Schnee von gestern? - Verantwortung klären und den Winterdienst sichern! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.12
- Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 über den interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP (Drs. 22-2728) beraten und ihn in geänderter Fassung (s.u.) einstimmig beschlossen.
Der Wintereinbruch Anfang 2024 hat erneut deutlich gemacht, dass zentrale Verkehrsbereiche in Hamburg-Rahlstedt – insbesondere die Schweriner Straße, die Rahlstedter Bahnhofsstraße und der Boizenburger Weg – nicht zuverlässig geräumt wurden. Diese Straßensind Teil des Rahlstedter Ortskerns und werden stark frequentiert – von Fußgängerinnen und Fußgängern ebenso wie von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kindern und Senioren.
Wie aus der Drs. 22/14211 und der Stellungnahme der Behörde in Drs. 22-1025 hervorgeht, verweist die Stadtreinigung Hamburg (SRH) auf das Hamburgische Wegegesetz (HWG), wonach in diesen Fußgängerzonen die Anliegerinnen und Anlieger für den Winterdienst zuständig sind (§ 31 HWG). Die Praxis zeigt jedoch, dass dieser Pflicht nicht flächendeckend und nicht zuverlässig nachgekommen wird. Auch die angekündigten Kontrollen und Sanktionen erfolgen bisher kaum sichtbar. Gleichzeitig schließt die SRH eine flächendeckende Übernahme der Winterdienstverantwortung mit Verweis auf Kapazitätsgrenzen kategorisch aus.
Dies führt zu einem inakzeptablen Zustand: In hochfrequentierten Bereichen ist die Verkehrssicherheit im Winter weder durch den öffentlichen Dienst noch durch private Anlieger zuverlässig gewährleistet.
Eine effektive Lösung erfordert zunächst eine klare, öffentliche und parzellenscharfe Offenlegung der Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse, damit Anliegerverantwortung effektiv überprüft werden kann und gleichzeitig geprüft wird, in welchen Abschnitten die öffentliche Hand (ggf. nach Umwidmung) Verantwortung übernehmen sollte.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten:
1. Die Eigentümer in der Fußgängerzone Schweriner Straße, Rahlstedter Straße und Boizenburger Weg aufzufordern, ihrer Räumpflicht nachzukommen und auf die Grundstücksgrenzen, die im Geoportal nachzuvollziehen sind, hinzuweisen.
2. Die Deutsche Bahn aufzufordern, Zuwegungen und Treppen, die sich im Eigentum der DB befinden, durch Räumung bei Schnee und Glätte zu sichern.
3. Die Stadtreinigung zu bitten, dem Regionalausschuss Rahlstedt mitzuteilen, welche städtischen Flächen geräumt werden und warum das im Dezember 2024 nicht passiert ist.
Keine Anlage/n
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