Einnahmen des Bezirks Wandsbek steigern: Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek installieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.09.2017 (Drs. 20-4468.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Es wurden die Vermieter der in Frage kommenden Immobilien angeschrieben:
- Schloßstraße 60
- Am Alten Posthaus 2 und 4
- Wandsbeker Allee 71-73/Kattunbleiche 12
- Am Neumarkt 38
- Herthastr. 20
- Rahlstedter Str. 151-157
- Öjendorfer Damm 56
- Herthastr. 16
- Stephanstr. 91e
- Dahlemer Ring 3a
- Ahrensburger Weg 14
Bei den Eigentumsobjekten wurde nach Prüfung festgestellt, dass hier lediglich zwei Eigentumsobjekte geeignet sein könnten. Das Saselhaus, Saseler Parkweg 3 und Startloch, Schimmelreiterweg 1/Brunskamp 17. Das Bezirksamt verweist hier auf die Beantwortung zur Kleinen Anfrage 20-6041.
Zu 2.:
Von den angeschriebenen Eigentümern der potentiell geeigneten Objekte gab es bisher drei negative Rückmeldungen. Ein Eigentümer benötigt konkretere Informationen, hier erfolgt eine weitere Klärung. Für sieben Objekte gibt es trotz Nachfragen bisher keine Rückmeldungen.
Zu 3.:
Für die geeigneten Eigentumsobjekte wären in jedem Fall die aktuelle Dachbeschaffenheit, die Statik, der Brandschutz und das elektrische Leitungssystem zu prüfen, um zu klären, ob hier ggfs. Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, bevor ein Betreiber/Investor für die Installierung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage gesucht wird.
Die Voraussetzungen für die Mietobjekte sind vom Eigentümer zu prüfen und vorzugeben. Die Installierung dieser Anlagen würde nicht seitens des Mieters initiiert werden, sondern den jeweiligen Eigentümern würden bei Zustimmung entsprechende Ansprechpartner genannt werden.
Zu 4.:
Mit einem potenziellen Betreiber einer Photovoltaikanlage auf einem der Beiden unter 1. genannten Gebäude wäre nach Prüfung durch hochbaulichen Sachverstand ein Pachtvertrag zu schließen. Die Pacht würde als Einnahme auf die Kostenstelle bzw. das PSP-Element des Eigentumsobjektes gebucht werden.
Für Mietobjekte würden keine Einnahmen generiert werden können. Das Bezirksamt ist für alle angemieteten bzw. selbst genutzten Eigentumsobjekte an den gesamtstädtischen Rahmenvertrag Strom gebunden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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