22-1627

Gehwegunfälle und Verkehrssicherungspflichten in Altona Kleine Anfrage von Oliver Schmidt, Sabine Köster, Patrick Müller-Constantin, Gregor Werner, Dijana Ceman und Dennis Mielke (alle SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Sachverhalt

Immer wieder kommt es im Bezirk Altona zu Stürzen auf Gehwegen, die auf Unebenheiten, beschädigte Gehwegplatten oder andere bauliche Mängel zurückzuführen sind. Nach vorliegenden Erkenntnissen weist Altona im hamburgweiten Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Zahl an haftungsrelevanten Gehwegunfällen auf und muss entsprechend hohe Kosten im Rahmen der Amtshaftung tragen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Wie viele gemeldete Gehwegunfälle wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 im Bezirk Altona registriert?
  • Bitte nach Jahr und Stadtteilen im Bezirk aufschlüsseln.
  • Wie viele dieser Fälle führten zu Amtshaftungsforderungen gegenüber dem Bezirksamt?
  1. Welche Gesamthöhe an Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen aufgrund von Gehwegunfällen wurde in den Jahren 2022-2024 geleistet?
  • Bitte nach Jahr aufschlüsseln und nach Art des Schadens (Sachschäden, Personenschäden) differenzieren.
  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Ursachen für die überdurchschnittliche Anzahl haftungsträchtiger Gehwegunfälle in Altona?

3.a In welchem Zustand befindet sich der Gehwegbestand im Bezirk insgesamt?

3.b Welche typischen Mängel (z.B. lose Platten, herausragende Kanten, Absackungen) treten

besonders häufig auf?

  1. Wie häufig und nach welchen Kriterien werden Gehwege im Bezirk Altona kontrolliert?

4.a Welche Regelkontrollintervalle gelten?

4.b Wie viele ngelanzeigen wurden in den Jahren 2022-2024 durch Mitarbeitende der

Verwaltung bzw. durch Bürger:innen gemeldet?

4.c Wie viele dieser gemeldeten Mängel wurden innerhalb welcher Fristen behoben?

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Zahl der Gehwegunfälle zu reduzieren und seiner Verkehrssicherungspflicht besser nachzukommen?

5.a Gibt es Schwerpunkteinsätze zur Überprüfung besonders belasteter Gehwege?

5.b Welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant, um künftige Haftungsrisiken zu minimieren?

  1. Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirksamt jährlich für die Instandsetzung und Sanierung von Gehwegen zur Verfügung, und wie hoch war der tatsächliche Mittelabfluss in den Jahren 20222024?

6.a Sind für die kommenden Jahre Erhöhungen der Mittel vorgesehen?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Vorbemerkung

Erkenntnisse über eine vergleichsweise überdurchschnittlich hohe Zahl an haftungsrelevanten Gehwegunfällen im Bezirk Altona liegen amtsseitig nicht vor. Auch vergleichsweise hohe Amtshaftungskosten im Bezirk Altona können nicht bestätigt werden.

Zu 1 und 2:

Jahr

Stadtteil

Anzahl der Forderungen

Schadensart

Auszahlungsbetrag

2022

Altona-Altstadt

4

Personen und Sachschaden

1.165 Euro

2022

Altona-Nord

1

Personenschaden

500 Euro

2022

Blankensee

1

Personenschaden

0 Euro

2022

Lurup

1

Personenschaden

0 Euro

2022

Osdorf

1

Personenschaden

0 Euro

2022

Othmarschen

2

Personenschaden

644 Euro

2022

Ottensen

3

Personen und Sachschaden

79 Euro

2022

Rissen

5

Personen und Sachschaden

0 Euro

Summe

18

2.388 Euro

2023

Altona-Altstadt

4

Personen und Sachschaden

0 Euro

2023

Bahrenfeld

3

Personen und Sachschaden

3.393 Euro

2023

Blankensee

1

Personenschaden

567,82 Euro

2023

Othmarschen

1

Personenschaden

0 Euro

2023

Ottensen

1

Personenschaden

3.000 Euro

Summe

10

6.960,82 Euro

2024

Altona-Altstadt

9

Personen und Sachschaden

0 Euro

2024

Altona-Nord

3

Personen und Sachschaden

4.985,49 Euro

2024

Blankenese

1

Sachschaden

0 Euro

2024

Osdorf

1

Sachschaden

0 Euro

2024

Ottensen

1

Personenschaden

0 Euro

2024

Sternschanze

1

Personenschaden

0 Euro

Summe

16

4.985,49 Euro

Zu 3:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 3.a:

Es gibt kein einheitliches Bild. Allgemein zeigen sich an Gehwegen mit erhöhtem Baumbestand auch vermehrt Schäden an den Wegebefestigungen.

Zu 3.b:

- Hochgedrückte Gehwegplatten durch Baumwurzeln

- Ausgewaschene und verunkrautete Grandwege durch Abnutzung und Vegetation

Zu 4.a:

Bezirksstraßen 1x monatliche Begehung

Hauptverkehrsstraßen 2x monatliche Begehung

Fußngerzonen 1x wöchentliche Begehung

Wege ohne Fahrbahn 1x vierteljährliche Begehung

Zu 4.b:

ngelanzeigen werden statistisch nicht erfasst.

Zu 4.c:

Hierüber wird keine Statistik geführt.

Zu 5:

Siehe Frage 4

Zu 5.a:

Hochfrequentierte Bereiche werden mit erhöhtem Aufwand überwacht und unterhalten.

Zu 5.b:

Sanierungsmaßnahmen zum Schutz der Gehwege an Baumscheiben.

Zu 6:

Die finanziellen Mittel für die Instandsetzung und Sanierung von Gehwegen werden dem Bezirksamt gemäß § 41 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft durch Rahmenzuweisungen zugewiesen. Die finanziellen Mittel r den Doppelhaushalt 2025/2026 sind der Drucksache 22-0343.1B zu entnehmen.

Der Mittelabfluss für die Rahmenzuweisung gem. Beschluss der Bezirksversammlung ergibt sich für die Jahre 2022 und 2023 aus der Drs. 22-0343.1B und für das Jahr 2024 aus der Drucksache 22-1211. Eine gesonderte Auswertung des Mittelabflusses nach Gehwegen ist im Rahmen der Feinspezifizierung nicht vorgesehen.

Zu 6.a:

Die Mittelfestlegung für die Aufgabenerledigung durch die Bezirksämter erfolgt in alleiniger Verantwortung der Fachbehörden. Die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) hat in der Drucksache 22-1462 dazu Folgendes ausgeführt:

Unter Vorbehalt der Eckwertbeschlüsse des Senats, amts- und behördeninterner Prioritätensetzung, der Ergebnisse der Behördenverhandlungen zum Haushalt sowie der bürgerschaftlichen Beschlüsse wird eine Anhebung der konsumtiven Unterhaltungsmittel von 28 Mio. € auf 33 Mio. € in 2027 und 34 Mio. € in 2028 angemeldet.“

Unter Vorbehalt der Eckwertbeschlüsse des Senats, amts- und behördeninterner Prioritätensetzung, der Ergebnisse der Behördenverhandlungen zum Haushalt sowie der bürgerschaftlichen Beschlüsse wird auch eine Anhebung der investiven Mittel von 15 Mio. € auf 22 Mio. € in 2027 und 2028 angemeldet.“

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Lurup Osdorf Ottensen Altona-Altstadt

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