Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 04.06.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es wurden Fragen von Schüler:innen zu Parkanlagen im Bezirk Altona (Anlage) eingereicht.

 

Frau Vornhagenhrt aus, das Stadtgrün liege ihrer Fraktion besonders wegen der damit einhergehenden Artenvielfalt der Pflanzen und Tiere am Herzen. Spätestens seit der COVID-19-Pandemie sei zudem offensichtlich, dass Parkanlagen eine wichtige Aufenthaltsmöglichkeit darstellten. Parkanlagen müssten stets gemeinsam mit ihrem Umfeld betrachtet und auch entsprechend bei Bauprojekten berücksichtigt werden. So werde beispielsweise im Zuge des zweiten Bauabschnitts des neuen Wohnquartiers Mitte Altona der dortige Park vergrößert. Auch bei den Bauprojekten in der Science City Hamburg Bahrenfeld und beim Diebsteich dürfe das Stadtgrün nicht zu kurz kommen. Die Aufgabe im Bezirk sei es, diese Planungen voranzubringen. Aufgrund der Preissteigerungen in den letzten Jahren stelle sich hierbei aber auch die Frage der Finanzierbarkeit.

 

Herr Glau schließt sich den Äerungen Frau Vornhagens an. Für die Entwicklung neuer Parks fehle häufig der Platz auch in Anbetracht der Wohnungsnot in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, müsse nachverdichtet werden. Ein fairer und verhältnismäßiger Ausgleich mit öffentlichen Grünanlagen sei dabei wichtig. Bei neuen Quartieren müssten diese bereits in der Planungsphase mitgedacht werden.

 

Herr Hielscher betont, bevor an zukünftige Grünanlagen gedacht werde, müsse sich um die bisherigen Anlagen, wie die unter Denkmalschutz stehenden Parks in den Elbvororten, gekümmert werden. Hierfür sei eine entsprechende finanzielle Ausstattung vonnöten. Leider seien Ideen, die Anlagen auch für den Parksport attraktiver zu gestalten, vom Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport nicht unterstützt worden. Nicht nur beim Bauprojekt Diebsteich, sondern auch beim Holstenareal müssten Grünflächen mitgedacht werden. Da Grünflächen jedoch keinen Ertrag brächten, sei dieser Vorstoßr Investor:innen nicht attraktiv. Es sei Aufgabe der Politik, diesen Konflikt zu lösen.

 

Frau Werdung stimmt Herrn Hielscher zu, dass es nicht immer den Interessen der Investor:innen entspräche, Grünanlagen bei neuen Bauvorhaben mitzudenken. Jedoch seien diese nicht nur aufgrund der Entwicklung von Flora und Fauna, sondern auch aufgrund sportlicher und sozialer Aspekte wichtig. Darüber hinaus würden sie der FHH wegen ihrer kühlenden Funktion helfen, sich an die Klimaveränderungen anzupassen. Sie stimme ihren Vorredner:innen zu, dass der Fokus nicht auf der Entwicklung neuer Anlagen, sondern auf dem Fortbestand bestehender Anlagen liege. Allerdings seien diese im Bezirk ungleich verteilt. In Stadtteilen mit höherem Durchschnittseinkommen gebe es mehr Grünanlagen. Auch in verdichteten Stadtgebieten sei es wichtig, dass alle Anwohner:innen Zugang zu Grünanlagen hätten.

 

Frau Blume gibt zu bedenken, dass die Zahl der Einwohner:innen im Bezirk im Gegensatz zu den Grünanlagen wachse. Dadurch würden die Parkanlagen von immer mehr Menschen frequentiert. Problematisch sei zudem die Vermüllung wie auch Vandalismus in den Anlagen. So seien beispielsweise im Jenischpark Bäume abgeholzt und verfeuert worden. Auch die Hundeauslaufflächen würden stärker genutzt. Es müsse sich deshalb die Frage gestellt werden, wie diese Flächen attraktiv gestaltet werden könnten. Das Interesse der Schüler:innen begrüße sie.

 

Herr Bernau stimmt Frau Blume zu auch in anderen Ausschüssen sollten Schüler:innen ihre Interessen und Fragen einbringen. Er ergänzt Herrn Hielschers Beitrag darum, dass kleinere Grünanlagen bereits in den Bebauungsplänen festgesetzt werden sollten. Hierdurch könnten Wohlfühloasen für die Bewohner:innen entwickelt werden.

