22-1025

Winterdienst in der Schweriner Straße - Den Ortskern auch im Winter begehbar halten Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 (Drs. 22-0657.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 20.02.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.1

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen:

1. Wie eine Übernahme der Verantwortung für den Winterdienst durch die Stadtreinigung Hamburg realisiert werden kann.

2. Wie kurzfristig für die aktuelle Wintersaison, unabhängig von den Anliegern, eine Schneeräumung der Schweriner Straße, der Rahlstedter Bahnhofsstraße und des Boizenburger Weges sichergestellt werden kann.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Das Winterdienstkonzept des Senats beruht auf den Vorschriften des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG). Das Gesetz sieht vor, dass die SRH Winterdienst an gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Wege im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit durchführt 28 Abs. 2 und 3 HWG). Dies sind in der Hauptsache Fahrbahnen auf Hauptverkehrsstraßen mit Buslinienverkehr, dazugehörige wichtige Verbindungsstraßen (Regiewege der SRH), Kreuzungsbereiche, Überwege und Bushaltestellen sowie anliegerfreie Gehwegstrecken. Die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs sind besonders zu berücksichtigen. Neben- bzw. Wohnstraßen gehören nicht zu den verkehrswichtigen Wegen. Diese können allenfalls im Rahmen freier Kapazitäten im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH nachrangig geräumtund gestreut werden.

Vor diesem Hintergrund ist kein lückenloser Winterdienst durch die öffentliche Hand, sondern ein begrenzter, auf Prioritäten beruhender Winterdienst vorgesehen, der auch den Anliegerinnen und Anliegern eine Mitverantwortung für die Verkehrssicherheit zuweist. Die Anliegerinnen und Anlieger sind nach § 31 Absatz 1 HWG für den Winterdienst auf den Gehwegen und diesen gleichgestellten Anlagen (z.B. Fußngerzonen) verantwortlich.

Bei den genannten Straßen (Schweriner Straße, Rahlstedter Bahnhofsstraße und Boizenburger Weg) handelt es sich um Fußngerzonen, für die somit eine Anliegerverpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf den entsprechenden Gehwegen besteht.

Leider wird nicht immer ein rechtskonformer Winterdienst durch die Anliegerinnen und Anlieger sichergestellt. Die pflichtgemäße Wahrnehmung dieser Pflichten wird künftig noch stärker, als es in der Vergangenheit der Fall war, im Fokus stehen. Die Bezirksämter prüfen Anliegerpflichten durch die Wegeaufsicht im Rahmen festgelegter Begehungsintervalle oder anlassbezogen. Bei Feststellung eines Verstoßes erfolgt grundsätzlich eine Kontaktaufnahme. Ist dies nicht möglich, werden die Betroffenen unter Androhung einer Ersatzvornahme formal aufgefordert. Die Ersatzvornahme kann sowohl durch die SRH als auch durch eine andere Fremdfirma erfolgen. Hierbei gilt es zu bedenken, dass die Wegewarte nicht überall zeitgleich sein können.

Darüber hinaus erfolgt eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit insbesondere in den digitalen Medien zum Winterdienst. In diesem Zusammenhang hat die SRH bereits im Oktober letzten Jahres die Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben und auf die Räumpflichten und die Konsequenzen bei Verstößen hingewiesen. Ergänzend wurde der Flyer zum Winterdienst in Hamburg aktualisiert und an die Bezirksämter sowie die Polizeikommissariate zur Verteilung weitergereicht.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen bieten ausreichend Handlungsmöglichkeiten, um Anliegerinnen und Anlieger bei Nichterfüllung der Räumpflicht in die Pflicht zu nehmen.

Sofern die Anliegerinnen und Anlieger in den genannten Fußngerzonen ihre Winterdienstpflicht nicht selbst wahrnehmen möchten, steht es ihnen frei, entsprechend Dienstleister zu beauftragen.

Die Rechtslage hat nach wie vor Bestand, der Beschlussempfehlung kann daher nicht entsprochen werden.

Im Übrigen siehe hierzu auch Drs. 22/14211.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
20.02.2025
Ö 14.1
Anhänge
Lokalisation Beta
Schweriner Str. Rahlstedter Bahnhofstraße Rahlstedt Boizenburger Weg

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