22-1661.1

Sichere Überwege in der Ebertallee und Dürerstraße einrichten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.11.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 13.39

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 anliegende Drucksache 22-1510.1B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 17.12.2025 wie folgt Stellung genommen:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant im Rahmen einer Ad-hoc-Maßnahme den Bereich der Ebertallee zwischen Cranachplatz und Osdorfer Weg durch geringe bauliche Eingriffe bestandsnah um. Ziel ist, eine durchgängige Radverkehrsanlage in beiden Richtungen einzurichten. Diese Maßnahme wurde dem Verkehrsausschuss Altona am 19.02.2024 vorgestellt und am 20.03.2024 kenntnisnahmeschlussverschickt.

Im Rahmen der Maßnahme wird die Fahrbahndecke erneuert.

Im Rahmen einer Ad-hoc Maßnahme werden keine Maßnahmen geprüft, die große bauliche Änderungen erfordern. Um die Querungssituation in diesem Bereich zu verbessern, wurde in Höhe Böcklinstraße eine nicht signalisierte Querungsstelle unter Nutzung der vorhandenen Mittelinsel eingeplant. Aufgrund von anderen Bauvorhaben im Gebiet war die Abstimmung über einen Bautermin allerdings bisher nicht erfolgreich.

Die Einrichtung einer Fußverkehr-Lichtsignalanlage (F-LSA) an der genannten Stelle ist leider nicht möglich, da diese mitten durch die geplante Bushaltestelle führen würde. Eine alternative Option wäre, die F-LSA nördlich der Einmündung der Böcklinstraße zu platzieren, wo sich die begrünte Mittelinsel befindet. Es wäre jedoch eine umfassende Prüfung bzw. Umgestaltung erforderlich, da je nach Platzierung die vorhandene Litfaßule entfernt oder Bäume gefällt werden müssten. Darüber hinaus ist die Distanz zur Querung der gesamten Fahrbahn inklusive begrünter Mittelinsel sehr groß, so dass sehr hohe Zeitbedarfe zur signalisierten Querung für den Fußverkehr erforderlich werden. Es käme somit zu einem erheblichen Eingriff in den Verkehrsfluss. Gegebenenfalls sind auch zwei aufeinanderfolgende, nicht signalisierte Querungsstellen denkbar, die durch den begrünten Mittelstreifen voneinander getrennt wären.

Sofern der benachbarte Kreisverkehr wie gewünscht eingerichtet werden sollte, würde die Notwendigkeit einer zusätzlichen F-LSA nach Einschätzung des LSBG entfallen, da mit dem Kreisverkehr eine automatische Querungsstelle für den Fußverkehr geschaffen wird, die unmittelbar angrenzen würde.

Die Entscheidung, ob eine F-LSA tatsächlich notwendig ist oder nicht, liegt jedoch in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (STVB) des Polizeikommissariats 25 hat mit Schreiben vom 14.01.2026 wie folgt Stelung genommen:

Zu 1:

Die Voraussetzungen zur Einrichtung von Kreisverkehren sind u.a. ähnlich starke Verkehrsströme aus mehreren Richtungen oder häufige Unfälle im Kreuzungsbereich. Diese Voraussetzungen liegen an beiden Örtlichkeiten nicht vor. Die STVB hält zudem einen Kreisverkehr im Bereich Ebertallee / Dürerstraße / Cranachstraße für wenig sinnvoll, da die Cranachstraße ab Ebertallee / Dürerstraße in Richtung Osten als Einbahnstraße geführt wird und dort somit lediglich Radverkehr auf den Kreisel treffen würde. Ob eine Realisierung aufgrund der für einen Kreisverkehr benötigten Platzverhältnisse in beiden Bereichen überhaupt möglich wäre, müsste zunächst durch andere Stellen geprüft werden. Sollte die Umsetzbarkeit eines Kreisverkehrs möglich sein und trotz der nicht bestehenden Voraussetzungen beschlossen werden, würden wir als STVB die Planungen zu dem Projekt selbstverständlich konstruktiv begleiten.

Zu 2:

Lichtsignalanlagen dürfen gem. §45 StVO nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Eine zwingende Notwendigkeit würde sich z.B. durch einen vorhandenen Unfallschwerpunkt oder einer punktuell starken Fahrzeug- und Fußngerdichte ergeben.

Die Unfalllage im Bereich Ebertallee / Dürerstraße ist laut unserer Unfallauswertung unauffällig.

Unfälle mit Fußngerbeteiligung gab es dort innerhalb der letzten 5 ausgewerteten Jahre nicht.

Zur vorhandenen Fahrzeug- und Fußngerdichte können wir zurzeit keine Angaben machen. Entsprechende Zählungen müssten noch durchgeführt werden und können durch die STVB nachgereicht werden. Auch zu dem dort herrschenden Geschwindigkeitsniveau sind wir erst nach entsprechenden Messungen auskunftsfähig.Diese Zählungen und Messungen sind aufgrund der Ferienzeit sowie der Wetterlage noch nicht durchgeführt worden. Ansonsten hätten sie aus unserer Sicht kein objektives Lagebild ergeben. Die STVB geht jedoch momentan davon aus, dass weder die geforderten Zahlen zur Einrichtung einer FLSA erreicht werden noch ein besorgniserregendes Geschwindigkeitsniveau festgestellt wird.

Eine zwingende Notwendigkeit zur Einrichtung solch einer Fußnger-Lichtsignalanlage sieht die STVB des PK 25 daher derzeit nicht. Zudem eine FLSA aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht das „schärfste Mittel“ zur Lösung einer entsprechenden Verkehrsproblematik darstellt und daher nur zulässig ist, wenn einfachere Lösungen sich als unsicher herausgestellt haben. Eine einfachere Lösung wäre in diesem Fall die Einrichtung eines Fußngerüberwegs, welche ebenfalls zunächst geprüft werden müsste.

Die Einrichtung einer FLSA oder eines Fußngerüberwegs im Bereich Ebertallee / Böcklinstraße zusätzlich zu einem Kreisverkehr mit Querungsmöglichkeit für Fußnger am Standort Dürerstraße / Cranachstraße wäre aufgrund der Nähe zueinander übrigens unzulässig. Nur eine der Varianten wäre daher dort möglich.

Folgendes gilt es nach Meinung der STVB des PK 25 zusätzlich zu beachten, falls die Umsetzung einer baulichen Maßnahme beschlossen werden sollte:

  1. Die Strecke über Ebertallee und Dürerstraße gehört zum Großraum- und Schwertransport-Netz (GST-Netz). Die damit verbundenen benötigten Schleppkurvengrößen müssten zwingend bei der Planung eines Kreisverkehrs berücksichtigt werden.
  1. Die Strecke über Ebertallee und Dürerstraße stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Fahrzeugverkehr dar. Mögliche Baumaßnahmen sollten daher nicht vor der endgültigen Fertigstellung der Elbchaussee und auch nicht vor der Wiederöffnung der AS-Bahrenfeld Rtg. Süden erfolgen. Die dadurch verursachten Verkehrsprobleme würden sonst nicht nur den direkten Bereich betreffen, sondern sich auf das gesamte nähere und weitere Umfeld auswirken.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.01.2026
Ö 13.39
Lokalisation Beta
Ebertallee Osdorfer Weg Cranachstraße

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