Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Brückensanierung im Bezirk Harburg
Auf Initiative der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung hat die Verwaltung Anfang 2017 mitgeteilt, dass von 134 in Harburg befindlichen Brücken mindestens 20 % erneuerungs- oder stark instandsetzungsbedürftig sind. Eine umfassende Konzeption, wie, in welchem Zeitraum und in welcher Abfolge die Brückensanierung durchgeführt werden soll, ist nicht vorgelegt worden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge unverzüglich im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr einen umfassenden Bericht vorlegen, aus dem sich ergibt, welche der für erneuerungs- oder sanierungsbedürftig gehaltenen Brücken zwischenzeitlich vollständig instandgesetzt worden sind und in welchem Zeitraum, mit welchen Verkehrsbeeinträchtigungen weitere Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollen.
Soweit für einzelne Brücken nicht die Bezirksverwaltung zuständig ist, möge die Vorsitzende der Bezirksversammlung bei den zuständigen Fachbehörden und Trägern sachkundige Mitarbeiter in den Ausschuss einladen, die für ihren Bereich den entsprechenden Fragen beantworten können.
Bei allen zukünftigen Maßnahmen ist auch unter Einbeziehung der Polizei eine ausreichende Koordinierung von Baumaßnahmen vorzusehen, durch die erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen vermieden werden.
Hamburg, am 11.10.2018
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Bezirksversammlung Harburg 23.10.2020
Der Vorsitzende
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag CDU Drs. 21-4158 wie folgt Stellung:
Die Sanierungsplanung der Brückenbauwerke erfolgt hamburgweit nach ingenieurfachlichen Gesichtspunkten unabhängig von Bezirksgrenzen. Sachlich fundierte Aussagen zu mehr als 100 Brückenbauwerken im Bezirk Harburg würden Personalressourcen erfordern, die für eine solche umfassende Berichtserstattung nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Fragen zu konkreten Bauvorhaben oder Brückenbauwerken beantwortet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, hier vertreten durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, sehr gern schriftlich und bei Bedarf auch in entsprechenden Ausschüssen, sofern dies erforderlich ist.
Bei allen Sanierungsmaßnahmen an Brückenbauwerken erfolgt planmäßig eine Koordinierung unter Einbeziehung aller beteiligten Stellen, wie Bezirksamt, Polizei, KOST u. a., um eine Verkehrsbeeinträchtigung unter Berücksichtigung aller Randbedingungen so gering wie möglich zu gestalten.
gez. Heimath
f.d.R.
Wyzinski