21-5061

Für jeden gefällten Baum zwei neue! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 04.06.2024 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 4

Sachverhalt

Die Altonaer Baumbilanz ist katastrophal: 2023 wurden allein auf öffentlichen Flächen, für die das Bezirksamt zuständig ist, 648 durch die Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt, aber nur 369 nachgepflanzt. Das sind nicht einmal 60% der weggefallenen Bäume. Auf den Altonaer Verkehrsflächen sind die Zahlen noch verheerender. Dort sind 2023 142 Straßenbäume gefällt worden und nur 59 Straßenbäume neu gepflanzt worden. 58% der gefällten Straßenbäume sind ersatzlos weggefallen.

Noch schlechter sieht es auf privaten Flächen aus: Auf 1341 gefällte, geschützte Bäume kommen zwar theoretisch 1495 verordnete Nachpflanzungen, aber nur 22 davon wurden dem Bezirksamt auch als vollzogen zurückgemeldet.

Dabei ist unser Stadtgrün eine wichtige Komponente für die Klimaanpassung unseres Bezirks, da es Hitzewellen abmildert, Sauerstoff produziert und Schatten spendet. Der Baumerhalt steht an erster Stelle, dennoch müssen alle vollzogenen Fällungen ausgeglichen werden (Drucksache 21-3309.1B).

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung, folgende Sofortmaßnahmen zu beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, ab sofort für jeden gefällten Strenbaum zwei neue im nahen Umkreis zu pflanzen (1:2 statt 1:1 wie bisher). Über die Umsetzung ist 2024, in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport oder des dann für Baumpflanzungen zuständigen Fachausschusses zu berichten. Das Ziel ist eine mindestens ausgeglichene Baumbilanz bis spätestens 2026.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, mehrere geeignete und angemessene Maßnahmen zu benennen, die ergriffen werden, um eine bessere Vollzugsquote, schnellere Rückmeldungen an das Bezirksamt und eine ausgeglichenere Baumbilanz bei aufgelegten Nachpflanzungen auf privatem Grund zu erreichen. Über die geplante Umsetzung ist 2024, in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport oder des dann für Baumpflanzungen zuständigen Fachausschusses zu berichten.

 

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird nach § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, ausreichend Mittel für die unter 1 und 2 genannten Sofortmnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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