Noch mehr inklusive Spielplätze für Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021
Letzte Beratung: 21.06.2021 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 9.2
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.02.2021 anliegende Drucksache 21-1682 beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 12.04.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zuständig für Entwurf, Ausführung und Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, worunter auch die Spielplätze fallen, sind die Bezirke. Das Thema inklusive Spielplätze ist im Bezirksamt Altona sehr präsent. Bei jeder Neu- bzw. Umgestaltung werden die Belange von Kindern mit Behinderungen berücksichtigt. Hervorzuheben ist der Spielplatz am Holmbrook, der auf Kinder mit großem Förderungsbedarf ausgerichtet ist. Aber auch in üblichen Spielplatzplanungen wie aktuell im Fischerpark findet das Thema Inklusion in unterschiedlichen Ausprägungen Berücksichtigung.
Gleichwohl hat die BUKEA in der Vergangenheit als zuständige Fachbehörde über die technische Richtlinie Planung, Bau und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze in Hamburg Empfehlungen zur Inklusion auf Spielplätzen gegeben.
Darüber hinaus sind in den eingeführten technischen Regelwerken, insbesondere in der DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb) Aussagen enthalten, die auch inklusive Aspekte umfassen. Unter anderem wird in der DIN 18034 unter 4.2.2.7 die barrierefreie Erreichbarkeit des Spielplatzes und die „barrierefreie Nutzung“ beschrieben: "Spiel- und Erlebnismöglichkeiten für alle, auch für Personen mit eingeschränkten Fähigkeiten", sind in das Angebot zu integrieren. Demnach müssen Spielplätze so beschaffen sein, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten zugänglich und nutzbar sind. Weiterhin wird in der DIN 18034 ausgeführt, dass barrierefreie Spielangebote vorzusehen sind, die weitgehend unabhängig von fremder Hilfe nutzbar sein sollten.
Weitere Regelwerke, die bei Planung, Bau und Unterhaltung von Spielplätzen in Hamburg zur Anwendung kommen, sind die DIN 18040-1 und DIN 18040-3 (öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze). Die DIN 18040-1 regelt u. a. die barrierefreie Ausführung von Rampen und Zugängen, die auch auf Spielplätze angewendet wird.
Zuletzt gelten auf Spielplätzen die gleichen Grundsätze wie im übrigen öffentlichen Raum: barrierefreie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und taktile und visuelle Orientierung.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bestehenden Regelwerke das Thema Inklusion umfassend berücksichtigen.
Die BUKEA beabsichtigt, ein gesamtstädtisches Gutachten (Arbeitstitel „Spielen in Hamburg 2030“) zur Umsetzung des diesbezüglichen Arbeitsauftrags aus dem Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft in Auftrag zu geben, in dem unter anderem auch das Thema Inklusion behandelt werden soll. Ziel des Gutachtens ist es u. a., Standortvorschläge für je einen inklusiven Musterspielplatz pro Bezirk zu geben, die möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode hergestellt werden sollen. Die Beauftragung eines speziellen, auf inklusive Spielplätze ausgerichteten Leitfadens ist nicht vorgesehen.
Nach Vorlage des Gutachtens wird die BUKEA gemeinsam mit den Bezirken in das Gespräch darüber eintreten, in welcher Form die Thematik inklusiver Spielplätze für die Bezirke effizient und praxisnah aufbereitet werden kann. Ein Leitfaden kann neben anderen Instrumenten (beispielsweise Best Practice Sammlung, Globalrichtlinie, Fachanweisung, Empfehlungen etc.) eine hierfür geeignete Form sein.
Bis dahin können die Bezirke Leitfäden für inklusive Spielplätze anderer Städte wie z. B. München als Arbeitshilfe heranziehen. Darüber hinaus können sich die Bezirke mit ihren Spielplatz-Planungen oder Sanierungsplänen an das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg wenden und sich zu Fragen der Barrierefreiheit beraten lassen oder sich am Paradebeispiel des inklusiven Spielplatzes „Onkel Rudi“ (siehe https://barrierefreieshamburg.de/wp/2019/hamburgs-erster-inklusiver-spielplatz-onkel-rudi-eroeffnet/) in der Neustadt orientieren. Das Kompetenzzentrum kann auch für sämtliche anderen Planungsprozesse im öffentlichen Raum wie z. B. Wege, Straßen, Plätze, Park- und Grünanlagen genauso wie das Umfeld öffentlicher Gebäude eingebunden werden.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 26.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Bei jeder Umgestaltung von Spielplätzen werden inklusive Belange, insbesondere von Kindern mit unterschiedlichen Einschränkungen, berücksichtigt.
Zu 2:
Auf jedem Spielplatz werden Geräte vorgesehen, die Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen eine Teilhabe (Inklusion) an der Nutzung der Spielplätze in unterschiedlicher Ausprägung ermöglichen.
Zitat aus dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung:
„Dabei bewegt sich die Nutzbarkeit der Spielangebote in Abhängigkeit vom jeweiligen individuellen Grad des Handicaps und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten. Ein generalisiertes Angebot ist nicht zielführend, da Spielplätze für alle Altersgruppen und Fähigkeiten Spielanreize sowie Herausforderungen anbieten müssen.“
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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