Wie inklusiv sind Bergedorfs Spielplätze?
Kleine Anfrage
der BAbg. Zaum, Wegner und der CDU-Fraktion
Bergedorfs öffentliche Spielplätze können sich sehen lassen, aber müssen perspektivisch für alle Kinder nutzbar sein. Wer neu plant oder grundlegend erneuert, muss Inklusion mitdenken und dort, wo es möglich ist, umsetzen.
Das Gutachten „Spielen in Hamburg 2030“ liefert dafür eine fachliche Grundlage. Es beschreibt Anforderungen an inklusive Spielplätze, enthält Hinweise für Planung und Beteiligung und empfiehlt ausdrücklich, die DIN 18034-1 in Verbindung mit der Bewertungsmatrix der DIN/TS 18034-2 bei Neuplanungen und Grunderneuerungen anzuwenden. Danach erreicht ein Spielplatz mit Stufe 1 die Mindestanforderungen und kann als inklusiv bezeichnet werden.
Ein inklusiver Spielplatz entsteht danach nicht durch ein einzelnes Spezialgerät. Entscheidend sind Zugänge, Wege, Bodenbeläge, Erreichbarkeit, Orientierung, Aufenthaltsqualität und vielfältige Spielangebote. Das Kompetenzzentrum „Barrierefreies Bauen in Hamburg“ verfügt hierfür über fachliche Expertise und berät die Bezirke kostenlos. Die Bezirksämter sollten das Kompetenzzentrum bei Neuplanungen und Grundinstandsetzungen regelhaft frühzeitig einbeziehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Ja
Die DIN-Norm 18034-1 wird für die geplanten Inklusionsspielplätze detailliert angewendet, auch in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum. Für alle anderen Spielplätze dient sie als Ideengeber in Hinblick auf eine ausgewogene Auswahl der Spielgeräte und barrierefreien Gestaltung.
a) Stufe 1?
Die Matrix mit Bewertungsschema gibt es erst seit 2024. Da der Fokus stärker als bisher auf barrierefreier Erreichbarkeit möglichst vieler Spielstationen für Rollstuhlfahrer und Blinde gelegt wird, erfüllen die in den vergangenen Jahren gestalteten Spielplätze zwar die geforderte umfangreiche Lernerfahrung der Spielgeräte (Stufe 1-2), auf einzelne Angebote für Rollstuhlfahrer wurde geachtet, aber die Einbindung in ein Leitsystem (Zwei-Sinne-Prinzip) fehlt in der Regel
b) Stufe 2?
geplanter Spielplatz Nettelnburger Straße
c) Stufe 3?
Fehlanzeige
siehe 5
Der Spielplatz Nettelnburger Straße ist für 2026 und der Spielplatz Konrad-Veix-Stieg ist für 2027 geplant.
Bei speziellen Fragen zur barrierefreien Gestaltung wird die Expertise des Kompetenzzentrums eingeholt. Auch Fortbildungen werden beim Kompetenzzentrum belegt.
---
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.