Verkehrssicherheit bei Schnee und Eis verlässlich gewährleisten 22-1861, Beschluss der BV vom 12.02.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss zu dem Punkt 1 wie folgt Stellung:
Regelungen und Zuständigkeiten des Winterdienstes in Hamburg:
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist – wie es das Winterdienstkonzept des Senats und das Hamburgische Wegegesetz (HWG) vorsieht – außerhalb des Hafengebiets und von Neuwerk zuständig für den Winterdienst auf Fahrbahnen, dem Radewegenetz und u. a. auf anliegerfreien Gehwegen nach den Vorgaben des HWG im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auf besonders gefährlichen Stellen verkehrswichtiger, der Öffentlichkeit gewidmeter Wege verantwortlich. Dabei ist die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu berücksichtigen. Diese Vorgaben ergeben sich aus § 28 HWG.
Neben- und Wohnstraßen werden grundsätzlich nicht bzw. allenfalls nachrangig im bestehenden Winterdienstkonzept im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH berücksichtigt. Hier wird die SRH nur auf spezielle Anforderung der Polizei oder Feuerwehr tätig, wenn dort besondere Gefahrenlagen vorhanden sind.
Für den Winterdienst auf Gehwegen sind – mit Ausnahme der anliegerfreien Gehwege bspw. an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, für die eine Zuständigkeit der SRH zur Durchführung des Winterdienstes besteht, soweit es sich um als verkehrswichtig und besonders gefährlich eingestuften Strecken handelt – die Anliegerinnen und Anlieger verantwortlich (siehe hierzu auch § 31 Abs. 1 HWG).
Um das Radfahren auch im Winter zu ermöglichen, führt die SRH auf einem ausgewählten, zusammenhängenden Radwegenetz von gesamtstädtischer Bedeutung, welches auch mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) abgestimmt wurde, einen Winterdienst durch. Zurzeit erstreckt sich das Gesamtnetz auf eine Streckenlänge von rd. 315 km bzw. eine Bearbeitungsstrecke von rd. 630 km.
Die notwendigen Ressourcen für den Winterdienst der SRH, wie Fahrzeuge, Streumittel und Personal, schließen einen hohen Anteil an Vorhaltekosten ein, weshalb sich die Planung an einem durchschnittlichen Winter orientiert.
Vor diesem Hintergrund ist kein lückenloser Winterdienst durch die öffentliche Hand, sondern ein auf Prioritäten beruhender Winterdienst vorgesehen.
Hierbei gilt es zu beachten, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des HWG auf Gehwegflächen (einschließlich dort verlaufender Radwege) aus Gründen des Umweltschutzes der Einsatz von Tausalz grundsätzlich verboten ist (§ 31 Abs. 2 HWG). Es sind hier nur abstumpfende Mittel wie z.B. feinkörniger Kies, Sand,Splitt, Blähton erlaubt. Mit den Allgemeinverfügungen der BVM vom 06. und vom 30. Januar 2026 wurde das Verbot der Verwendung von Tausalz und tausalzhaltigen Mitteln abseits von Fahrbahnen jedoch vorübergehend bis zum 21. Januar 2026 (Allgemeinverfügung Einsatz von Tausalz) bzw. 13. Februar 2026 (2. Allgemeinverfügung Ein-satz vom Tausalz) aufgehoben. Ob ein Einsatz alternativer Streustoffe ohne schädliche Umweltauswirkungen insbesondere auch bei den für das Stadtklima so wichtigen Straßenbäumen möglich ist, ist derzeit Gegenstand von Untersuchungen.
Die Wegeaufsicht der Bezirke ist zuständig, die Winterdienstpflichten der Anliegerinnen und Anlieger zu überwachen. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen festgelegter Begehungsintervalle und in Einzelfällen aufgrund externer Veranlassung. Die Wegeaufsicht kann bei Nichtwahrnehmung der Pflichten Ersatzvornahmen auf Kosten der Anliegerinnen und Anlieger einleiten und Flächen räumen und streuen lassen. Die Durchführung der Ersatzvornahme kann sowohl durch die SRH als auch durch eine andere Fremdfirma erfolgen. Hierbei gilt es zu bedenken, dass es den Wegewarten an Schnee- und Glättetagen nicht möglich ist, sämtliche Straßen im jeweiligen Bezirk zu begehen und ggf. Hinweise zu erteilen; in der Regel haben Hauptverkehrsstraßen, Bustrassen, Bushaltestellen und Schulwege Priorität.
