22-2728

Schnee von gestern? - Verantwortung klären und den Winterdienst sichern! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 03.12.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.6

Sachverhalt

Der Wintereinbruch Anfang 2024 hat erneut deutlich gemacht, dass zentrale Verkehrsbereiche in Hamburg-Rahlstedt insbesondere die Schweriner Straße, die Rahlstedter Bahnhofsstraße und der Boizenburger Weg nicht zuverlässig geräumt wurden. Diese Straßen sind Teil des Rahlstedter Ortskerns und werden stark frequentiert von Fußngerinnen und Fußngern ebenso wie von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kindern und Senioren.

Wie aus der Drs. 22/14211 und der Stellungnahme der Behörde in Drs. 22-1025 hervorgeht, verweist die Stadtreinigung Hamburg (SRH) auf das Hamburgische Wegegesetz (HWG), wonach in diesen Fußngerzonen die Anliegerinnen und Anlieger für den Winterdienst zuständig sind (§ 31 HWG). Die Praxis zeigt jedoch, dass dieser Pflicht nicht flächendeckend und nicht zuverlässig nachgekommen wird. Auch die angekündigten Kontrollen und Sanktionen erfolgen bisher kaum sichtbar. Gleichzeitig schließt die SRH eine flächendeckende Übernahme der Winterdienstverantwortung mit Verweis auf Kapazitätsgrenzen kategorisch aus.

Dies führt zu einem inakzeptablen Zustand: In hochfrequentierten Bereichen ist die Verkehrssicherheit im Winter weder durch den öffentlichen Dienst noch durch private Anlieger zuverlässig gewährleistet.

Eine effektive Lösung erfordert zunächst eine klare, öffentliche und parzellenscharfe Offenlegung der Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse, damit Anliegerverantwortung effektiv überprüft werden kann und gleichzeitig geprüft wird, in welchen Abschnitten die öffentliche Hand (ggf. nach Umwidmung) Verantwortung übernehmen sollte.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten:

  1. dem Regionalausschuss in Abstimmung mit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) eine verständliche und glichst parzellenscharfe Übersicht über die Zuständigkeiten in der Schweriner Straße, der Rahlstedter Bahnhofsstraße und dem Boizenburger Weg vorzustellen. Die Darstellung soll insbesondere die Wegebaulast, die öffentlichen Wegflächen, die Anliegerpflicht nach § 31 HWG sowie die Winterdienstzuständigkeiten umfassen und soweit möglich anhand von Karten und Tabellen, etwa über das GeoPortal Hamburg, veranschaulicht werden.
  1. Zu prüfen, ob eine (teilweise) Übernahme des Winterdienstes durch die SRH in besonders frequentierten Abschnitten etwa durch Widmung zu öffentlichen verkehrswichtigen Wegen glich ist, insbesondere im Bereich von:
    1. barrierefreien Zugängen zu Haltestellen,
    2. öffentlich genutzten Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Behördenstandorte),
    3. Bereichen mit nachgewiesener wiederholter Nichterfüllung der Anliegerpflicht.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.

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Lokalisation Beta
Rahlstedt Schweriner Str. Rahlstedter Bahnhofstraße Boizenburger Weg

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