22-4290.1

Baulicher Zustand der Robert-Schuman-Brücke Auskunftsersuchen vom 07.09.2026

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 15.10.2026 Ausschuss für Mobilität Ö 7.2

Sachverhalt

Mit der Drucksache 22-3918 hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende über den aktuellen Planungsstand zur Robert-Schuman-Brücke informiert. Danach befinden sich die Planungen für die künftige Erneuerung der Brücke noch in einem frühen Stadium. Der konkrete Umfang einer baulichen Maßnahme sei noch nicht abschließend festgelegt. Im Rahmen der laufenden Portfoliobetrachtung werde die Brücke derzeit mit einem prognostizierten Baubeginn für einen möglichen Ersatzneubau in den 2030er Jahren geführt. Dabei handele es sich lediglich um eine vorläufige Programmplanung.

Der Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek hatte zudem auf Sicherheitsdefizite bei den Treppenzugängen zu den Bushaltestellen Ziesenißstraße, insbesondere auf die unzureichende Beleuchtung, hingewiesen. Die Behörde hat hierzu mitgeteilt, dass barrierefreie Zugänge erst im Zuge einer künftigen Grundinstandsetzung der Robert-Schuman-Brücke geprüft werden sollen.

Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie der aktuelle bauliche Zustand der Robert-Schuman-Brücke und ihrer Zugänge bewertet wird, welche Gründe für einen möglichen Ersatzneubau sprechen und wie die sichere Nutzung bis zu einer grundlegenden Erneuerung gewährleistet werden soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 06.10.2026

  1. Wie wird der aktuelle bauliche Zustand der Robert-Schuman-Brücke bewertet?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Zur Beurteilung des Bauwerkszustands werden regelmäßig Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 durchgeführt. Die aktuelle Zustandsnote beträgt 3,0.

  1. Welche Zustandsnoten bzw. Zustandsbewertungen wurden bei den letzten drei Brückenprüfungen jeweils festgestellt? Bitte Datum, Art der Prüfung und Bewertung angeben.

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Datum

Art der Prüfung

Zustandsnote

25.02.2026 + 06.08.2026

Sonderprüfung

3,0

13.04.2025 - 16.04.2025

Einfache Prüfung + Sonderprüfung

2,4

10.08.2024 - 22.10.2024

Hauptprüfung

2,9

10.12.2018 - 03.06.2019

Einfache Prüfung

2,4

  1. Welche wesentlichen Schäden oder Mängel bestehen derzeit an der Brücke und welche Auswirkungen haben diese auf Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine spannungsrissgefährdete Brücke. Dieser Umstand kann Auswirkungen auf die Tragfähigkeit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks haben. Um mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen, wird daher jährlich eine Sonderprüfung nach der „Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion“ durchgeführt.

Darüber hinaus bestehen bereits Schäden an der Lagerkonstruktion mit Auswirkung auf die Standsicherheit. Um dem entgegenzuwirken wurde eine zusätzliche Abfangkonstruktion gebaut. Weitere Schäden wurden am Beton, an der Brückenentwässerung sowie am Fahrbahnbelag festgestellt.

  1. Welche Instandsetzungs- oder Sicherungsmaßnahmen wurden in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt und welche weiteren Maßnahmen sind bis zu einer grundlegenden Erneuerung voraussichtlich erforderlich?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Jahr

Baumaßnahme

Bemerkung

2022

Instandsetzung der Abdichtung/ Beläge/ Markierung

Versackter Schachtdeckel reguliert

2021

Sofortmaßnahme Sicherung der Abfangkonstruktion

Instandsetzung der Hilfsunterstützung am Lager

2015

Sofortmaßnahme Instandsetzung der Abdeckbleche der Übergangskonstruktion

Instandsetzung des Abdeckblechs an der Übergangskonstruktion, Lagekorrektur

  1. Aus welchen baulichen bzw. technischen Gründen wird ein möglicher Ersatzneubau in Betracht gezogen? Wurde alternativ eine Grundinstandsetzung der bestehenden Brücke geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Alle Bauwerke im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bzw. des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) werden im Rahmen des Portfoliomanagements regelmäßig bewertet und priorisiert. Dabei erfolgt sowohl eine bautechnische als auch eine wirtschaftliche Bewertung des jeweiligen Bauwerks. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob eine Instandsetzung oder ein Ersatzneubau unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zielführender ist. Die Bewertung für die Robert-Schuman-Brücke steht noch aus.

  1. Welche Restnutzungsdauer wird für die bestehende Robert-Schuman-Brücke derzeit angenommen und ist nach aktuellem Kenntnisstand eine Nutzung bis zu einem möglichen Ersatzneubau in den 2030er Jahren gewährleistet?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die im Jahr 2011 durchgeführte Nachrechnung ergab eine vorläufige Restnutzungsdauer des Bauwerks von 20 Jahren. Gegen Ende dieses Zeitraums ist eine erneute Bewertung der Restnutzungsdauer vorgesehen. Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass die weitere Nutzung gewährleistet werden kann. Ob und in welchem Umfang gegebenenfalls Kompensationsmaßnahmen erforderlich werden, ist derzeit noch nicht abschließend absehbar.

  1. Wie wird der bauliche und sicherheitstechnische Zustand der Treppenzugänge zu den Bushaltestellen Ziesenißstraße bewertet? Entsprechen die Treppen und sonstigen Sicherungseinrichtungen den derzeit geltenden Anforderungen? Wenn nein, welche Mängel bestehen und wann sollen diese behoben werden?
  1. Entsprechen die vorhandenen Handläufe an den Treppenzugängen zu den Bushaltestellen Ziesenißstraße hinsichtlich ihrer Ausführung und Anordnung den derzeit geltenden Anforderungen? Wenn nein, welche Abweichungen bestehen und ist eine Nachrüstung vorgesehen?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Treppenzugänge und die dazu gehörenden Handläufe befinden sich nicht in der Zuständigkeit von BVM/LSBG. Hierzu müsste das Bezirksamt Wandsbek Auskunft geben.

  1. Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Beleuchtung der Treppenzugänge zu den Bushaltestellen Ziesenißstraße vorgesehen und wann sollen diese umgesetzt werden?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Siehe Drs. 22-3336. Mit der Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung der Beleuchtung kann das Bezirksamt Wandsbek eigenständig die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH beauftragen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.10.2026
Ö 7.2
08.10.2026
Ö 15.6
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Robert-Schuman-Brücke Ziesenißstraße

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Themen Beta

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