Priorisierung der Strecken:
Die vorgenannten Bereiche, für die eine Verantwortung der SRH besteht, sind unterschiedlich priorisiert. Dabei werden auch bekannte Hotspots, Knotenpunkte und besondere Gefahrenstellen im gesamten von der SRH zu bearbeitenden Streckennetz berücksichtigt. Sollte es hier zu Veränderungen kommen, wird dies regelmäßig überprüft und ggf. ergänzt. Im Winterdienst wird in allen Stadteilen ein besonderes Augenmerk auf Hauptverkehrsstraßen, Busrouten, das abgestimmte Radwegenetz, hochfrequentierte Bereiche um Bahnhöfe und Zugangsstationen sowie Verbindungsachsen gelegt.
Die Hauptverkehrsstraßen und wichtige Verbindungsachsen werden regelhaft der Priorität 1 zugeordnet, da sie zentrale Verkehrsadern mit hoher Kapazität für den inner- und überörtlichen Durchgangsverkehr darstellen. Dies gilt auch für das abgestimmte Radwegenetz. Dieses wird zeitgleich mit den verkehrswichtigen Fahrbahnen vor den Hauptverkehrszeiten bearbeitet. So-fern die Wetterlage es erfordert, werden Volleinsätze durchgeführt, bei denen alle Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken vordringlich bearbeitet werden, um die Verkehrssicherheit dieser Strecken zu gewährleisten.
Vorrang müssen verkehrswichtige Hauptstraßen unter Berücksichtigung des ÖPNV haben.
Arbeitsabläufe des Winterdienstes:
Bei der SRH ist die zentrale Einsatzleitung des Winterdienstes zuständige Stelle für alle in ihrer Winterdienstzuständigkeit befindlichen Bereiche. Sie ist in dem Zeitraum vom 15. Oktober 2025 bis 15. April 2026 rund um die Uhr besetzt.
Die SRH plant ihre Einsätze und Rufbereitschaften nach den vorliegenden Wetterprognosen. Dadurch wird eine möglichst präzise Einschätzung der Lage und eine frühzeitige Einsatzplanung unter Zuhilfenahme der Daten verschiedener Messstationen ermöglicht.
Bei Volleinsätzen sind im gesamten Hamburger Stadtgebiet 728 Einsatzkräfte unterwegs. 105 Mitarbeitende sind administrativ/organisatorisch im Winterdienst beschäftigt. Die Summe der aktiven Mitarbeitenden beträgt 833. Diese Struktur gewährleistet eine hohe Reaktionsfähigkeit und Betriebssicherheit in kritischen Wetterlagen.
Für den Winterdienst stehen der SRH in der Wintersaison 2025/2026 insgesamt 366 Räum- und Streufahrzeuge zur Verfügung. Davon sind 182 Räum- und Streufahrzeuge mit entsprechendem Personal auf Überwegen und Bushaltestellen im Einsatz.
Bei jedem Volleinsatz werden alle Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken bearbeitet. Ziel ist, die Verkehrssicherheit dieser Strecken zu gewährleisten. Beginn und Ende der Einsätze hängen von der Wetterlage ab und beginnen häufig zwischen 00.00 Uhr und 4:00 Uhr.
Information der Öffentlichkeit:
Die SRH informiert die Bevölkerung über die Winterdiensteinsätze regelmäßig und umfassend in den sozialen Medien wie X, Facebook sowie Instagram und verschickt entsprechende Pressemitteilungen an die Hamburger Medien. Die Informationen erfolgen in der Regel sehr zeitnah nach dem Ausrufen des Winterdienstes. Grundsätzliche Informationen zum Winterdienst veröffentlicht dieFreie und Hansestadt Hamburg (FHH) auf ihrer Internetseite unter https://www.hamburg.de/winterdienst/und die SRH unter https://www.stadtreinigung.hamburg/stadtsauberkeit/winterdienst/. Dort finden Bürgerinnen und Bürger auch den Flyer „Winterdienst in Hamburg“, der Informationen und leicht verständliche Darstellungen zu den Räum- und Streupflichten enthält. Der Winterdienst-Flyer wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst zum Teil ausgehändigt oder in Briefkästen eingeworfen.
Fahrradfahrende haben die Möglichkeit, sich ausführlich im Geoportal der FHH unter https://geoportal-hamburg.de/geo-online/ über die Strecken, die dem Winterdienst unterliegen, zu informieren. Auf diese Möglichkeit weist die SRH unter anderem auf ihren Social-Media-Kanälen regelmäßig hin. Auch können sich Bürgerinnen und Bürger über die Winterdienst-Hotline unter der Telefonnummer 2576-1313 bei der SRH melden oder die Funktion „Glätte melden“ der SRH-App nutzen.