 

Herr Schaeferhrt aus, dass zwar die Freiflächen in Altona abnähmen, allerdings nicht die öffentlichen Grün- und Parkanlagen. Im Gegenteil werde es in Zukunft unter anderem durch den Ankauf zusätzlicher Flächen und auch im Zuge des Baus des Deckels über die Autobahn A7 weitere Grünanlagen geben. Eine Bebauung bestehender Grünanlagen sei gemäß dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün ausgeschlossen bzw. nur im Ausnahmefall zulässig. In solchen Fällen seien Kompensationsmaßnahmen in Form von Ersatzflächen erforderlich.

 

Herr Ridders lobt das Interesse der Schüler:innen und weist auf Praktikums- sowie Karrieremöglichkeiten im Bezirksamt Altona hin.

 


Anlagen
Fragen Öffentliche Fragestunde zu Parks in Altona (27 KB)

Ö 2

Stand der Gespräche über die Zukunft des Westerparks Sachstandsbericht des Amtes

Herr Schaefer erläutert auf Nachfrage von Frau Werdung, dass der Eigentümer einen Verkauf ausschließe. Gegenwärtig werde deshalb ein Termin, dessen Datum noch nicht feststehe, zur Abstimmung des Pachtvertrags vorbereitet. Hieran sollten sowohl die Bezirksamtsleitung als auch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft teilnehmen.

 

Herr Schmidt merkt an, dass die Veranstalter:innen des Derbys dringend eine Entwicklung erwarteten.

 

Ö 3 - 21-2704.2

Mehr Grün für Altona - festgesetzte Nachpflanzungen auf privatem Grund endlich durchsetzen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.11.2021 (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 05.03.2024)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 05.03.2024.

 

Herr Schaefer berichtet, dass es keinen neuen Sachstand gebe.

 

Herr Andersen weist auf Nachfrage von Herrn Hielscher darauf hin, dass die vorliegende Mitteilungsdrucksache insofern überholt sei, als dass die neue Baumschutzverordnung bereits in Kraft getreten sei.

 

 

Ö 4 - 21-5061

Für jeden gefällten Baum zwei neue! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird der Alternativantrag „Altonas Grünflächen schützen und ausweiten“ der SPD-Fraktion als Tischvorlage (Anlage) in die Tagesordnung neu aufgenommen und ebenfalls unter TOP 4 behandelt.

 

Frau Werdunghrt aus, die Baumbilanz in Altona sei nicht zufriedenstellend. In den anderen Bezirken seien schon Maßnahmen zur Verbesserung der Bilanz ergriffen worden. So habe die Bezirksversammlung Eimsbüttel mit der Drucksache 21-4253 im Jahr 2023 beschlossen, dass Nachpflanzungen im Verhältnis von 1:2 durchgeführt werden müssten.

 

Herr Glauhrt aus, auch er sei für eine ausgeglichene Bilanz. Das von der Fraktion DIE LINKE geforderte Verhältnis von 1:2 statt 1:1 sehe er jedoch als problematisch an, da solch eine Umsetzung bei vielen Bauvorhaben nicht realistisch sei. Deshalb plädiere er für den Antrag der SPD-Fraktion, welcher einen Prüfauftrag an das Bezirksamt vorsehe.

 

Frau Vornhagen moniert, dass das Thema für den Wahlkampf genutzt werde. Darüber hinaus adressiere der Antrag der SPD-Fraktion unter Ziffer 1 niemanden direkt. Die unter Ziffer 2 des Antrags geforderten Nachpflanzungen im öffentlichen Raum innerhalb eines Radius von 200 Metern seien aufgrund der vielen im Boden verlegten Leitungen utopisch. Darüber hinaus bestehe mit dem im Jahr 2019 beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept bereits ein klimafreundliches Konzept für Altona, wie es unter Ziffer 3 des Antrags gefordert werde. Insofern zeige der Antrag keine neuen Aspekte des altbekannten Themas auf. Es sei bereits ein Gutachten erstellt worden, das 260 geeignete Standorter Baumpflanzungen identifiziert habe. Jedoch müssten hierfür die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Dann befürworte sie auch die Forderung der Fraktion DIE LINKE von Nachpflanzungen im Verhältnis von 1:2. In der Vergangenheit seien weder die finanzielle noch die personelle Ausstattung ausreichend gewesen. Aufgrund dessen stelle sich die Frage, welche Ressourcen das Amt benötige, um die Baumbilanz zu verbessern. Sie lege auch in Anbetracht der in der Sitzung vom 05.03.2024 angeregten digitalen Lösungenr die Kontrolle von Ersatzpflanzungen Hoffnung auf die Entwicklungen im Sommer 2024.

