21-1681.01

Alle Brückenverbindungen in Neuallermöhe erhalten

Antrag

Letzte Beratung: 30.03.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.8.1

Sachverhalt

Änderungsantrag der BAbg. Meyns, Jacobsen und FDP-Fraktion

BAbg. Kramer und SPD-Fraktion

BAbg. Brodbeck und Fraktion Grüne Bergedorf

 

 

Der Stadtteil Neuallermöhe wurde als moderner Stadtteil geplant und baulich umgesetzt.

Eines der richtungsweisenden und stillbildenden stadtplanerischen Elemente war das Wohnen am Wasser. Der Stadtteil ist von Gräben und Fleeten durchzogen, was Neuallermöhe auch heute noch ein besonderes Ambiente verleiht.

 

Damit die Fleete und Gräben nicht trennend, sondern innerhalb des Stadtteils und der einzelnen Quartiere verbindend wirken, wurden in dem Stadtteil Brücken geplant und umgesetzt, die einen heute noch wegweisenden emissionsfreien Verkehr der kurzen Wege innerhalb des Stadtteils und eine gute Vernetzung gewährleisten. Der B-Plan Allermöhe 25 / Billwerder 21 / Bergedorf 87 spricht davon, dass das Fleetnetz von großer Prägnanz sei. Auch geht der B-Plan auf die Fuß- und Radwegeverbindungen ein. Diese Maßgaben machen deutlich, dass die Brücken ein essenzieller Bestandteil des städtebaulichen Konzepts und des Bebauungsplans sind und der Erhalt dieser Infrastruktur für die Qualität des Stadtteils wesentlich ist. Auch die Planzeichnungen sehen die Brückenverbindungen explizit vor, was den Willen des Plangebers eindeutig unterstreicht.

 

Es sind jedoch in den letzten 30 Jahren diverse Brücken baufällig und marode geworden. Dies führte dazu, dass durch ein Programm, das bis zum Jahr 2025 angelegt ist, der Erhalt, die Instandsetzung und der Neubau von insgesamt 24 dieser Brücken gesichert werden soll.

 

Trotz dieser begrüßenswerten Aktion, sollen sechs der aktuell vorhandenen Brücken abgerissen bzw. nicht wieder instandgesetzt werden. Dies geschieht zum Bedauern der Anwohnerinnen und Anwohner und gegen den Willen des Stadtteilbeirats, spielen doch diese Brücken eine wichtige Rolle im Leben der Menschen des Stadtteils. Ein Verlust der in Rede stehenden Brücken würde die Freiraumqualität verringern und damit die Attraktivität eines ohnehin benachteiligten Quartiers reduzieren. Ebenso würde der Verlust die aktuellen Ziele des Senats in Bezug auf die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs schwächen.

 

Gerade auch vor dem Hintergrund der Planungen für Oberbillwerder wollen wir dokumentieren, dass an den Leitlinien der ursprünglichen Planungen für Neuallermöhe festgehalten wird und die Menschen in diesem Quartier sich auf deren Bestand verlassen können. Stadtplanung und auch der Erhalt der Infrastruktur ist immer auch ein Versprechen an die Menschen und die Zukunft und ist deshalb besonders wichtig, um die Menschen von neuen Ideen zu überzeugen.

 

Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) müssen nun Wege zum Erhalt aller Brücken in Neuallermöhe gesucht und gefunden werden. Bei einer Instandsetzung bzw. einem Austausch der Brücken sind insbesondere auch Materialität der Brücken sowie Brückenbreiten zu berücksichtigen. Hier können aus unserer Sicht unter Umständen Kosten gesenkt werden.

 

Für die Finanzierung der Brücken sollten Fördermöglichkeiten der EU oder des Bundes geprüft werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

1. sich bei der zuständigen Behörde für den langfristigen Erhalt aller Fußgängerbrücken in Neuallermöhe einzusetzen;

2. die zuständige Behörde zu ersuchen, vor einer endgültigen Entscheidung, ob und welche Brücken nicht erhalten werden, zu prüfen,

a) wie bei der langfristigen Erhaltung aller Brücken in Neuallermöhe Mittel eingespart werden könnten, um so den Instandsetzungsbedarf zu minimieren, ohne auf Brücken zu verzichten;

b) ob durch eine andere Konstruktion, andere Baumaterialien, schmalere Brücken bei allen Fußgängerbrücken in Neuallermöhe langfristig Mittel eingespart werden können, um so zu einer mit dem Wegfall der Brücken vergleichbarer Einsparung zu kommen;

sowie darzulegen,

c) welche Gründe dafür sprechen, dass die vom LSBG vorgeschlagenen 6 Brücken entfallen können (wobei neben der Bedeutung als kurzer "Verkehrsweg" auch die Kriterien Bedeutung als Spazierwege (Erholung im Gebiet) und Verbindung zu bestimmten Freiraumangeboten zu berücksichtigen wären;

3. die zuständige Behörde zu ersuchen zu prüfen, ob und in welcher Höhe ggf. Finanzierungen durch den Bund oder die EU möglich sind;

4. über die Ergebnisse im Umweltausschuss unter Hinzuladung des Stadtentwicklungsausschusses und des Verkehrsausschusses zu berichten.

 

 

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