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Die traditionsreichen Segelvereine in der Sportstadt Hamburg weiter unterstützen und lebensfähig halten – den Rest des ökologisch wertvollen Süßwasserwatts am Mühlenberger Loch vor der weiteren Verschlickung bewahren Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.06.2024
Sachverhalt

Mit dem Mühlenberger Segelclub (MSC), dem Segel-Verein Altona_Oevelgönne und dem Blankeneser Segelclub (BSC) besitzt Altona überregional bekannte und international bedeutsame Segelvereine, welche sich um den Segelsport und die Nachwuchsförderung verdient gemacht haben. Alle Vereine sind sportlich erfolgreich und haben in Vergangenheit und Gegenwart eine Vielzahl von Olympiateilnehmer*innen, Welt- und Europameister*innen und Deutsche Champions hervorgebracht. Angefangen mit der seglerischen Ausbildung im Opti für die Jüngsten über sämtliche weitere Bootsklassen bilden die Vereine das gesamte Spektrum des Segelsports ab und bieten eine gut betreute niedrigschwellige Gelegenheit für Kinder und Erwachsene, in den Segelsport einzusteigen.

 

hrend die an der Alster belegenen Segelvereine faktisch durchgehend ein optimales Trainingsrevier zur Verfügung haben, sind die Segelvereine an der Elbe in der Regel auf das vor Strömung und den größeren Schiffen in der Fahrrinne geschützten Mühlenberger Loch oder eben von dem, was nach dem Airbus Ausbau noch übrigblieb angewiesen. Eine angemessene Förderung des Segelsport-Nachwuchses ist ohne das Mühlenberger Loch nicht möglich. Aufgrund der zunehmenden Verschlickung des auch ökologisch höchst wertvollen Süßwasserwatt Mühlenberger Loch ist es bereits heute nur noch zu Hochwasserständen für wenige Stunden dort möglich, einen Trainingsbetrieb dort stattfinden zu lassen. Während der übrigen Zeiten liegen die Flächen dort trocken oder es besteht jedenfalls keine ausreichende Wassertiefe mehr, um das MüLo selbst mit Optimisten oder kleineren Jollen zu besegeln. Dies ist jedenfalls auch eine Folge der Verklappung des im Hafen und in der Fahrrinne ausgebaggerten Schlicks vor Wedel und (wohl auch) der Zuschüttung erheblicher Teile des Mühlenberger Lochs vor einigen Jahren geschuldet, da sich hierdurch die Strömungsverhältnisse dort geändert haben und Sedimente nicht mehr kontinuierlich wieder abgeschwemmt werden.

 

Die damit drohende Aufgabe des Trainingsbetriebes dort für den Segelsport würde faktisch für die genannten Vereine bedeuten, keine Nachwuchsarbeit mehr in den Vereinen betreiben zu können. Dies wäre faktisch das Aus für die Vereine und ein nicht wieder gut zu machender Verlust für den nationalen und internationalen Segelsport, aber auch für die Sportstadt Hamburg und natürlich auch für Altona. Das Mühlenburger Loch muss daher dringend so erhalten werden, dass dort wieder regelmäßig Segelsport für Bootsklassen mit kleinerem Tiefgang möglich bleibt. Dafür gilt es die Flächen regelmäßig von Schlick zu befreien und die Sedimente des Hamburger Hafens jedenfalls so zu verklappen, dass diese nicht wieder das Mühlenberger Loch zu schwemmen. Dies ist auch aus ökologischen Gründen zur Erhaltung der dortigen Flora und Fauna in einem der wenigen echten Süßwasserwattgebiete zwingend erforderlich.

 