 

Herr Hielscher äert, dass die CDU-Fraktion zwar ebenfalls für eine ausgeglichene Baumbilanz sei, die Anträge jedoch zu unspezifisch seien. Aufgrund dessen schlage er eine Empfehlung gemäß § 27 Abs. 2 BezVG an die Finanzbehörde vor, um Mittel einzuwerben. Bei Nachpflanzungen müsse zudem der Wert des Baumes berücksichtigt werden. Eine hundertjährige Eiche könne wohl kaum durch zwei Bäume ersetzt werden. Ein privater Ausgleich müsse zudem angemessen sein. Bei einer Nachpflanzung im Verhältnis von 1:2 sei dies nicht der Fall.

 

Herr Krukenberg entgegnet, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE keine Ersatzpflanzungen im Verhältnis von 1:2 auf privatem Grund, sondern dies lediglich bei Straßenbäumen, fordere. Zudem werde die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft bereits dazu aufgefordert, Mittel einzuwerben. Dem Wunsch Frau Blumes, den ersten Satz unter Ziffer 1 um den Zusatz „mindestens zwei neue Bäume glichst im nahen Umkreis zu pflanzen […]“, stimme er zu. Den Ansatz des Antrags der SPD-Fraktion halte er für dogmatisch. Ziffer 1 des Antrags wirke hierbei wie eine Resolution. Zudem gebe es innerhalb der SPD Altona Forderungen, dass für jeden gefällten Baum Nachpflanzungen im Umkreis von 200 Metern erfolgen sollten. Dies widerspreche dem Antrag der SPD-Fraktion nach Nachpflanzungen von Bäumen lediglich im öffentlichen Raum in einem Radius von 200 Metern. Es sei zudem unüblich, den Radius statt des Durchmessers als Maßstab für den Baumschutz zu verwenden. Hierdurch wirke es so, als seien mehr Bäume von der Forderung betroffen als es tatsächlich der Fall sei. Insgesamt bewerte er den Antrag aus handwerklicher Sicht als nicht gut.

 

Herr Glau weist darauf hin, dass er im Ausschuss nicht für Parteimitglieder, die andere Forderungen publik machten, spreche. Die eingebrachten Argumente seien verständlich.

 

Herr Schaefer merkt an, die Zahlen der Baumbilanz hätten keine Aussagekraft über die tatsächlichen Bäume in Altona. Unter seiner Leitung werde es jedoch in den nächsten Jahren positive Baumbilanzen für Parkbäume geben. In der kommenden Wahlperiode wünsche er sich eine Beratung darüber, wie vernünftig mit dem Thema der Naturverjüngung umgegangen werden könne. Die zwei von drei im Jahr 2023 vakanten Stellen für Ingenieur:innen im Abschnitt Baummanagement seien mittlerweile wiederbesetzt. Im Kernbereich gebe es zudem nicht mehr als die durch das von Frau Vornhagen angesprochene Guthaben identifizierten Standorte für mögliche Nachpflanzungen. Eine zweite Begutachtung könnte gegebenenfalls noch weitere Standorte in anderen Gebieten ermitteln. Ansonsten könnten mehr Nachpflanzungen nur weit außerhalb des Kernbereichs durchgeführt werden. Es müssten neben den Mitteln für die Pflanzung neuer Bäume jedoch auch Mittel für die Unterhaltung dieser vorhanden seien. Andernfalls gebe es noch mehr Bäume, die nicht gepflegt werden könnten. Aus den Rahmenzuweisungen stehe dem Amt kein Geld für Nachpflanzungen zur Verfügung. Auf Nachfrage von Frau Vornhagen führt er aus, dass auch die Klimaplanmittel aufgebraucht seien. Ab Ende Juni 2024 seien nur noch Mittel für Verkehrssicherungsaufgaben vorhanden. Aufgrund dessen würden bereits zusätzliche Mittel beantragt. Er sichert einen Nachtrag zur Einschätzung des Amtes zu Ziffer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE zu.

