21-0952

Energieberatung für öffentliche Gebäude im Bezirk Wandsbek Debattenantrag der Fraktionen SPD und Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der Fraktion Die Grünen

Antrag

Sachverhalt

Der Hamburger Senat hat sich im Masterplan Klimaschutz das Ziel gesetzt, den Wärmebedarf bei Nichtwohngebäuden bis 2050 um 50 % zu senken. Da Gewerbebauten knapp die Hälfte der beheizten Fläche in Hamburg ausmachen, bieten sie ein ähnlich hohes Energieeinsparpotential wie Wohngebäude.

 

Ein Großteil der etwa 25.000 sogenannten Nichtwohngebäude in Hamburg ist älter als 50 Jahre. Dazu zählen neben Bürogebäuden, Produktionsstätten, Hotels und Einzelhandel auch Kindertagesstätten, Schulen, Gemeindehäuser und Sporthallen.

 

Bei Gewerbeimmobilien liegt der durchschnittliche jährliche Energieverbrauch für Heizwärme und Warmwasser bei 160 kWh/m2. Für den Gesamtbestand an Nichtwohngebäuden in Hamburg bedeutet das jährliche Heizkosten in Höhe von insgesamt 528 Millionen Euro.

 

Unsanierte Gebäude können bis zu fünfmal mehr Energie verbrauchen als sanierte Gebäude. Das Einsparpotenzial ist also riesig.

 

Energetische Sanierung lohnt sich und die Vorteile sind vielfältig:

  • geringere Heizkosten,
  • Ressourceneffizienz,
  • CO2-Einsparung,
  • Werterhalt,
  • Imagegewinn und
  • erhöhter Komfort.

 

Aber auch finanziell zahlt sie sich aus, besonders wenn die Maßnahmen mit ohnehin anstehenden Modernisierungs-, Umbau- oder Instandhaltungsarbeiten gekoppelt werden.

 

Um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen in Hamburg zu verringern, unterstützt die Stadt Hamburg über die Hamburgische Investitions- und Förderbank die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden. Hamburger Unternehmen, nichtstaatliche Schulen, Kitas, Sportvereine etc. können bei der IFB Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 % der Kosten beantragen. Gefördert wird u. a.

  • die Energieberatung und die Erstellung einer Energiebilanz,
  • die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von bestehenden Nichtwohngebäuden,
  • eine Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen bei geförderten Maßnahmen und
  • der Einsatz von Dämmstoffen mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder dem natureplus-Siegel.

 

Außerdem gibt es vom Bund das Angebot einer Förderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen.

 

Um die Modernisierungsprozesse voranzubringen, bietet es sich auf der bezirklichen Ebene besonders an, die Träger öffentlicher Einrichtungen und nichtkommerzieller Unternehmen anzusprechen. Hier bestehen häufig bereits enge Kontakte und es sind oft nur geringe Kapazitäten vorhanden, um sich mit dem komplexen Bereich der energetischen Sanierung und den bestehenden Förderangeboten auseinanderzusetzen.

 

Im ersten Schritt sollte eine sogenannte „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ angeregt werden. Diese Beratung stellt die Lasten und Hauptenergieverbraucher fest, zeigt Einsparpotenziale auf und führt zu einem energetischen Sanierungskonzept. 

 

Außerdem sollte der Bezirk vorangehen und die energetischen Potentiale seiner eigenen Gebäude überprüfen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten,

  1. sukzessiv eine Energieberatung für alle Nichtwohngebäude im Eigentum des Bezirksamts, durchzuführen (z. B. Sportanlagen, Bauhof, Kundenzentrum, Kulturzentren),
  2. die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus der Energieberatung ergeben, zu prüfen und möglichst zeitnah einzuleiten,
  3. die Träger öffentlicher Einrichtungen und nichtkommerzieller Unternehmen über bestehende Kommunikationskanäle (z. B. im Rahmen von Zuwendungsverfahren, bei Mailings oder bei Fachveranstaltungen) anzusprechen und auf die Möglichkeiten einer Energieberatung und entsprechende Fördermöglichkeiten hinzuweisen und
  4. Zwischenergebnisse dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen.

 

 

Anhänge

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