21-5057

Information der Mitglieder des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport über die Fällung von 22 Käferbäumen (Fichten mit Borkenkäferbefall) im Volkspark Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.06.2024
Ö 12
Sachverhalt

:

 

Bei der Baumkontrolle in der 19. Kalenderwoche sind im Bereich der „Dunkelschlucht“ 22 vom Borkenkäfer befallene Fichten aufgefallen. Diese müssen kurzfristig vor Käferausflug gefällt und entsorgt werden, um eine weitere Verbreitung auf den verbleibenden Bestand zu verhindern.

Die Ausschussmitglieder werden im Vorwege der Ausschusssitzung am 04.06.2024 über die durchzuführenden Fällungen informiert, da das Abwarten die Gefahr des Verbreitung der Käfer stark erhöhen würde.

Die Flächen befindet sich direkt angrenzend zu den bereits in der letzten Fällsaison 2023/ 2024 gefällten befallenen Fichten. Es wird angestrebt, dass das Nachpflanzkonzept für die neu hinzukommenden Flächen entsprechend erweitert wird. Es wird in dem Bereich ein Potential für ca. 500 Nachpflanzungen gesehen.

Der zu fällende Bestand wird im Vorfeld auf artenschutzrechtlich relevante Tatbestände kontrolliert.

Die Maßnahme wurde mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Naturschutzgroßprojekt „Natürlich Hamburg!“, abgestimmt.

 

Begründung:

 

Die Fällung von mit Borkenkäfern befallenen Fichten vor dem Ausflug der Käfer ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung für den „Waldschutz“ im Volkspark. Hier sind einige der wichtigsten Gründe:

 

1. Eindämmung der Ausbreitung: Borkenkäfer, insbesondere der Buchdrucker (Ips typographus), sind in der Lage, innerhalb kurzer Zeit große Bestände an Fichten zu befallen und erheblichen Schaden anzurichten. Durch das rechtzeitige Entfernen befallener Bäume vor dem Ausflug der nächsten Käfergeneration kann die Ausbreitung des Schädlings effektiv eingedämmt werden.

 

2. Schutz gesunder Bestände: In der Nähe von befallenen Bäumen stehen oft gesunde Fichten, die durch den rechtzeitigen Einschlag der befallenen Bäume geschützt werden können. Die Entfernung der befallenen Bäume reduziert die Anzahl der Käfer, die auf gesunde Bäume übergreifen könnten.

 

3. Waldparkhygiene: Durch die Entfernung der befallenen Bäume wird die Waldhygiene verbessert. Borkenkäferbefallene Bäume sind geschwächt und können leichter von anderen Schädlingen oder Krankheiten befallen werden, was zu einer weiteren Verschlechterung der Waldgesundheit führen kann.

 

4. Vermeidung von Folgeschäden: Befallene Bäume stellen ein erhöhtes Risiko für Windbruch dar und können bei Sturm leichter umstürzen, was zu weiteren Schäden im Wald und potenziell auch zu Gefahren für Menschen und Infrastruktur führen kann.

 

5. Naturschutz und Biodiversität: In manchen Fällen kann der gezielte Einschlag befallener Bäume auch dazu beitragen, die Biodiversität in Waldflächen zu erhalten oder zu fördern, indem beispielsweise die Ausbreitung des Borkenkäfers auf geschützte Waldgebiete verhindert wird.

 

Zusammenfassend sst sich sagen, dass die rechtzeitige Fällung von mit Borkenkäfern befallenen Fichten ein wichtiger Bestandteil des integrierten Schädlingsmanagements im Wald ist. Sie dient dem Schutz der Waldgesundheit, der Sicherung der wirtschaftlichen Nutzung und der Erhaltung der Biodiversität.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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