Beschlussempfehlung zur Einführung Energiemanagement im Bezirksamt Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 17.07.2025 Bezirksversammlung Ö 8.1
Im Jahr 2023 wurde für den Bezirk Hamburg-Nord das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) fertig gestellt. Dieses wurde mit der Drucksache 21-4112.1 am 16.02.2023 von der Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschlossen. Die Umsetzung der darin genannten Maßnahmen erfolgte ab 2023 inForm eines durch die Nationale Klimaschutz-Initiative (NKI) geförderten Integrierten Klimaschutzmanagements.
Das IKK enthält fünf Handlungsfelder. Mit der Maßnahme „B01 Energiemanagement“ im Handlungsfeld „Bezirksamt als Vorbild“soll das Bezirksamt Energieeinsparmaßnahmen der bezirksamtseigenen Gebäude auf Basis eines Energiemanagements umsetzen.
In diesem Rahmen sind die untenstehenden Inhalte, Ziele und Bedarfe zu berücksichtigen:
Inhalte des Energiemanagements:
• Erfassung von Energieverbrauchsdaten für die relevanten bezirklichen Gebäude, die30% des Wärmeverbrauchs ausmachen,
• Systematisierung und monatliche Berichtslegung,
• Ausschreibungen, Baubegleitung, Controlling, Erstellung von Entscheidungsgrundlagen,
• Erstellung eines Jahresberichts,
• Einführung einer entsprechenden Software mit Berichterstattung,
• Implementation der erforderlichen Messeinrichtungen,
• Erarbeitung von smarten Lösungen bei der energetischen Sanierung unter Einbeziehung und
• Einbau erneuerbarer Energien, Fassaden- und Dachbegrünung.
Ziele des Energiemanagements:
• Aufbau von organisatorischen Strukturen
• Ableitung von Maßnahmen aus dem Energiemanagement
• Einsparung von Energiekosten (Wasser, Wärme, Strom) und Emissionen
Bedarfe des Energiemanagements:
• Personalbedarf: 1,0 VZÄ Energiemanager:in (E11)
• Finanzieller Bedarf: 336.624 Euro
• Erwartete Förderquote: 70%
• Eine auskömmliche Kofinanzierung von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft liegt vor
Die Fördermittel für den Personalbedarf sollen bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (Bundesgesellschaft / Projektträgerin) beantragt werden. Für die Antragstellung ist ein entsprechender Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord erforderlich.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord weist ergänzend darauf hin, dass seit 2024 vom Immobilien Service Zentrum (ISZ) der Sprinkenhof GmbH ein bezirksübergreifendes Projekt zur CO2-Bilanzierung städtischer Gebäude begonnen wird. Ohne eine entsprechend qualifizierte Fachkraft wäre die Teilnahme an einem solchen Projekt sowohl inhaltlich als auch organisatorisch in Frage zu stellen.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird gem. § 19 BezVG aufgefordert, ein Energiemanagement für die vom Bezirksamt genutzten Objekte einzurichten, sofern dafür auskömmliche Personal- sowie Sachmittel generiert werden können.
Dr. Bettina Schomburg
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