22-3125

Brücke am Rückhaltebecken Boltwischen / Reetwischendamm sanieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.11.2025 (Drs. 22-2435.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.4

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Bezirksamt bzw. die zuständigen Stellen werden gebeten,

  1. die Sanierung der kompletten Brücke zu planen und die dafür erforderlichen Gelder einzuwerben und bereitzustellen,
  2. die Sanierung in das Arbeitsprogramm für eine zeitnahe Umsetzung aufzunehmen,
  3. die Sanierung umgehend durchzuführen,
  4. übergangsweise bis zur kompletten Sanierung den Brückenboden mit geeigneten Maßnahmen (z.B. die Auslegung von Platten) so zu sichern, dass keine Stolperfallen mehr vorhanden sind und
  5. dem Regionalausschuss regelmäßig über die einzelnen Schritte mit Angabe der geplanten Termine bis zur vollständigen Sanierung zu berichten.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat mit den Planungen für den Neubau der Brücke bereits begonnen. Aktuell steht die Prüfung gegebenenfalls wiederzuverwendender Bausubstanz an. Somit ist das Projekt im LSBG-Bauprogramm gelistet und die Gelder entsprechend eingeplant.

Zu Punkt 2:

Der Neubau ist aktuell für Mitte 2027 geplant. Ein LSBG-Arbeitsprogramm für explizit zeitnah umzusetzende Projekte gibt es nicht.

Zu Punkt 3:

Der Bauausführung muss eine Planung vorausgehen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2.

Zu Punkt 4:

Der LSBG prüft regelmäßig den Zustand des Bauwerks. Sollten im Rahmen dieser Prüfungen Schäden festgestellt werden, die ein sofortiges Handeln erfordern, wird der LSBG umgehend im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen tätig. Ob das Auflegen von Platten auf die geschädigten Bereiche geeignet ist, um Abhilfe zu schaffen, wird dabei standardmäßig überprüft und in Erwägung gezogen.

Zu Punkt 5:

Im Rahmen der Projekte erfolgt regelhaft der Austausch mit den Bezirksämtern, insbesondere mit den jeweiligen für Grünanlagen, Wegeaufsicht und Wasserwirtschaft zuständigen Fachämtern Management des öffentlichen Raums zur Klärung der Rahmenbedingungen oft mit gemeinsamem Ortstermin. Hierdurch sind standardisierte Informationswege vorhanden, über die das Bezirksamt in das Vorhaben eingebunden ist. Sollten darüber hinaus Auskunftsbegehren nach § 27 BezVG gestellt werden, so werden diese beantwortet.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Der Beschluss zu Ziffer 1-3 ist zuständigkeitshalber dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) vorzulegen. Nach Kenntnisstand des Bezirksamts Wandsbek plant der LSBG bereits den Neubau der Brücke.

Zu Punkt 4:

Der Belag wird überprüft und falls erforderlich die notwendigen Maßnahmen durch das Bezirksamt beauftragt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.02.2026
Ö 14.4
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