21-1011

Energieberatung für private und öffentliche Gebäude im Bezirk Wandsbek Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drs. 21-0952

Antrag

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Wandsbek bietet in der Bürgerinformationsbroschüre 5.Auflage Ausgabe 2015/2016 eine Energieberatung im Bezirksamt Wandsbek, jeden ersten Dienstag im Monat von 8.30 bis 13.00 Uhr kostenlos an.

Die Internetseite des Energiebauzentrums zeigt heute den Beratungsstandort Bezirksamt Wandsbek nicht mehr an. Auch auf der Internetseite des Bezirksamtes Wandsbek findet man keinen Hinweis auf eine Energieberatung.

Der Bezirk Bergedorf bietet auf seiner Internetseite eine kostenfreie Energieberatung für Bergedorferinnen und Bergedorfer seit dem 24.01.2018 im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes an. Die Beratung findet alle 2 Wochen mittwochs nach Terminvereinbarung im Stadtteilbüro Bergedorf, Bergedorfer Straße 158, statt.

Wie wichtig es ist, eine Überprüfung des jährlichen Energieverbrauches eines Gebäudes vorzunehmen, zeigen die Ergebnisse nach einer energetischen Sanierung von privaten Gebäuden, öffentlichen Nichtwohngebäuden und Gewerbeimmobilien.

Die Betriebskosten konnten bis zu 50% und teilweise noch höher gesenkt werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird gebeten:

 

  1. Eine regelmäßige kostenfreie Energieberatung für die energetische Gebäudeoptimierung für private und öffentliche Gebäude durchzuführen und diese Energieberatung auf der Internetseite des Bezirksamtes Wandsbek zu veröffentlichen.

 

  1. Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen, welche Nichtwohngebäude sich im Eigentum des Bezirksamtes befinden und wo bereits ein Energieausweis ausgestellt wurde und bei welchen Nichtwohngebäude noch keine Energieberatung durchgeführt wurde.

 

  1. Gemeinsam mit dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz einen Weg zu finden, wie die Träger öffentlicher Einrichtungen und nichtkommerzielle Unternehmen zeitnah auf die Möglichkeiten einer Energieberatung und entsprechende Fördermöglichkeiten hingewiesen werden können. 

 

  1. Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Beispiele von bereits umgesetzten energetischen Maßnahmen für Nichtwohngebäude im Eigentum des Bezirksamtes vorzustellen und zu erläutern.

 

  1. Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten, wie die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus der Energieberatung ergeben, geprüft werden, in welchen Zeit- und mit welchen finanziellen Rahmen (Zuschüsse des Bezirkes) diese Maßnahmen umgesetzt werden können.  

 

 

Anhänge

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