 

[Nachtrag des Amtes:

Die fachliche Auseinandersetzung mit Lösungsmöglichkeiten zu Punkt 2 wird im Rahmen der Beschlussrückmeldung erfolgen.]

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 18:49 bis 18:59 Uhr stimmt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport über die beiden Anträge ab.

 

Bei alternativer Abstimmung des geänderten Antrags der Fraktion DIE LINKE und des Antrags der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport dem Hauptausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, CDU, DIE LINKE und FDP, anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, ab sofort für jeden gefällten Straßenbaum mindestens zwei neue glichst im nahen Umkreis zu pflanzen (1:2 statt 1:1 wie bisher). Über die Umsetzung ist 2024, in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport oder des dann für Baumpflanzungen zuständigen Fachausschusses zu berichten. Das Ziel ist eine mindestens ausgeglichene Baumbilanz bis spätestens 2026.
  2. Das Bezirksamt Altona  wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, mehrere geeignete und angemessene Maßnahmen zu benennen, die ergriffen werden, um eine bessere Vollzugsquote, schnellere Rückmeldungen an das Bezirksamt und eine ausgeglichenere Baumbilanz bei aufgelegten Nachpflanzungen auf privatem Grund zu erreichen. Über die geplante Umsetzung ist 2024, in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport oder des dann für Baumpflanzungen zuständigen Fachausschusses zu berichten.
  3. Die Behörde r Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und die Finanzbehörde werden nach § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, ausreichend Mittel für die unter 1 und 2 genannten Sofortmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion findet mit den Stimmen der SPD-Fraktion keine Mehrheit.

Ö 5 - 21-4807

Café im Jenischpark Schriftlicher Sachstandsbericht des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 07.05.2024)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 07.05.2024.

 

Herr Schaefer berichtet, dass er Kontakt zu dem zukünftigen Betreiber des Cafés aufgenommen und diesem die aktuelle Situation geschildert habe. Eine versprochene Rückmeldung des zukünftigen Betreibers sei dann jedoch ausgeblieben.

 

Herr Hielscherhrt aus, dass der zukünftige Betreiber bereits in der Sitzung vom 02.04.2024 geäert habe, dass eine Finanzierung ohne zusätzliche Absicherung nicht möglich sei. Da die Planungen für ein Café im Jenischpark bereits seit dem Jahr 2016 liefen, solle nun so schnell wie möglich über ein neues Ausschreibungsverfahren im Erbbaurecht entschieden werden. Dies sei auch in Anbetracht der Einschätzung des Rechtsamts in der letzten Sitzung vom 07.05.2024, welches keine Bedenken zu solch einem Vorgehen geäert habe, erstrebenswert.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird gem. § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, über den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen ein wie damals lautendes Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Fläche, die für das Café im Jenischpark vorgesehen ist, im Erbbaurecht vorzubereiten und durchzuführen.

Ö 6

Hirschpark Blankenese Sachstandsbericht des Amtes (Angemeldet von der SPD-Fraktion)

Angemeldet von der SPD-Fraktion.

 

Auf Nachfrage von Herrn Müller-Constantin führt Herr Ridders aus, dass die Rückkehr der vier Hirsche in das Hirschgehege erklärte Absicht des Bezirksamtes sei, sobald Umbau und Anforderungen des Tierschutzes erfüllt seien. Die anschließende Situation sei ausschließlich durch die Anforderungen des Tierschutzes bestimmt. Komme es wie in der Vergangenheit zu Vandalismus oder Tierquälerei müsse das Amt die Tiere final aus dem Hirschpark entnehmen. Besonders in den Abendstunden fehle es wie auch in geringerem Umfang im Wildgehege Klövensteen an sozialer Kontrolle, sodass beispielsweise Müll wie Glasflaschen in das Gehege gelange oder die Tiere auch unsachgemäß gefüttert würden.

