Spielplätze in Altona bei Neuplanungen und Grundinstandsetzungen inklusiv ausstatten Antrag der CDU-Fraktion
Öffentliche Spielplätze müssen perspektivisch für alle Kinder nutzbar sein. Wer neu plant oder grundlegend erneuert, muss Inklusion mitdenken und wo möglich umsetzen.
Das Gutachten „Spielen in Hamburg 2030“ liefert dafür eine fachlich belastbare Grundlage. Es beschreibt Anforderungen an inklusive Spielplätze, enthält Hinweise für Planung und Beteiligung und empfiehlt ausdrücklich, die DIN/TS 18034-2 bei Neuplanungen und Grunderneuerungen anzuwenden. Danach erreicht ein Spielplatz mit Stufe 1 die Mindestanforderungen und kann als inklusiv bezeichnet werden.
Ein inklusiver Spielplatz entsteht danach nicht durch ein einzelnes Spezialgerät. Entscheidend sind Zugänge, Wege, Bodenbeläge, Erreichbarkeit, Orientierung, Aufenthaltsqualität und vielfältige Spielangebote. Das Kompetenzzentrum „Barrierefreies Bauen in Hamburg“ verfügt hierfür über fachliche Expertise und berät die Bezirke kostenlos. Die Bezirksämter sollen das Kompetenzzentrum bei Neuplanungen und Grundinstandsetzungen regelhaft frühzeitig einbeziehen.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß 19 BezVG aufgefordert,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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