Spielplätze in Altona bei Neuplanungen und Grundinstandsetzungen inklusiv ausstatten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2026
Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 11.9
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2026 anliegende Drucksache 22-2162B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 03.09.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die Planung von Spielplätzen in Hamburg soll künftig auf Basis des Gutachtens „Spielen in Hamburg 2030“ erfolgen (vgl. bürgerschaftliche Drs. 23/744), das damit handlungsleitend auch für das Bezirksamt Altona wird.
Dies vorausgeschickt nimmt das Bezirksamt nachgehend Stellung:
Zu 1:
Neuplanungen und Grundinstandsetzungen öffentlicher Spielplätze werden seitens des Bezirksamtes Altona normgerecht geplant auf Basis des in der Vorbemerkung genannten Gutachtens. Hierzu zählen auch alle Belange inklusionsgerechter Herrichtung. Dies geschieht auch im Rahmen der von der zuständigen Fachbehörde zur Verfügung gestellten Ermächtigungen (vgl. dazu bürgerschaftliche Drs. 22/7391).
Zu 2:
Die mit der Planung dieser Anlagen befassten Beschäftigten des Bezirksamtes Altona sind ergänzend zur Planung zur Berücksichtigung von inklusionsgerechter Herstellung geschult und verfügen über ein breites Fachwissen. Die Hinzuziehung weiterer Kompetenz erfolgt dort, wo angezeigt und angebracht auf Basis des in der Vorbemerkung genannten Gutachtens.
Zu 3:
Eine Beteiligung ist in der Vergangenheit umfassend erfolgt und wird künftig im Sinne des Petitums erfolgen auf Basis des in der Vorbemerkung genannten Gutachtens.
Zu 4:
Siehe Antwort zu 1.
Zu 5:
Dem für Spielplätze zuständigen Fachausschuss für Grün wird wie in der Vergangenheit auch künftig auf Basis der §19-Vereinbarung berichtet. Eine Doppelbefassung in einem weiteren Ausschuss ist ausgeschlossen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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