 

Ö 7 - 21-5097

Die traditionsreichen Segelvereine in der Sportstadt Hamburg weiter unterstützen und lebensfähig halten – den Rest des ökologisch wertvollen Süßwasserwatts am Mühlenberger Loch vor der weiteren Verschlickung bewahren Antrag der SPD-Fraktion

Der TOP mit der Drucksache 21-5097 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Schmidt erläutert, dass die Segelvereine nicht nur für die Förderung von sportlichem Nachwuchs wichtig seien, sondern auch für die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die SPD-Fraktion habe, wie auch von Frau Vornhagen vorgeschlagen, überlegt, den Verkehrsausschuss zu Ziffer 1 des Antrages um eine Stellungnahme zu bitten. Hierauf könne jedoch verzichtet werden schließlich sollte sich jede Partei unmittelbar vor der Bezirksversammlungswahl zu dem Thema positioniert haben. Aufgrund der Dringlichkeit hätte es ohnehin längst im Verkehrsausschuss besprochen worden sein. Entgegen des Vorschlags von Frau Vornhagen, unter Ziffer 2 die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie die Stadtreinigung Hamburg AöR (Stadtreinigung) zu adressieren, plädiere er weiter dafür, das Bezirksamt zu beauftragen. Es sei zudem fraglich, die Aufforderung unter Ziffer 3 lediglich an die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie die Hamburg Port Authority AöR, wie von Frau Vornhagen vorgeschlagen, zu adressieren. Schließlich müsse sich diese zur Bearbeitung des Anliegens sowohl mit der BUKEA als auch mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) austauschen. Auf Nachfrage von Herrn Krukenberg führt er aus, dass das Fachwissen der BUKEA berücksichtigt werden solle, um die Fragen rund um die Verschlickung beantworten zu können.

 

Frau Blume weist darauf hin, dass der Verkehrsausschuss in dieser Wahlperiode nicht mehr tage.

 

Frau Vornhagen erklärt sich damit einverstanden, den Verkehrsausschuss nicht um eine Stellungnahme zu bitten. Da das Bezirksamt unter Ziffer 2 des Antrags durchaus auch zuständig sei, schlage sie vor, die BUKEA und die Stadtreinigung gemäß § 27 BezVG neben dem Bezirksamt zu adressieren. Beschlüsse seien am erfolgreichsten, wenn sie richtig adressiert seien. Der Wortlaut von Ziffer 3 impliziere, dass eine ökologische Verschlickung entgegen der Tatsachen möglich sei. Deshalb solle die BUKEA nicht adressiert werden.

 

Frau Werdung hinterfragt, wie ökologische Aspekte beachtet werden könnten, wenn die BUKEA nicht mehr adressiert werde. Die Kosten der Maßnahmen müssten zudem verhältnismäßig sein. Hierüber müsse der Ausschuss stets informiert werden, wie es Ziffer 4 vorsehe.

 

Herr Andersen spricht sich dafür aus, unter Ziffer 3 die verantwortliche BWI und HPA zu adressieren. Die anderen Behörden würden daraufhin bei der Bearbeitung des Anliegens einbezogen.

 

Herr Hielscher moniert, die BWI habe sich allein r Wirtschaftsinteressen eingesetzt und hierdurch die Grundlagen für den Segelsport zerstört. Er appelliere an das Verursachungsprinzip, weshalb die Airbus SE stärker in die Pflicht genommen werden müsse. Nicht nur für den Sport, sondern auch für die Ökologie sei das Entschlicken bedeutsam, da Sedimente nicht mehr weggespült werden könnten. Eine entsprechende Lösung müsse mit den anderen Behörden gefunden werden. Andernfalls verliere die Freie und Hansestadt Hamburg eines der letzten Süßwasserwatts.

 

Herr Schaefer berichtet davon, dass ihn in den letzten Wochen viele Anfragen erreicht hätten, wie das Amt die:den Betreiber:in des Cafés unterstütze. Für den Bereich des Gartendenkmals im Außenbereich bestehe kein Baurecht. sodass eine Erweiterung des Gebäudes kaum genehmigungsfähig sei. So stünde die gastronomische Nutzung des Bestandsgebäudes mit der Nutzung von Umkleiden in Konkurrenz zueinander. Beide Nutzungen hätten ihre Berechtigung.

