Wie inklusiv sind Bergedorfs Spielplätze?
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.13
Kleine Anfrage
der BAbg. Zaum, Wegner und der CDU-Fraktion
Bergedorfs öffentliche Spielplätze können sich sehen lassen, aber müssen perspektivisch für alle Kinder nutzbar sein. Wer neu plant oder grundlegend erneuert, muss Inklusion mitdenken und dort, wo es möglich ist, umsetzen.
Das Gutachten „Spielen in Hamburg 2030“ liefert dafür eine fachliche Grundlage. Es beschreibt Anforderungen an inklusive Spielplätze, enthält Hinweise für Planung und Beteiligung und empfiehlt ausdrücklich, die DIN 18034-1 in Verbindung mit der Bewertungsmatrix der DIN/TS 18034-2 bei Neuplanungen und Grunderneuerungen anzuwenden. Danach erreicht ein Spielplatz mit Stufe 1 dieMindestanforderungen und kann als inklusiv bezeichnet werden.
Ein inklusiver Spielplatz entsteht danach nicht durch ein einzelnes Spezialgerät. Entscheidend sind Zugänge, Wege, Bodenbeläge, Erreichbarkeit, Orientierung, Aufenthaltsqualität und vielfältige Spielangebote. Das Kompetenzzentrum „Barrierefreies Bauen in Hamburg“ verfügt hierfür über fachliche Expertise und berät die Bezirke kostenlos. Die Bezirksämter sollten das Kompetenzzentrum bei Neuplanungen und Grundinstandsetzungen regelhaft frühzeitig einbeziehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
a) Stufe 1?
b) Stufe 2?
c) Stufe 3?
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