22-2162

Spielplätze in Altona bei Neuplanungen und Grundinstandsetzungen inklusiv ausstatten Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Öffentliche Spielplätze müssen perspektivisch für alle Kinder nutzbar sein. Wer neu plant oder grundlegend erneuert, muss Inklusion mitdenken und wo möglich umsetzen.

Das Gutachten „Spielen in Hamburg 2030“ liefert dafür eine fachlich belastbare Grundlage. Es beschreibt Anforderungen an inklusive Spielptze, enthält Hinweise für Planung und Beteiligung und empfiehlt ausdrücklich, die DIN/TS 18034-2 bei Neuplanungen und Grunderneuerungen anzuwenden. Danach erreicht ein Spielplatz mit Stufe 1 die Mindestanforderungen und kann als inklusiv bezeichnet werden.

Ein inklusiver Spielplatz entsteht danach nicht durch ein einzelnes Spezialgerät. Entscheidend sind Zugänge, Wege, Bodenbeläge, Erreichbarkeit, Orientierung, Aufenthaltsqualität und vielfältige Spielangebote. Das Kompetenzzentrum Barrierefreies Bauen in Hamburg“ verfügt hierfür über fachliche Expertise und berät die Bezirke kostenlos. Die Bezirksämter sollen das Kompetenzzentrum bei Neuplanungen und Grundinstandsetzungen regelhaft frühzeitig einbeziehen.

Die Bezirksversammlung ge daher beschließen:

Das Bezirksamt wird gemäß 19 BezVG aufgefordert,

  1. sicherzustellen, dass bei allen Neuplanungen und Grundinstandsetzungen öffentlicher Spielplätze im Bezirk mindestens Stufe 1 der Inklusivität (gemäß DIN 18034-1 in Verbindung mit der Bewertungsmatrix der DIN/TS 18034-2) geprüft und wo möglich erreicht wird, damit inklusive Spielplätze nicht auf einzelne Sondergeräte beschränkt bleiben, sondern insbesondere barrierefreie Zugänge, nutzbare Wege, geeignete Bodenbeläge und Fallschutz, Orientierung, Aufenthaltsqualität sowie vielfältige Spielangebote umfassen;
  1. sicherzustellen, dass das „Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg“ bei allen Neuplanungen und Grundinstandsetzungen öffentlicher Spielplätze im Bezirk regelhaft und frühzeitig in die Planung einbezogen wird;
  1. sicherzustellen, dass bei Neuplanungen und Grundinstandsetzungen geeignete Beteiligungsformate unter Einbeziehung von Inklusionsbeiräten, Menschen mit Behinderungen, Verbänden, Familien und fachkundigen Akteuren durchgeführt werden;
  1. zu prüfen, inwieweit bei der Auswahl und Gestaltung von Spielgeräten solche bevorzugt eingesetzt werden können, die gemeinsames Spielen von Kindern mit und ohne Behinderung ermöglichen und soziale Interaktion fördern;
  1. dem (für Spielplätze zuständigen Ausschuss) sowie dem Sozialausschuss regelhaft über Neuplanungen und Grundinstandsetzungen öffentlicher Spielplätze und die Realisierung des Inklusionsstandards (gemäß DIN 18034-1 in Verbindung mit der Bewertungsmatrix der DIN/TS 18034-2) zu berichten.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

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