21-1682

Noch mehr inklusive Spielplätze für Altona Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.02.2021 Bezirksversammlung Ö 7.5

Sachverhalt

Vor 11 Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Sie sieht die Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Raum vor und hat die Teilhabe aller Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder individuellen Fähigkeiten zum Ziel. Für die Umsetzung der Ziele der Inklusion auf öffentlichen Spielplätzen definiert die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz zwei wesentliche Planungsziele:

 

  1. Die barrierefreie Erreichbarkeit des Spielplatzes und die barrierefreie Erreichbarkeit einzelner oder aller Spielzonen.
  2. Eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, die für jeden etwas bereithält.

 

Ein inklusiver Spielplatz für Kinder mit und ohne Behinderung, stellt das gemeinsame Spielen und Erleben in den Vordergrund. Voneinander lernen und miteinander die Welt entdecken, Spielmöglichkeiten, die das Gemeinsame erlebbar machen und niedrigschwellige Angebote, die Erfolge, Teilhabe und Glücksmomente ermöglichen. Dabei beschränkt sich Inklusion nicht nur auf einen barrierefreien Zugang. Ein inklusiver Spielplatz bietet attraktive Spielgeräte, die alle Sinne ansprechen, unterschiedliche motorische Fähigkeiten berücksichtigen und vielfältige Spielanreize bieten.

 

Im Mai 2019 wurde in Hamburg, im Bezirk Mitte, der erste inklusive Spielplatz Hamburgs eröffnet. Der Spielplatz „Onkel Rudi“ zeigt, dass ein inklusiver Spielplatz für alle Kinder ein Gewinn ist. Hier wurden bei den Planungen die Belange von Kindern mit Handicap, u.a. auch der Rollstuhlfahrer*innen, berücksichtigt.

 

Im September 2017 hat die Bezirksversammlung Altona beschlossen, auch in Altona einen inklusiven Spielplatz zu errichten. Dazu soll der Fischers Park entsprechend umgebaut werden. Die Planungen sind abgeschlossen, die Umsetzung soll in diesem Jahr erfolgen.

 

Ein gemeinsamer Spielort ist die Grundvoraussetzung, die es ermöglicht, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam spielen können und ein wichtiger Schritt hin zur inklusiven Gesellschaft. Mittlerweile gibt es zahlreiche Konzepte und Spielgeräte, die ein inklusives Spielen ermöglichen. In einer inklusiven Gesellschaft sind die Spielplätze für alle Kinder da. Der Bezirk Altona sollte hier vorangehen und die Belange von Kindern mit Behinderungen in den zukünftigen Planungen von Spielplätzen stärker als bisher berücksichtigen. Jeder Spielplatz in Altona sollte inklusiv sein, teilweise oder ganz.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert,

 

  1. bei jeder Neu- bzw. Umgestaltung von Spielplätzen die Belange von Kindern mit Behinderungen zu berücksichtigen.

 

  1. auf jedem neu- oder überplanten Spielplatz mindestens ein inklusives Spielgerät vorzusehen.

 

Die für Spielplätze zuständige Fachbehörde, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 BezVG gebeten, einen Leitfaden für inklusive Spielplätze zu entwickeln.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.02.2021
Ö 7.5
Anhänge

ohne

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