Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Heyne weist darauf hin, dass die in der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.12.2025 beschlossenen Zuwendungsanträge der Antragsteller KulturEnergieBunkerAltonaProjekt e.V. sowie altonale 2026 und STAMP 2026 gemäß beigefügter Übersicht des Amtes (Anlage) dem Förderfonds konsumtiv zugeordnet worden seien.
Der Haushaltsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Haushaltsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 22-1748 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Heyne bittet, die Höhe der pro Vergaberunde zur Verfügung gestellten Mittel gemäß ihrer zeitlichen Länge vorzusehen, was bedeute, dass für die erste Vergaberunde anteilig ein Drittel, für die zweite ein Viertel und für die letzte fünf Zwölftel vorgesehen werden könnten. Restmittel könnten erst verausgabt werden, wenn sie sich in der Zuteilung befänden. Die jetzt angenommenen Mittel seien nur Prognosen. Auch in früheren Jahren seien Zuwendungsanträge erst in späteren Abrechnungszeiträumen beschlossen worden. Die in 2025 getroffenen Vorratsbeschlüsse würden nicht priorisiert. Für diese gebe es ggf. bereits bestandskräftige Bescheide.
Herr Wesselkamp Holzer ergänzt, aufgrund der bereits im Jahr 2025 für das Jahr 2026 getroffenen Beschlüsse ständen in der ersten Vergaberunde deutlich weniger Mittel zur Verfügung (siehe auch Anlage unter TOP 2.1). Die Antragsteller würden von der Zuwendungsabteilung und von der Politik über das neue Verfahren informiert. Es sei nicht verwunderlich, dass die Zuwendungsverfahrensumstellung in den ersten Monaten ihrer Anwendung zu Dissonanzen führe. Falls die Mittel der ersten Vergaberunde nicht ausreichten, könnten auch Anträge in die zweite geschoben werden.
Auf Nachfrage von Frau Koppke fügt Frau Hillmer hinzu, sowie Reste zugeteilt worden seien, würden diese den einzelnen Vergaberunden zugeführt werden. Angesichts der Haushaltslage sei nicht gesichert, dass Restmittel übertragen würden. Die in der Drucksache 22-1748 angenommen Beträge seien kontinuierlich und unterjährig anzupassen.
Herr Schmitz wirft ein, mitunter könne die erste Vergaberunde aufgrund der beträchtlichen Höhe der bereits in 2025 getroffenen Beschlüsse aufgestockt werden. Möglicherweise könnten die Vorratsbeschlusse aus 2025 von allen drei folgenden Vergaberunden des Jahres 2026 abgezogen würden und nicht nur von der ersten.
Frau Dr. Vogel stellt klar, die im Jahr 2025 getroffenen Beschlüsse für das nachfolgende Jahr müssten einmaligen Charakter habenund dürften sich nicht verstetigen.
Herr Witte stimmt dem zu. Ein Vorratsbeschluss und der damit gegenüber dem Antragsteller getroffenen Aussage, die Mittel im kommenden Jahr auszugeben, sei mit der Aufnahme von Schulden vergleichbar. Ein Vorratsbeschluss solle der Vergangenheit angehören. Die Verfahrensumstellung könne noch bis ins Jahr 2027 hineinwirken. Sowie alle Informationen online verfügbar und verbreitet seien, werde auch die Akzeptanz der Antragstellenden wachsen.
Frau Koppke verweist auf den speziellen Moment der ersten Vergaberunde und der Verfahrensänderung mit der Novellierung des § 11 der Geschäftsordnung. Die Verfahrensumstellung bedürfe Augenmaß. Die Genehmigungsverzögerung verwirre die Antragstellenden, vor allen Dingen schon erfahrene Zuwendungsempfänger:innen, auch wenn es früher ebenso wenig eine Garantie auf Mittelzuteilung gegeben hätte wie jetzt im veränderten Verfahren. Sie gehe davon aus, dass die Antragstellenden früher im Jahresablauf ihre Zuwendungsanträge stellten.
Herr Cramer stimmt dem mit Blick auf die altonale 2027 zu.
Herr Müller-Constantin macht darauf aufmerksam, dass die neue Regelung konsequent angewendet werden solle, auch wenn sie im ersten Zuge unbeliebt sein werde.
Herr Berndt widerspricht, das Verfahren belaste die Antragstellenden. Zudem sei es eine Frage der Priorisierung von Mitteln, die eigentlich in ausreichendem Maße, nur für andere Zwecke, zur Verfügung ständen. Mittel für Zuwendungen bereitzustellen, sei eine Frage der Demokratie. Er macht deutlich, dass eine Vergaberunde je nach Zuwendungszeitraum des Antrags auch bereits Mittel für die nächste verausgaben könne.
Herr Klanck stellt klar, die Höhe der Vorratsbeschlüsse und der in der ersten Vergaberunde zur Verfügung stehenden Mittel halte sich in etwa die Waage.
