Antrag der Volt Fraktion betr. Wie laufen die digitalen Angebote der Verwaltung in Harburg? - Erfahrungen, Nutzung und Weiterentwicklung im Lichte der Hamburger Digitalstrategie
Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 5.1
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein zentrales Ziel der Stadt Hamburg und findet ihren Ausdruck in der Hamburger Digitalstrategie. Diese verfolgt das Ziel, Verwaltungsdienstleistungen bürgerfreundlich, transparent und effizient zu gestalten. Auch im Bezirk Harburg werden zunehmend digitale Verfahren eingeführt, unter anderem im Standesamt sowie im Bereich der Bauanträge – hier insbesondere durch die Einführung der Verfahren „Bauanträge 2.0“ und der Plattform „Oktagon“.
Diese digitalen Angebote sollen die Bearbeitungsprozesse beschleunigen, den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen erleichtern und Mitarbeitende entlasten. Um den Erfolg und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewerten zu können, ist eine regelmäßige Betrachtung der tatsächlichen Nutzung und der Erfahrungen aller Beteiligten unerlässlich.
Von besonderem Interesse sind dabei:
die Akzeptanz und Nutzung der Angebote durch Bürger*innen und Fachkräfte,
die Auswirkungen auf Bearbeitungszeiten und Servicequalität,
technische und organisatorische Herausforderungen,
sowie der Weiterentwicklungsbedarf aus Sicht der Verwaltung.
Die Verwaltung wird gebeten, sachkundige Vertreter*innen in eine der nächsten Sitzungen des Regionalausschusses Harburg zu entsenden, um über die Umsetzung, Nutzung und Erfahrungen mit digitalen Verwaltungsangeboten zu berichten – insbesondere:
im Standesamt Harburg,
im Bereich der digitalen Bauantragsverfahren („Bauanträge 2.0“ und „Oktagon“).
Der Bericht soll folgende Punkte umfassen:
1. Einordnung der digitalen Angebote im Kontext der Hamburger Digitalstrategie,
2. Nutzerzahlen und Nutzungsquoten der jeweiligen digitalen Verfahren (z. B. Anteil digital gestellter Anträge),
3. Entwicklung der Bearbeitungszeiten vor und nach Einführung der digitalen Angebote,
4. Erfahrungen und Rückmeldungen der Mitarbeitenden sowie der Bürger*innen,
5. identifizierte Herausforderungen und Verbesserungspotenziale,
6. geplante Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung.
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