Erdrutsch in Nienstedten: Wie hilft das Bezirksamt? Kleine Anfrage von Patrick Müller-Constantin (SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 04.06.2024 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 14.2
Berichten zufolge wurde das Lokal Maats am Leuchtturm in Hamburg-Nienstedten bereits vor fünf Monaten von einem Erdrutsch betroffen, wodurch Wasser- und Gasausfälle sowie Schäden am Gebäude entstanden sind. Diese Vorfälle haben nicht nur zu erheblichen Einschränkungen im täglichen Betrieb geführt, sondern auch zu finanziellen Einbußen für die Betreiberinnen.
Trotz des Saisonstarts stehen die Betreiberinnen nun vor erheblichen Hindernissen, die einen normalen Betrieb unmöglich machen. Es ist besorgniserregend, dass laut Medienangaben selbst nach Monaten immer noch kein Wasser-, Gas- oder Stromanschluss vorhanden ist und die Kommunikation bezüglich der Sanierungsmaßnahmen und der Schadensbehebung unklar bleibt. Die fehlenden Versorgungsanschlüsse führen nicht nur zu Umsatzeinbußen, sondern auch zu erheblichen Einschränkungen im täglichen Betrieb, wie zum Beispiel fehlendem Wasser für den Abwasch und die Toiletten.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Das Bezirksamt hat ein Gutachten für die Durchführung provisorischer Sicherheitsmaßnahmen im Bereich des Gebäudes und zur Ableitung des Oberflächenwassers beauftragt und diese auch realisiert.
Zudem wurde ein Gutachten zur Feststellung der Schadensursache und für die abschließende Hangsicherung vorgeschlagen, dies liegt noch nicht vor.
Die abschließende Hangsicherung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel.
Ansonsten sind keine weiteren Maßnahmen seitens des Bezirksamts geplant, das Gebäude liegt im Eigentum der Hamburger Stadtreinigung und damit auch die erforderlichen Klärungen mit der Pächterin.
Zu 2:
Das Bezirksamt hatte im Zeitraum des Osterfeuers mobile Toiletten beim Cafe aufgestellt und diese auch finanziert.
Zu 3:
Seitens des Bezirksamts erfolgte dies nicht, ob die Stadtreinigung in dieser Richtung aktiv wurde ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 4:
Das Bezirksamt ist wie unter 1. beschrieben nicht Eigentümerin des Gebäudes und damit auch nicht Verpächterin.
Zu 5:
Siehe Antwort 3 und 4
Zu 6:
Über die vorgezogenen Sicherungsarbeiten am Hang im Bereich des Gebäudes wurde die Pächterin durch das Bezirksamt informiert. Bezüglich der Kommunikation der Stadtreinigung bezüglich der Gebäudesanierung kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.
Zu 7:
Hierzu kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.
Zu 8:
Seitens der Abteilung Stadtgrün werden in den bekannten, gefährdeten Bereichen die Bepflanzungen überprüft und ggf. durch hangsichernde Nachpflanzungen mittelfristig durchgeführt.
Zu 9:
Dem Bezirksamt stehen keine Mittel zur Wiederherstellung des Lokals zur Verfügung.
Zu 10:
Vor Ergreifen von Maßnahmen musste eine gutachterliche Einschätzung der Schadensursache erfolgen, sowie das Gebäude durch provisorische Maßnahmen gegen weitere Schäden aufgrund von Hangrutschungen bzw. Hangwasser geschützt werden.
Zu sonstigen Verzögerungen im Zusammenhang mit der Gebäudesanierung kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.