 

Herr Bernau entgegnet, in solch einem Fall müsse Baurecht geschaffen werden. Zudem sei es nicht nur für die Sportler:innen der Segelclubs, sondern auch für Rettungseinsatzkräfte wichtig, vernünftig ans Wasser zu gelangen. Elektrische Poller könnten den Missstand verbessern. Darüber hinaus werde die Stadtreinigung nach dem Hangrutsch nun den Ursprungszustand wiederherstellen. So werde die STR Stadtreinigungsgesellschaft mbH Mitte Juni 2024 Gespräche mit dem Verein zu Möglichkeiten einer Toilettenanlage führen. Ende Juni 2024 werde zudem die Elektrik im Pavillon erneuert, sodass die Gastronomie anschließend wieder den Betrieb aufnehmen könne. Die erfolgreiche Arbeit des Mühlenberger Segelclubs könne nur mit vernünftigen Trainingsmöglichkeiten fortgesetzt werden. In der Sportstadt Hamburg dürften Kinder nicht zum Training nach Kiel geschickt werden.

 

Herr Krukenberg dankt der SPD-Fraktion, dass diese sich dem Thema angenommen habe.

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, anstelle der Bezirksversammlung folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

  1.        Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert zu prüfen, wie man den Mühlenberg auch für größere Gespanne (Bootstrailer) und Rettungseinsätze wieder besser von und zur Elbchaussee erschließen kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung für den Mühlenberger Segelclub und Mitglieder der Jollenhafen-Gemeinschaft in Betracht kommt, etwa durch eine Schrankenlösung, einer Zugangsberechtigungslösung oder einer zeitabhängigen Zugangslösung, welche dann auch problemlos bei notwendigen Rettungseinsätzen genutzt werden könnte.
  1.        Das Bezirksamt wird weiter nach § 19 Abs. 2 BezVG und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie die Stadtreinigung Hamburg AöR werden nach § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit im Rahmen der Wiederherstellungsmaßnahmen nach dem Hangrutsch direkt östlich des Clubheims des Mühlenberger Segelclubs oder direkt angrenzend an das dortige Richtfeuer eine Umkleide und Toilettenanlage zur Nutzung durch die Mitglieder der Jollenhafen-Gemeinschaft, dortige Gastlieger:innen und Mitglieder des MSC geschaffen werden kann. Die Prüfung hat unter Beiziehung der Stadtreinigung Hamburg zu erfolgen, welche für die Verpachtung des dortigen Pavillons zuständig sein soll. Der dortige Pächter ist ebenfalls zu beteiligen.

 

Bei alternativer Abstimmung der Ziffer 3 empfiehlt der der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport dem Hauptausschuss mehrheitlich mit vier Stimmen aus der Fraktion GRÜNE sowie den Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, zudem Folgendes:

 

  1.        Die Behörde für Wirtschaft und Innovation und die Hamburg Port Authority AöR werden nach § 27 BezVG gebeten, dauerhaft zu gewährleisten, dass die Flächen im Mühlenberger Loch für den Segelsport nutzbar erhalten werden, insbesondere eine Besegelungsmöglichkeit für Boote mit wenig Tiefgang bis zu 1 Meter wenigstens drei Stunden vor und nach dem mittleren Hochwasser möglich bleibt. Bei den dafür notwendigen Entschlickungsmaßnahmen sind alle ökologischen Aspekte zu berücksichtigen.

 

Der ursprüngliche Antragstext der SPD-Fraktion findet mit den Stimmen der-Fraktionen von SPD und FDP keine Mehrheit.

 

  1.        Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport (Ziff. 1, Ziff. 2 und Ziff. 3) und dem Verkehrsausschuss (Ziff. 1) ist regelmäßig zu berichten.

Ö 8 - 21-5099

Kurzfristige wasserbauliche Entwässerungsmaßnahme zur Sicherung einer geregelten Wasserhaltungsmaßnahme für den Wiesenbrüterschutz auf einer Ausgleichsfläche Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Lehmberg stellt anhand eines Auszugs des Bebauungsplans Rissen 44 sowie eines Luftbilds (Anlage) die von der Maßnahme betroffenen Grundstücke vor. Bis auf die städtische Ausgleichsfläche befänden sich die umliegenden Flächen in Privatbesitz. Die unbeabsichtigte und erhöhte Überstauung auf der städtischen Ausgleichsfläche durch einen nicht funktionsfähigen Rohrdurchlass unter dem Feldweg 91 seit dem Jahr 2022 sei nach wie vor vorhanden. Aufgrund dessen habe es auch mehrere Termine vor Ort mit den betroffenen Landwirt:innen gegeben. Eine Finanzierung der anvisierten Entwässerungsmaßnahme mittels der durch den Beschluss 21-3927.1B für das Pilotprojekt für einen freiwilligen, erfolgsorientierten Kiebitz- und Wiesenbrüterschutz zur Verfügung gestellten Mittel sei nur mit einem ergänzenden Beschlussglich. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werde zudem ergänzend einen weitaus höheren Betrag als das Bezirksamt für die weiteren geplanten Maßnahmen zahlen. Auf Nachfrage von Herrn Hielscher erläutert er, dass es sich bei den bezirklichen Mitteln des Naturschutzes und den zuwachsenden Naturschutzmitteln um dieselben Mittel handele. In Drucksachen gebe es nur unterschiedliche Bezeichnungen. Diese seien bezirkliche Naturschutzmittel aus zuwachsenden Ersatzgeldern und keine Mittel aus Rahmenzuweisungen der Fachbehörde.

