Energieberatung für öffentliche Gebäude im Bezirk Wandsbek BV-Beschluss vom 30.01.2020, Drs. 21-0952
- Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) hat diese Drucksache in seiner Sitzung am 01.09.2020 beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Der KUV überweist die Vorlage mit positiver Beschlussempfehlung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel an den HSK. Vor dem Hintergrund des Senatsziels eines hohen Standards bei der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude sollte die Fachbehörde gebeten werden, die Finanzierung der Energieberatung bereitzustellen.“
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksverwaltung wird gebeten,
Das Bezirksamt Wandsbek schlägt anknüpfend an den Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 21-0952) und die vom Senat beschlossenen Leitkriterien für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude folgendes Vorgehen vor:
Zu Ziffer 1.
Die Leitkriterien für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude beziehen sich auf Nichtwohngebäude ab einer Nutzungsfläche > 500 m². Diese Gebäude sollten mit der Priorität 1 in einem ersten Schritt einer Energieberatung unterzogen werden. Hierzu gehören folgende Gebäude:
- Sasel-Haus, Saseler Parkweg 3
- Bürgerhaus in Meiendorf, Saseler Straße 21
- Jenfeld-Haus (in Teilen bereits eine energetische Sanierung erfolgt), Charlottenburger Str. 1
- Bauhof, Rahlau 75
- Haus der Jugend Tegelsbarg 2b
In einem nächsten Schritt wären Gebäude mit einer Nutzfläche < 500 m² zu betrachten. Hierzu gehören die Gebäude:
- Revierförsterei Duvenstedter Brook
- Revierförsterei Wohldorf
- Revierförsterei Volksdorf
- Gropiusring 19-21 (Straßensozialarbeit)
- Redder 2b (Seniorentreff),
- Herthastraße 20a (Seniorentreff),
- Am Luisenhof 16 (vermietet)
- Schimmelreiterweg 1 (Startloch),
- Wandsbeker Königstraße 51(Spielhaus)
- Zamenhofweg (Jugendclub)
Weitere sonstige Gebäude im Eigentum des Bezirksamtes Wandsbek (z.B. Marktmeister-Häuschen, Gebäude in Grünanlagen, Umkleidekabinen auf Sportplätzen) sollten aufgrund ihrer Größe und der eingeschränkten Häufigkeit der Nutzung vorerst keiner Energieberatung unterzogen werden.
Für die unter Priorität 1 genannten Gebäude werden für die Energieberatung jeweils rund 3.000,- € benötigt, mithin insgesamt 15.000,- €.
Für die unter Priorität 2 benannten Gebäude werden jeweils 1.800,- € benötigt, damit insgesamt 18.000,- €.
Das Bezirksamt bittet um Bereitstellung der insgesamt 33.000,- € für die Priorität 1- und 2-Gebäude (alternativ vorerst um Bereitstellung der 15.000,- € für die Priorität 1-Gebäude).
Zu Ziffer 2. und 4.
Nach Vorliegen der jeweiligen Prüfergebnisse wird das Bezirksamt eine mögliche Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen prüfen und den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz informieren.
Zu Ziffer 3.
Die institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen wurden über die Informations- und Beratungsmöglichkeiten zum Thema Energie in Kenntnis gesetzt.
Die Bezirksversammlung wird um
- Kenntnisnahme; und
- zu Ziffer 1. um Bereitstellung der erforderlichen insgesamt 33.000,- €
(alternativ der 15.000,- € nur für Priorität 1-Gebäude).
gebeten.
keine Anlage/n