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Kurzfristige wasserbauliche Entwässerungsmaßnahme zur Sicherung einer geregelten Wasserhaltungsmaßnahme für den Wiesenbrüterschutz auf einer Ausgleichsfläche Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.06.2024
Sachverhalt

Auf einer städtischen Ausgleichsfläche in der Rissener Feldmark (Flurstück 13 am Feldweg 91) wurde im Jahr 2020 ein temporärer Aufstau des Entwässerungsgrabens mit Sandsäcken und Pfählen vorgenommen, um auf dieser Fläche ein Flachgewässer während des Fhjahrs zu schaffen, welches die Grünlandfläche naturschutzfachlich erheblich aufwertet, weil solche Strukturen insbesondere für Wiesenbrüter wie den Kiebitz potenziell hochwertige Brut- und Nahrungsflächen sind.

Dieser Maßnahme hatten die Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen des oberliegenden Grünlands unter der Maßgabe zugestimmt, dass das oberliegende Flurstück 3211 Rissen in der Bewirtschaftungsmöglichkeit nicht zu stark beeinträchtigt wird und der Bezirk dafür Sorge trägt, dass bei einem zu hohen Wasserstand auf ihrer Fläche umgehend für eine entsprechende Abhilfe gesorgt wird.

 

Die Maßnahme war soweit erfolgreich, als dass in den letzten Jahren wiederholt in großer Zahl verschiedene Vogelarten und Amphibien die Fläche intensiv als Nahrungsraum nutzen und auch mehrere besonders geschützte und seltene Vogelarten wie Zwergtaucher, Kiebitz und Bekassine auf der Flächen brüteten oder Brutversuche unternahmen.

r den Herbst/ Winter 2024 ist es nun von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) geplant, ein festes, verstellbares Wehr auf der Fläche herzustellen, um den Wasserstand so zu regeln, dass ein kontrollierter Aufstau im Winter und Frühjahr erfolgen soll und der Wasserstand dann im Spätsommer soweit abgesenkt werden kann, dass die Fläche wenigstens einmal im Jahr gemäht werden kann. Die Planung zu dieser Maßnahme soll dem dann zuständigen Fachausschuss im Herbst 2024 vorgestellt werden.

 

Leider ist seit Anfang 2022 auch ein Rohrdurchlass im Feldweg 91 funktionsunfähig, weshalb das Wasser im wegebegleitenden nördlichen Graben nicht nach Süden in den Laufgraben abgeleitet werden kann und die Überstauung auf der Ausgleichsfläche im Frühjahr höher ist, als dies durch den geplanten temporären Aufstau auf dem Flurstück 13 vorgesehen war.

Auch aufgrund des sehr nassen Frühjahrs ist die Vernässung im Jahr 2024 so stark, dass der:die oberliegende Landwirt:in die Nutzung erheblich beeinträchtigt sieht und eine schnelle Absenkung des derzeitigen Wasserstandes auf seiner:ihrer Fläche fordert. Eine erhebliche Absenkung des Oberflächenwassers auf dem Ausgleichsflurstück ist nun jedoch aus Biotop- und Artenschutzgründen nicht möglich.

In enger Abstimmung zwischen der Abteilung Naturschutz der BUKEA, der bezirklichen Wasserwirtschaft und Landschaftsplanung ist es deshalb nun beabsichtigt, als Sofortmaßnahme oberflächennahes Wasser vom privaten Grundstück 3211 Rissen mit einer Wasserpumpe auf die Ausgleichsfläche Flurstück 13 zu pumpen. Damit kann erreicht werden, dass die Rinderbeweidung auf der privaten Fläche nicht weiter erheblich beeinträchtigt wird und gleichzeitig der Wasserstand auf der Ausgleichsfläche soweit stabil gehalten werden kann, als dass dort brütende Vögel ihre Brut erfolgreich abschließen können und sich auch die zahlreichen Amphibien und Libellen auf der Ausgleichsfläche weiter entwickeln können. Damit die Wasserpumpe sachgerecht funktionieren kann und der Artenschutz hinreichend berücksichtigt wird, ist die Setzung eines Schachtrings auf der privaten Grünlandfläche notwendig.

 

Die Kosten für diese kurzfristige Maßnahme zur Sicherung der Naturschutzmaßnahmen auf dem Flurstück 13 Rissen werden auf ca. 12.000 Euro geschätzt.

 

Petitum/Beschluss

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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten, die beschriebene Sofortmaßnahme aus den vorhandenen bezirklichen Mitteln des Naturschutzes für die Entwicklung und den Schutz von Wiesenvögeln zu zahlen.

 

Anhänge

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