Darüber hinaus benötigen der direkt am Jollenhafen Mühlenberg belegene Mühlenberger Segelclub und die dortige Jollenhafen-Gemeinschaft Mühlenberg seit Jahrzehnten eine weitere Räumlichkeit mit Toiletten und Umkleidekabinen, insbesondere für die Kinder- und Jugendabteilung. Nachdem den Vereinen langjährig zugesichert wurde, dass hierfür der Pavillon östlich des MSC Clubheims in Betracht käme, wenn die damalige Pacht auslaufen würde, wurde dann offenbar „versehentlich“ die Fläche wiederum langfristig an einen anderen Pächter vergeben, welcher dort seit einigen Jahren durchaus erfolgreich und attraktiv eine Gastronomie betreibt. Ebenfalls war zwischenzeitlich im Gespräch, im Sockelgeschoss des dort neu errichten Richtfeuers (der neue Leuchtturm unterhalb des Hirschparks) für den MSC und den Jollenhafen Umkleiden und Toiletten zu schaffen. Auch dies erfolgte indes nicht. Der Turm verfügt über einen jetzt massiven Sockel. Durch den vor einiger Zeit abgerutschten Hang im Bereich des Pavillons („Maats“) ergibt sich nun die Möglichkeit, im Rahmen der notwendigen Widerherstellungsarbeiten die längst versprochenen Umkleiden und Toiletten gleich mitzudenken und endlich zu realisieren.

 

Des Weiteren kämpfen der Mühleberger Segelclub und die Jollenhafen-Gemeinschaft seit der Sperrung des Mühlenbergs zur Elbchaussee mit einer doch ganz erheblichen Einschränkung bei der Zu- und Abfahrt zur Elbe. Es muss nun über die Gätgensstraße bzw. Pepers Diek an- und abgefahren werden, was für Fahrzeuge mit Bootstrailer nicht wirklich einfach ist. Wenn dort nur ein Auto falsch parkt oder bei verstärktem Gegenverkehr, ist ein gefahrloses Passieren dort faktisch nicht möglich. Neben der Gefährdung für Sachwerte birgt dies auch verstärke Gefahren dort für Fußnger und Radfahrer. Für viele Schülerinnen und Schüler ist die Gätgensstraße dort auch Schulweg. Zudem werden durch die Sperrung der nördlichen Zufahrt des Mühlenbergs und den damit einhergehenden zwingenden Umweg über die Nebenstraßen auch schnellere Rettungseinsätze am Mühlenberg und dem dortigen Teil der Elbe verhindert, da Feuerwehr und Wasserrettung erst einen deutlichen Umweg fahren müssen, durch teils sehr enge Straßen. Darüber hat man sich bei der Planung des dortigen Ausbaus der Elbchaussee offenbar wenig Gedanken gemacht. Hier gilt es die Zugänglichkeit des gesamten Mühlenbergs jedenfalls für den Bootssport und im Interesse der Sicherheit deutlich wieder zu optimieren.

 

All dies vorausgeschickt beschließt der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung wie folgt:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert zu prüfen, wie man den Mühlenberg auch für größere Gespanne (Bootstrailer) und Rettungseinsätze wieder besser von und zur Elbchaussee erschließen kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung r den Mühlenberger Segelclub und Mitglieder der Jollenhafen-Gemeinschaft in Betracht kommt, etwa durch eine Schrankenlösung, einer Zugangsberechtigungslösung oder einer zeitabhängige Zugangslösung, welche dann auch problemlos bei notwendigen Rettungseinsätzen genutzt werden könnte.

 

  1. Das Bezirksamt wird weiter nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit im Rahmen der Wiederherstellungsmaßnahmen nach dem Hangrutsch direkt östlich des Clubheims des Mühlenberger Segelclubs oder direkt angrenzend an das dortige Richtfeuer eine Umkleide und Toilettenanlage zur Nutzung durch die Mitglieder der Jollenhafen-Gemeinschaft, dortige Gastlieger und Mitglieder des MSC geschaffen werden kann. Die Prüfung hat unter Beiziehung der Stadtreinigung Hamburg zu erfolgen, welche für die Verpachtung des dortigen Pavillons zuständig sein soll. Der dortige Pächter ist ebenfalls zu beteiligen.

 

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und die Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie die Behörde für Sport und Inneres werden nach § 27 BezVG gebeten dauerhaft zu gewährleisten, dass die Flächen im Mühlenberger Loch für den Segelsport nutzbar erhalten werden, insbesondere eine Besegelungsmöglichkeit für Boote mit wenig Tiefgang bis zu 1 Meter wenigstens drei Stunden vor und nach dem mittleren Hochwasser möglich bleibt. Bei den dafür notwendigen Entschlickungsmaßnahmen sind alle ökologischen Aspekte zu berücksichtigen.

 

  1. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport (Ziff. 1, Ziff. 2 und Ziff. 3) und dem Verkehrsausschuss (Ziff. 1) ist regelmäßig zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Hauptausschuss gebeten.

 

Anhänge

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