 

Herr Hielscher verweist auf die unter TOP 12 in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 06.02.2024 geführte Diskussion. Zu einer ordentlichen Haushaltsberatung gehöre eine Beratung im Haushalts- und Vergabeausschuss und anschließend in der Bezirksversammlung. Es könne nicht sein, dass manche Mittel von der Bezirksversammlung beschlossen würden und manch andere nicht. Zudem sei die Höhe der zur Verfügung stehenden zuwachsenden Naturschutzmittel nicht bekannt. Diese Aspekte sollten in der für die kommende Wahlperiode geltenden Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung berücksichtigt werden.

 

Herr Andersen entgegnet, dass die von Herrn Hielscher geforderte Beratung in der aktuellen Vereinbarung nicht vorgesehen sei. Auch anderen Ausschüssen, wie dem Ausschuss für Kultur und Bildung, ständen Mittel zur Verfügung, die nicht durch den Haushalts- und Vergabeausschuss sowie die Bezirksversammlung beraten und beschlossen werden müssten.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die beschriebene Sofortmaßnahme in Höhe von 12.000 Euro wird aus den vorhandenen bezirklichen Naturschutzmitteln aus zuwachsenden Ersatzgeldern finanziert. Darüber hinaus wird die Verwaltung um eine Übersicht jener bezirklichen Mittel gebeten.

 

 


Anlagen
Flurstück 13 Bebauungsplan (1284 KB)
Flurstück 13 Luftbild (13325 KB)

Ö 9

Kürzungen bei den Rahmenzuweisungen Grün und Gewässer Sachstandsbericht des Amtes (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 07.05.2024)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 07.05.2024. Es liegt ein Antrag der Fraktion GRÜNE als Tischvorlage (Anlage) vor.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt dem jetzt interfraktionellen Antrag einstimmig zu.


Anlagen
Antrag Keine Kürzung der Rahmenzuweisung Grün (59 KB)

Ö 10 - 21-5108

Mittel der Sicherheitskonferenz 2024 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 21-5108 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11 - 21-5082

Antrag zur Verbesserung der Biodiversität auf zwei weiteren öffentlichen Grünflächen im Kleingartenverein Veermoor 211 e.V. Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Schaefer erläutert, er begrüße eine Zustimmung zu der anvisierten Maßnahme. Der Kleingarten bemühe sich um Biodiversität.

 

Frau Vornhagen führt aus, sie heiße möglichst viele heimische Pendants gut.

 

Frau Werdung ergänzt, die teils hochgezüchteten Pflanzen befürworte sie nicht.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Maßnahme in Höhe von 16.000 Euro wird aus den bezirklichen Naturschutzmitteln aus zuwachsenden Ersatzgeldern finanziert. Hierbei sollen bevorzugt heimische Pflanzen berücksichtigt werden.

 

 

Ö 12 - 21-5057

Information der Mitglieder des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport über die Fällung von 22 Käferbäumen (Fichten mit Borkenkäferbefall) im Volkspark Mitteilungsdrucksache des Amtes

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 12.1 - 21-5085

Fällung von 22 Käferbäumen (Fichten mit Borkenkäferbefall) im Volkspark Beschlussempfehlung des Amtes

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Kosten in Höhe von 14.000 Euro für die (Wald)Schutz- und Kompensationsmaßnahme werden durch bezirkliche Naturschutzmittel aus zuwachsenden Ersatzgeldern finanziert.

