21-1745.1

Energieberatung für öffentliche Gebäude im Bezirk Wandsbek BV-Beschluss vom 30.01.2020, Drs. 21-0952 Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt, Sport und Kultur und des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 01.10.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.1

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 21-1745) im Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur am

15.09.2020

-          Einstimmig 15.000,- € für die Priorität 1-Gebäude beschlossen

 

-          Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) hat diese Drucksache in seiner Sitzung am 01.09.2020 beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 

Der KUV überweist die Vorlage mit positiver Beschlussempfehlung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel an den HSK. Vor dem Hintergrund des Senatsziels eines hohen Standards bei der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude sollte die Fachbehörde gebeten werden, die Finanzierung der Energieberatung bereitzustellen.

 

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten,

  1. sukzessiv eine Energieberatung für alle Nichtwohngebäude im Eigentum des Bezirksamts, durchzuführen (z. B. Sportanlagen, Bauhof, Kundenzentrum, Kulturzentren),
  2. die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus der Energieberatung ergeben, zu prüfen und möglichst zeitnah einzuleiten,
  3. die Träger öffentlicher Einrichtungen und nichtkommerzieller Unternehmen über bestehende Kommunikationskanäle (z. B. im Rahmen von Zuwendungsverfahren, bei Mailings oder bei Fachveranstaltungen) anzusprechen und auf die Möglichkeiten einer Energieberatung und entsprechende Fördermöglichkeiten hinzuweisen und
  4. Zwischenergebnisse dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen.

 

 

Das Bezirksamt Wandsbek schlägt anknüpfend an den Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 21-0952) und die vom Senat beschlossenen Leitkriterien für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude folgendes Vorgehen vor:

 

Zu Ziffer 1.

Die Leitkriterien für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude beziehen sich auf Nichtwohngebäude ab einer Nutzungsfläche > 500 m². Diese Gebäude sollten mit der Priorität 1 in einem ersten Schritt einer Energieberatung unterzogen werden. Hierzu gehören folgende Gebäude:

 

-          Sasel-Haus, Saseler Parkweg 3

-          rgerhaus in Meiendorf, Saseler Straße 21

-          Jenfeld-Haus (in Teilen bereits eine energetische Sanierung erfolgt), Charlottenburger Str. 1

-          Bauhof, Rahlau 75

-          Haus der Jugend Tegelsbarg 2b

 

In einem nächsten Schritt wären Gebäude mit einer Nutzfläche < 500 m² zu betrachten. Hierzu gehören die Gebäude:

 

-          Revierförsterei Duvenstedter Brook

-          Revierförsterei Wohldorf

-          Revierförsterei Volksdorf

-          Gropiusring 19-21 (Straßensozialarbeit)

-          Redder 2b (Seniorentreff),

-          Herthastraße 20a (Seniorentreff),

-          Am Luisenhof 16 (vermietet)

-          Schimmelreiterweg 1 (Startloch),

-          Wandsbeker Königstraße 51(Spielhaus)

-          Zamenhofweg (Jugendclub)

 

Weitere sonstige Gebäude im Eigentum des Bezirksamtes Wandsbek (z.B. Marktmeister-Häuschen, Gebäude in Grünanlagen, Umkleidekabinen auf Sportplätzen) sollten aufgrund ihrer Größe und der eingeschränkten Häufigkeit der Nutzung vorerst keiner Energieberatung unterzogen werden.

 

r die unter Priorität 1 genannten Gebäude werden für die Energieberatung jeweils rund 3.000,- € benötigt, mithin insgesamt 15.000,- €.

 

r die unter Priorität 2 benannten Gebäude werden jeweils 1.800,- € benötigt, damit insgesamt 18.000,- €.

 

Das Bezirksamt bittet um Bereitstellung der insgesamt 33.000,- €r die Priorität 1- und 2-Gebäude (alternativ vorerst um Bereitstellung der 15.000,- €r die Priorität 1-Gebäude).

 

Zu Ziffer 2. und 4.

Nach Vorliegen der jeweiligen Prüfergebnisse wird das Bezirksamt eine mögliche Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen prüfen und den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz informieren.

 

Zu Ziffer 3.

Die institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen wurden über die Informations- und Beratungsmöglichkeiten zum Thema Energie in Kenntnis gesetzt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um

- Kenntnisnahme; und

- zu Ziffer 1. um Bereitstellung der 15.000,- € nur für Priorität 1-Gebäude

 

gebeten.

 

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