21-1681.02

Alle Brückenverbindungen in Neuallermöhe erhalten

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29.06.2023
Sachverhalt

 

Drs. 21-1681.01

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

 

  1. sich bei der zuständigen Behörde für den langfristigen Erhalt aller Fußgängerbrücken in Neuallermöhe einzusetzen;

 

  1. die zuständige Behörde zu ersuchen, vor einer endgültigen Entscheidung, ob und welche Brücken nicht erhalten werden, zu prüfen,

 

a) wie bei der langfristigen Erhaltung aller Brücken in Neuallermöhe Mittel eingespart werden könnten, um so den Instandsetzungsbedarf zu minimieren, ohne auf Brücken zu verzichten;

b) ob durch eine andere Konstruktion, andere Baumaterialien, schmalere Brücken bei allen Fußgängerbrücken in Neuallermöhe langfristig Mittel eingespart werden können, um so zu einer mit dem Wegfall der Brücken vergleichbarer Einsparung zu kommen; sowie darzulegen,

c) welche Gründe dafür sprechen, dass die vom LSBG vorgeschlagenen 6 Brücken entfallen können (wobei neben der Bedeutung als kurzer "Verkehrsweg" auch die Kriterien Bedeutung als Spazierwege (Erholung im Gebiet) und Verbindung zu bestimmten Freiraumangeboten zu berücksichtigen wären;

 

  1. die zuständige Behörde zu ersuchen zu prüfen, ob und in welcher Höhe ggf. Finanzierungen durch den Bund oder die EU möglich sind;

 

  1. über die Ergebnisse im Umweltausschuss unter Hinzuladung des Stadtentwicklungsausschusses und des Verkehrsausschusses zu berichten.

 

 

 

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Drs. 21-1681.01 wie folgt Stellung:

 

 

Im Rahmen der Entstehung des Baugebietes Neuallermöhe wurde in den 1980er/90er Jahren entschieden, die Fußgängerbrücken einschließlich wesentlicher Gründungselemente überwiegend als Holzkonstruktion auszuführen. Bei der Art der seinerzeit gewählten Konstruktion liegt die Lebenserwartung bei etwa 25 bis 30 Jahren bei gleichzeitig hohem Unterhaltungsaufwand.
Die BVM hat daher mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) frühzeitig entschieden, die Brücken so zu erneuern, dass eine technische Nutzungszeit von mindestens 80 Jahren gewährleistet werden kann. Dieses kann durch verschiedene Baustoffe oder Bauweisen erreicht werden.

 

Damit eine lange Nutzungszeit erreicht werden kann, haben sich in Hamburg die Baustoffe Stahl und Beton bewährt. Diese Baustoffe zeichnen sich neben der langen Nutzungsdauer eben auch dadurch aus, dass sie sehr robust bei Vandalismus sind und einen relativ geringen Unterhaltungsaufwand aufweisen. Der Nachteil dieser Konstruktionen ist, dass sie im Gegensatz zu der seinerzeit einfachen Holzbauweise höhere Herstellungskosten verursachen. Durch die etwa 3-fache Lebensdauer der Brücken liegen diese jedoch bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung deutlich vorn. Dadurch, dass die in Neuallermöhe neu gewählten Brückenkonstruktionen eine erheblich längere Nutzungszeit haben, werden die Anwohner:innen ebenfalls zukünftig seltener durch Baumaßnahmen infolge Brückenneubau eingeschränkt.

 

Der LSBG ist aufgrund der Landeshaushaltsordnung (LHO) aufgefordert, bei einer Erneuerung eines Bauwerks zu prüfen, ob das Bauwerk erforderlich ist. Der LSBG hat dieses für das Gebiet Neuallermöhe bewertet und kam zu dem Ergebnis, dass die besagten 5 Brücken aus überwiegend verkehrlichen Gesichtspunkten entfallen können.


Die Reaktionen aus der in der Öffentlichkeit und der Politik vorgestellten Rückbauabsichten zeigen aber, dass in Neuallermöhe neben den verkehrlichen auch weitere Aspekte des Städtebaus und der gebietsspezifischen Nutzung der angelegten Wegeführungen von hoher Bedeutung und entsprechend zu gewichten sind.


Die BVM hat daher den Vorschlag zum Entfall der 5 Brücken nochmals auf den Prüfstand gestellt und weitergehende Finanzierungsmöglichkeiten abgewogen. Im Rahmen der Städtebauförderung ist eine Beteiligung durch RISE-Mittel in Erwägung zu ziehen. Im Falle einer positiven Entscheidung zum Einsatz von RISE-Mitteln für Planungs- und Baukosten für 4 der in Rede stehenden 5 Brücken, wäre eine Erneuerung dieser Bauwerke durch die BVM möglich.


Die Brücke F238 wird nicht erneuert, da der verkehrliche Nutzen nicht erkennbar ist und auch der städtebauliche Vorteil einer überdurchschnittlich teuren Erneuerung gegenübersteht. Die Örtlichkeit ist durch Baugeräte kaum erreichbar und wäre mit erheblichen Eingriffen bei den Anliegenden verbunden.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

1 Anlage