Jahre 2022 und 2023 aus der Drs. 22-0343.1B und für das Jahr 2024 aus der Drucksache 22-1211. Eine gesonderte Auswertung des Mittelabflusses nach Gehwegen ist im Rahmen der Feinspezifizierung nicht vorgesehen.
Zu 6.a:
Die Mittelfestlegung für die Aufgabenerledigung durch die Bezirksämter erfolgt in alleiniger Verantwortung der Fachbehörden. Die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) hat in der Drucksache 22-1462 dazu Folgendes ausgeführt:
„Unter Vorbehalt der Eckwertbeschlüsse des Senats, amts- und behördeninterner Prioritätensetzung, der Ergebnisse der Behördenverhandlungen zum Haushalt sowie der bürgerschaftlichen Beschlüsse wird eine Anhebung der konsumtiven Unterhaltungsmittel von 28 Mio. € auf 33 Mio. € in 2027 und 34 Mio. € in 2028 angemeldet.“
„Unter Vorbehalt der Eckwertbeschlüsse des Senats, amts- und behördeninterner Prioritätensetzung, der Ergebnisse der Behördenverhandlungen zum Haushalt sowie der bürgerschaftlichen Beschlüsse wird auch eine Anhebung der investiven Mittel von 15 Mio. € auf 22 Mio. € in 2027 und 2028 angemeldet.“
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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