Herr Heuck bringt sein Erstaunen zum Ausdruck, wie unterschiedlich das jeweilige Verständnis die künftigen Vergaberegeln im Ausschuss sei. Er stimme Herrn Berndt zu, dass die einzelnen Zuwendungszeiträume der Anträge die Zuordnung zu einer Vergaberunde definierten.
Herr Heyne fasst zusammen, nach Geschäftsordnung seien die in 2025 getroffenen Vorratsbeschlüsse von den Mitteln der ersten Vergaberunde abzuziehen. Dieser Effekt sei allen an den Beschlüssen im Jahr 2025 politisch Mitwirkenden bewusst gewesen. Falls anders verfahren werden solle, bitte er um entsprechende Anträge in der kommenden Sitzung am 17.02.2026.
Der Haushaltsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Drucksache 22-1745 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Haushaltsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 10.12.2025.
Frau Hillmerinformiert, eine anteilige und einmalige Finanzierung des Zuwendungsantrags Lurupina aus dem Quartiersfonds I sei bis zu 50% der beantragten Zuwendungshöhe (50% entsprechen Mittel in Höhe von 15.000 Euro konsumtiv) denkbar. In der Vergangenheit seien schon entsprechende Mittel aus dem Quartiersfonds bereitgestellt worden.
Herr Wesselkamp Holzer bittet darum, den Sozialausschuss (SozA) an der Beschlussfindung zu beteiligen.
Frau Dr. Vogel weist auf den Zuwendungsbeginn Februar 2026 hin.
Frau Koppke macht deutlich, dass der Antrag bereits letztes Jahr vorgelegen habe. Sie bitte das Amt um Information der Antragstellerin.
Herr Dr. Jütting stellt klar, dass der Bezirkssenior:innenbeirat (BSB) für dessen Altonaer Seniorentage (siehe Drucksache 22-1608), die zwar erst im September geplant seien, dennoch bereits im März Teile der Mittel verausgaben müsse.
Vor dem Hintergrund rät Herr Klanck dem BSB, vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Der Haushaltsausschuss bittet vor dem Hintergrund der ggf. anteiligen Finanzierung des Zuwendungsantrags aus dem QF I den SozA um fachliche Stellungnahme und Rückmeldung.
Die Drucksache wird einvernehmlich in die nächste Sitzung am 17.02.2026 vertagt.
Der Haushaltsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Haushaltsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Koppke kritisiert die Antwort des Amtes in Drucksache 22-1683 zum Beschluss 22-1246B deutlich. Um den Beschlussinhalt habe die Bezirksversammlung lange gerungen. Das Bezirksamt habe Antwortfristen verstreichen lassen. Der Mietvertrag hätte geändert werden können. Nun sei offen, wie dem HausDrei e.V. (HausDrei) in Zukunft geholfen werden könne.
Herr Wesselkamp Holzer stellt die Beratung der Drucksache in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 11.02.2026 in Aussicht.
Herr Heyne betont, es sei fraglich, ob das Bezirksamt den Beschluss der Bezirksversammlung hätte beanstanden müssen. Zwischen dem Bezirksamt und dem HausDrei bestehe ein Vertrag, den die Bezirksversammlung nun einseitig zugunsten HausDrei und zulasten des Haushalts des Bezirksamts verändere. Vermutlich habe sich das Bezirksamt deshalb auf die Durchführung der Baumpflege mit eigenen Mitteln beschränkt und den Mietvertrag nicht verändert. Ob diese Lösung dauerhaft zur Anwendung komme, sei fraglich.
Der Haushaltsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Haushaltsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Heyne verweist auf die kürzere Reaktionszeit, die der Dienstag als neuer Sitzungstag für die Regelung zur digitalen Sitzung mitsichbringe. Er bitte, Wünsche zu digitalen Sitzungen an ihn bis einschließlich des vorangehenden Samstags heranzutragen. Er spricht sich gegen den Wunsch von Herrn Berndt aus, bereits Freitagmittag als Frist festzulegen.
Die Ausschussmitglieder bestätigen vor dem Hintergrund der Verschiebung des Sitzungstags des Haushaltsausschusses einvernehmlich die Anwendung des Beschlusses aus der Sitzung vom 08.01.2025 (TOP 8):
Der Haushaltsausschuss tagt regelmäßig in Präsenz in den Räumen des Bezirksamts. Wenn im Einzelfall nur eine kurze Tagesordnung vorgesehen ist, können die Sprecher:innen der Fraktionen im Haushaltsausschuss durch einstimmigen Beschluss festlegen, dass die Sitzung mittels einer Videokonferenz durchgeführt wird. Dies soll den Ausschussmitgliedern spätestens am Montag vor der Sitzung mitgeteilt werden.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Heyne fasst zusammen, der Beratungsbedarf einer Fraktion sei in § 15 der Geschäftsordnung geregelt. Dessen Anwendung dürfe nicht dazu führen, dass Zuwendungsanträge von einer in die nächste Vergaberunde geschoben würden. Die Sitzungen des Haushaltsausschusses seien so vorzubereiten, dass alle Beratungsgegenstände auch beschlossen werden könnten. Dem könne eine der Sitzung im März vorausgehende Sprecher:innensitzung am Freitagnachmittag dienen. Er werde zum Beratungsbedarf noch eine nähere Regelung vorschlagen.
