22-1661

Sichere Überwege in der Ebertallee und Dürerstraße einrichten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.11.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 anliegende Drucksache 22-1510.1B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 17.12.2025 wie folgt Stellung genommen:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant im Rahmen einer Ad-hoc-Maßnahme den Bereich der Ebertallee zwischen Cranachplatz und Osdorfer Weg durch geringe bauliche Eingriffe bestandsnah um. Ziel ist, eine durchgängige Radverkehrsanlage in beiden Richtungen einzurichten. Diese Maßnahme wurde dem Verkehrsausschuss Altona am 19.02.2024 vorgestellt und am 20.03.2024 kenntnisnahmeschlussverschickt.

Im Rahmen der Maßnahme wird die Fahrbahndecke erneuert.

Im Rahmen einer Ad-hoc Maßnahme werden keine Maßnahmen geprüft, die große bauliche Änderungen erfordern. Um die Querungssituation in diesem Bereich zu verbessern, wurde in Höhe Böcklinstraße eine nicht signalisierte Querungsstelle unter Nutzung der vorhandenen Mittelinsel eingeplant. Aufgrund von anderen Bauvorhaben im Gebiet war die Abstimmung über einen Bautermin allerdings bisher nicht erfolgreich.

Die Einrichtung einer Fußverkehr-Lichtsignalanlage (F-LSA) an der genannten Stelle ist leider nicht möglich, da diese mitten durch die geplante Bushaltestelle führen würde. Eine alternative Option wäre, die F-LSA nördlich der Einmündung der Böcklinstraße zu platzieren, wo sich die begrünte Mittelinsel befindet. Es wäre jedoch eine umfassende Prüfung bzw. Umgestaltung erforderlich, da je nach Platzierung die vorhandene Litfaßule entfernt oder Bäume gefällt werden müssten. Darüber hinaus ist die Distanz zur Querung der gesamten Fahrbahn inklusive begrünter Mittelinsel sehr groß, so dass sehr hohe Zeitbedarfe zur signalisierten Querung für den Fußverkehr erforderlich werden. Es käme somit zu einem erheblichen Eingriff in den Verkehrsfluss. Gegebenenfalls sind auch zwei aufeinanderfolgende, nicht signalisierte Querungsstellen denkbar, die durch den begrünten Mittelstreifen voneinander getrennt wären.

Sofern der benachbarte Kreisverkehr wie gewünscht eingerichtet werden sollte, würde die Notwendigkeit einer zusätzlichen F-LSA nach Einschätzung des LSBG entfallen, da mit dem Kreisverkehr eine automatische Querungsstelle für den Fußverkehr geschaffen wird, die unmittelbar angrenzen würde.

Die Entscheidung, ob eine F-LSA tatsächlich notwendig ist oder nicht, liegt jedoch in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Ebertallee Osdorfer Weg

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