Ö 13

Baumfälllisten

Ö 13.1 - 21-5071

Baumfällungen auf öffentlichem Grund Beschlussempfehlung des Amtes

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE zu.

 

Ö 13.2 - 21-5081

Baumfällungen auf privatem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 14

Mitteilungen

Ö 14.1 - 21-4063.1

Aufwertung Waitzplatz (Waitzstraße 19 - 21) Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2023

Der TOP mit der Drucksache 21-4063.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Schaefer stellt auf die Nachfrage, ob angesichts der stilprägenden Eiche eine Bepflanzung des Platzes geprüft worden sei, einen Nachtrag zum Protokoll in Aussicht.

 

Herr Hielscher gibt zu bedenken, dass diese Frage wohl zu früh komme. Es sollten zuerst die Ergebnisse des Workshops mit den Gewerbetreibenden abgewartet werden, welcher kläre, ob es andere Nutzungsmöglichkeiten gebe.

 

[Nachtrag des Amtes:

Derzeit prüft die Verwaltung, ob der Standort des Bestandsbaums in dem vorhandenen Hochbeet durch Fräsen des Wurzelstocks für eine Neupflanzung vorbereitet werden kann. Die eigentliche Platzfläche ist planungsbefangen, an der Stelle bietet sich derzeit keine Baumpflanzung an.]

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 14.2 - 21-5070

Erdrutsch in Nienstedten: Wie hilft das Bezirksamt? Kleine Anfrage von Patrick Müller-Constantin (SPD-Fraktion)

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 14.3 - 21-5080

Kroneneinkürzungen oder Baumfällungen zur Beseitigung der Verschattung von Photovoltaik-Dachanlagen (§ 2 EEG 2023 im Hamburgischen Landesrecht) Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion) (NEUFASSUNG)

Der TOP mit der Drucksache 21-5080 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 15

Verschiedenes

Frau Werdung bittet darum, im Ausschuss über die verschiedenen Maßnahmen der Stiftung Lebensraum Elbe im Jenischpark informiert zu werden. Hierzu könnte die Stiftung auch in die Sitzung des für das Thema in der kommenden Wahlperiode zuständigen Fachausschusses eingeladen werden. Auf Nachfrage von Frau Faust-Weik-Roßnagel führt sie zudem aus, dass sich auf der südlichen Seite des Westerparks schon seit mehreren Jahren eine Fläche mit einer Mischung aus scheinbar stark gepresstem Filz und Plastik befinde.

 

Herr Schaefer äert, vor einigen Jahren habe der Norddeutsche und Flottbeker Reiterverein e.V. (NFR) auf einen ähnlichen Hinweis reagiert. Deshalb rege er an, den Verein erneut hierauf hinzuweisen.

 

[Nachtrag des Amtes:

Es handelt sich nicht um neu eingebrachtes Material, sondern um alte Bodenverbesserungsstoffe, die verwendet wurden, um die Reitfläche aufzuarbeiten. Dieses Material wurde bei Überarbeitung der Sandfläche an die Oberfläche befördert. Das Bezirksamt hat den NFR gebeten, das Material so gut wie möglich abzusammeln.]

 

Zu den pfburgen in der Osdorfer Feldmark erläutert er, dass die Betreiber:innen aufgrund der fehlenden Genehmigungen baurechtlich verfolgt würden. Die Einleitung weiterer Schritte werde geprüft. Es handele sich bei der Fläche nicht um eine öffentliche Grünanlage, sondern um eine Privatfläche in einem Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund dessen werde überlegt, ob nach der baurechtlichen Verfolgung auch Maßnahmen nach der Landschaftsschutzverordnung ergriffen werden sollten. Zudem habe ihn eine Anfrage von Herrn Glau zum gesperrten Trampolin im Fischers Park erreicht. Es handele sich hierbei um einen langwierigen Regressfall. Die Freigabe des Trampolins sei für Mitte bis Ende Juli 2024 in Aussicht gestellt. Für die geplante Skateanlage im Veermoor habe zudem die erste Beteiligungsveranstaltung stattgefunden.

 

Herr Andersen dankt allen Beteiligtenr die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss, die viel Spaß gemacht habe. Er hoffe auf ein Wiedersehen in der kommenden Wahlperiode.

 

 

 

N 16

Mitteilungen

N 17

Verschiedenes