Solange Mittel in einer Vergaberunde noch vorhanden seien, könnten diese auch verausgabt werden. Sowie diese ausgeschöpft seien, würden die Anträge in die kommende Vergaberunde geschoben werden. Die der Sitzung vorangestellte Sprecher:innenrunde werde zudem die einzelnen Zuwendungsanträge auf der Aktualisierten Tagesordnung in eine entsprechende Reihenfolge bringen, damit diese der Reihe nach beschlossen würden, bis die jeweiligen Mittel der Vergaberunde ausgeschöpft seien.
Herr Witte stimmt dem zu und betont, Anträge mit gleich hoher Priorisierung konkurrierten unter Umständen gegeneinander um begrenzte Mittel. Der Haushaltsausschuss müsse sich in die Lage versetzen, zu entscheiden.
Herr Klanck weist darauf hin, dass der Ausschuss vor Eintritt in die Tagesordnung diese beschließe und entsprechend ggf. auch noch einwirken könne. Der Haushaltsausschuss habe sich seit Jahrzehnten als ein kooperatives und kollegiales Gremium erwiesen. Die letzte Entscheidung habe die Bezirksversammlung.
Frau Koppke bezweifelt, dass es sinnvoll sei, wenn Fraktionen ihre jeweiligen Priorisierungen vorlegten. Die Priorisierung der Fachausschüsse werde vom Haushaltsausschuss nicht in Frage gestellt. Die Durchführung einer vorherigen Sprecher:innensitzung sei nicht hilfreich. Entscheidungen über die Gewährung von Mitteln sollten im Haushaltsausschuss und nicht nur unter den Sprecher:innen beraten werden.
Herr Heuck bemängelt, wenn eine Sprecher:innensitzung vor dem Haushaltsausschuss die zu beschließenden Zuwendungsanträge festlege, sei die vorherige und arbeitsintensive Priorisierung eines Fachausschusses obsolet.
Frau Dr. Vogel stellt klar, dass die Verfahren im Handout der haushaltspolitischen Sprecher:innen in ausreichendem Maße konkretisiert seien. Der Haushaltsausschuss priorisiere nicht, er entscheide bei begrenzten Mitteln über deren Verwendung.
Herr Schmitz schlägt vor, die Ranglisten der einzelnen Fachausschüsse nacheinander reihum zu beschließen und so die Mittelvergabe zu konkretisieren.
Herr Berndt bittet, die aufgeworfenen Fragestellungen zur Priorisierung und Entscheidungsfindung spätestens in der kommenden Sitzung am 17.02.2026 zu beantworten. Er melde dies als TOP für die Sitzung an.
Herr Wesselkamp Holzer beschreibt, die potenziell konkurrierenden, mittelintensiven Zuwendungsanträge seien in den Fraktionen vorab zu besprechen. Diese fraktionsinterne Gewichtung müsse unabhängig, ob eine Sprecher:innensitzung des Haushaltsausschusses vorab durchgeführt werde, pro Fraktion erarbeitet werden.
Frau Koppke meldet für die Sitzung am 17.02.2026 den TOP Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf 2027/ 2028 an. Die dem Bezirksamt zugeteilten Rahmenzuweisungen seien nicht auskömmlich.
Des Weiteren bittet Sie um Auskunft zu dem in der Sitzung vom 10.09.2025 unter TOP 4.1 gelieferten Nachtrag des Amtes, in dem eine Klärung in Aussicht gestellt sei, wie das Defizit der Rahmenzuweisung, verursacht durch die Erneuerung der Kläranlage am Standort Forstverwaltung, ausgeglichen werden solle.
Frau Hillmer sagt einen entsprechenden Nachtrag zu Protokoll zu.
[Nachtrag zu Protokoll:
Das bestehende Defizit im Haushaltsjahr 2025 konnte zwischenzeitlich ausgeglichen werden auf Basis §21 Landeshaushaltsordnung (LHO) und dem dazu ergangenen Beschluss der Bürgerschaft zu haushaltsrechtlichen Regelungen (Deckungsfähigkeit) im Einzelplan 1.3 Bezirksamt Altona. Im vorliegenden Fall wurde die Ermächtigung Grunderwerb Forst zugunsten der Ermächtigung Rahmenzuweisung Forst belastet.]