Vereinsamung entgegenwirken - Hamburger Hausbesuch für Seniorinnen und Senioren im Bezirk Wandsbek erfolgreich? Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 20.11.2023 Ausschuss für Soziales Ö 6.1
Das Ziel des Hamburger Hausbesuchs ist Seniorinnen und Senioren rechtzeitig über Hilfs- und Unterstützungsangebote in der Stadt zu informieren, damit sie bei zunehmender Gebrechlichkeit die richtigen Ansprechpartner erhalten. Zudem sollte auch das soziale Problem der Vereinsamung älterer Menschen durch Vermittlung an Freizeitangebote für die Altersgruppe in Angriff genommen und ebenso Angebote zur Verbesserung der digitalen Fertigkeiten vorgestellt werden.
Anfang 2023 wurde eine Evaluation des Hamburger Hausbesuchs vorgestellt und eine sehr ausführliche Bestandsaufnahme samt Auswertung und Einschätzung geliefert. Das ernüchternde Fazit: „Der Hamburger Hausbesuch entfaltet nicht vollends seine Wirksamkeit bzw. erreicht nur teilweise seine Ziele, sodass mögliche Stellschrauben auf Umsetzungs- bzw. Zielgruppenebene als auch organisatorischer Ebene sichtbar werden.“
Dass der fehlende Bedarf der Hamburger Seniorinnen und Senioren die Ursache für die überschaubare Annahme und extrem niedrige Vermittlungsquote ist, hält die Evaluation für unwahrscheinlich. Der Senat reagiert auf die Kritik, in dem er Änderungen zusagt. So soll die Zielsetzung angepasst werden, in dem hinterfragt wird, was man mit einem Hausbesuch erreichen will.
Konkrete Unterstützungs- und Hilfsangebote sind notwendig, um die gut gemeinten Ziele hinter dem Hausbesuch auch zu erreichen. Schon die reine Zahl der Hausbesuche, die Quantität, ist überschaubar, die Qualität der Hausbesuche ist aktuell insbesondere im Bezirk Wandsbek kaum messbar.
Es wäre daher zusätzlich erforderlich, dass das Bezirksamt Wandsbek die Wohlfahrtsverbände sowie alle bezirklichen und auch kirchlichen Angebote für Seniorinnen und Senioren, migrantische Vereine und Interessenvertreter, Pflegedienste und Seniorenheime über die Möglichkeit des Hamburger Hausbesuchs informiert.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
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