Beschwerdelage:
Im Zeitraum vom 13. Oktober 2025 bis zum 19. März 2026 wurden bei der SRH insgesamt 5.272 auf den Winterdienst bezogene Kundenkontakte registriert, darunter 2.287 allgemeine Anfragen zum Winterdienst. 1.684 Glättemeldungen bezogen sich auf Gehwege, für die eine Anliegerverpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes besteht und Gehwege (einschließlich Fußgängerbrücken), die von der SRH bearbeitet werden.
Erkenntnisse aus den letzten Wochen mit hohem Schneefall:
Das aktuelle, gut funktionierende Winterdienstkonzept inklusive der vorgesehenen Priorisierung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des HWG. Es wurde aufgrund der Erfahrungen des Winters in 2009/2010 und nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet und umgesetzt. Eine flächendeckende Ausweitung auf das gesamte, weitverzweigte Straßen- und Wegenetz ist aufgrund begrenzter Haushaltsermächtigungen nicht möglich. Der Senat stellt daher das bestehende Winterdienstkonzept, das auf den Bedarfen eines durchschnittlichen Winters in Hamburg beruht nicht in Frage.Die notwendigen Ressourcen für den Winterdienst der SRH, wie Fahrzeuge, Streumittel und Personal, schließen einen hohen Anteil an Vorhaltekosten ein und müssen somit auch in milden Wintern getragen werden. Vor diesem Hintergrund ist kein lückenloser Winterdienst durch die öffentliche Hand, sondern ein auf Prioritäten beruhender Winterdienst vorgesehen, dessen Planung auf einem durchschnittlichen Winter beruht und auch den Anliegerinnen und Anliegern eine große Mitverantwortung für die Verkehrssicherheit auf Gehwegen zuweist. In Hamburg hat es seit Anfang 2026 so viel geschneit wie in den vergangenen 15 Jahren nicht. Die Planung von Maschinen und Personalreserven kann nicht dauerhaft an solchen seltenen Extremereignissen ausgerichtet werden.
Im Übrigen stellt die SRH einen über die Jahre optimierten und leistungsfähigen Winterdienst in Hamburg sicher. Die Arbeit der SRH hat sich dabei in den vergangenen Jahren durch technologischen Fortschritt stetig weiterentwickelt: Durch die Anschaffung und den Einsatz spezieller Räumfahrzeuge für den Winterdienst auf Geh- und Radwegen wird die körperlich schwere händische Bearbeitung zunehmend durch maschinelle Unterstützung ersetzt und die Effektivität deutlich erhöht. Dieser Modernisierungskurs spiegelt sich im Fuhrpark des Winterdienstes wider, der in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut wurde. Flankierend werden Streu- und Räumpläne durch moderne Datenverarbeitung laufend optimiert.
Auch die Zusammenarbeit mit Subunternehmen der SRH wurde intensiviert. Neben einer Aus-weitung des Ausschreibungsvolumens zur Sicherstellung der Kapazitäten wurden bei langanhaltenden Kälteperioden die internen Qualitätskontrollen optimiert, unter anderem durch den Einsatz der „WasteWatcher+“. Zudem wurden die Abläufe verbessert: Dazu zählen die Ausgabe von mehrsprachigen Handouts mit Grafiken zur richtigen Bearbeitung von Strecken, die Erstellung eines Referenzdokuments mit Checklisten für Einsatzleitungen sowie erweiterte praktische Schulungen für Partnerunternehmen.
Unabhängig von den konzeptionellen Fragen hat der Senat in diesem Winter auf die problematische Wetterlage flexibel und pragmatisch reagiert: Mit der Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Salzverbots wurde der SRH kurzfristig ermöglicht, auch auf Geh- und Radwegen effektiv gegen hartnäckige Vereisungen vorzugehen, wo umweltschonendere Mittel nicht mehr ausreichen.
Zudem werden fortlaufend Gespräche geführt, um mögliche Effizienzgewinne im Winterdienst zu erzielen. Ergänzend wurden von der SRH in den vergangenen Monaten die Winterdienstprozesse umfassend analysiert, um Optimierungspotenziale zu identifizieren und umzusetzen.
Ungeachtet dessen werden die zuständigen Stellen im Nachgang der Winterdienstsaison die Ergebnisse auswerten und dann gegebenenfalls erforderliche Schlussfolgerungen ziehen.
Im Übrigen orientieren sich die Winterdienstpflichten der Kommunen und Städte an der Zumut-barkeit. Gleichzeitig sind die Kraftfahrzeugfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Radfahrenden gehalten, sich wetterangepasst zu verhalten.
Im Übrigen wird auf die Drucksachen 22/13746, 23/2563, 23/2617 und 23/2661 verwiesen.
Die Beschlussempfehlung wurde damit aufgegriffen.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.