Verpflichtung von Johanna Büttner (GRÜNE) und Norman Rehberg (CDU)
Die Vorsitzende macht auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 28.02.2017, auf die §§ 5 -7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 04.04.2017 sowie auf die §§ 203 – 205, 331 – 334 und 353 b des Strafgesetzbuches aufmerksam und bittet die neuen Ausschussmitglieder, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln.
Abschließend werden sie zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Vorsitzende weist vorab darauf hin, dass Ton- und Bildaufzeichnungen gemäß § 15 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung unzulässig sind.
Vertreter der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beantworten die in der Drucksache dargestellten Fragen.
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass nur zum Standort in Hamburg berichtet werden könne. Zu den beiden anderen Standorten stehe man im engen Kontakt mit den zuständigen Behörden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, dürfe dazu aber nichts sagen, weil die Staatsanwaltschaft zurzeit ermittelt.
Zu Frage 1:
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 des Tierschutzgesetztes sollen Tierversuchseinrichtungen mindestens alle drei Jahre besichtigt werden. In Hamburg würden die versuchsdurchführenden Einrichtungen im Regelfall häufiger und unter Berücksichtigung risikobasierter Bewertungen kontrolliert. Daraufhin erfolge auch die Einschätzung, ob die Kontrollen angekündigt oder unangekündigt erfolgen.
In den Jahren 2015, 2016 und 2018 habe jeweils eine Kontrolle die Versuchstierhaltung bei der Einrichtung Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co.KG (LPT) umfasst. Zusätzlich erfolgte 2016 und 2019 jeweils eine Kontrolle nach Vorgaben der Good Laboratory Practice (GLP). 2019 erfolgten bisher drei Kontrollen, eine davon mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Die letzte Kontrolle der BGV habe am 28.10.2019 stattgefunden. Die Kontrolle habe die Besichtigung der gesamten Tierhaltung umfasst, der Tierärztlichen Hausapotheke sowie die stichprobenartige Kontrolle von Dokumenten. Eine weitere unangekündigte Kontrolle zur Verwendung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten sei durch das Verbraucherschutzamt Harburg am 12.11.2019 durchgeführt worden. Im Rahmen der Kontrolle seien keine Hinweise auf Tiertransporte zwischen den einzelnen Standorten festgestellt worden.
Zu Frage 2:
Jede Einrichtung, die Tiere halte oder züchte, die dazu bestimmt seien in Tierversuchen verwendet zu werden oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt seien, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, bedarf einer Haltungserlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG). Die Erlaubnisvoraussetzungen seien in §11 Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV) geregelt. Dazu gehöre unter anderem, dass die zuständigen Personen die für die Tätigkeiten erforderliche Zuverlässigkeit hätten, die Anforderungen an die Räumlichkeiten und Anlagen erfüllt werden und ausreichend sachkundiges Personal mit den entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten zur Verfügung stehe. Die tierspezifischen Kriterien an die Haltungsbedingungen würden sich nach der jeweiligen Tierart richten. Jede Tierart habe andere Ansprüche an Platzbedürfnisse (Käfiggröße), Klima, Licht, Enrichment, Luftfeuchtigkeit, Gruppen oder Einzelhaltung. Diese Ansprüche und Voraussetzungen würden vor Erteilung einer Haltungserlaubnis eingehend geprüft. Seien alle Bedingungen entsprechend erfüllt, könne die Haltung unter genauen Vorschriften/Auflagen erteilt werden. Darin sei dann auch festgelegt, in welchen Räumen welche und wie viele Tiere gehalten werden dürften.
Zu Frage 3:
Es seien keine gravierenden Mängel bei den Kontrollen festgestellt worden, also keine, die eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellten. Die festgestellten Defizite wurden nach Anordnung durch die Behörde behoben.
Weitere Informationen seien folgenden Drucksachen zu entnehmen: Drs 21/18654, Drs 21/18676, Drs 21/7809 und Drs 21/7594.
Zu Frage 4:
Die Genehmigungsvoraussetzungen eines jeden Tierversuches beruhten auf der Prüfung der Unerlässlichkeit. Diese beziehe auch die Prüfung von Alternativmethoden mit ein. Seien anerkannte Alternativmethoden vorhanden, so gelte der Tierversuch nicht als unerlässlich und dürfe nicht genehmigt werden. Einige Tierversuche seien gesetzlich vorgeschrieben, woraufhin nicht auf in vitro Methoden zurückgegriffen werden könne/dürfe.
Dennoch gelte die Einhaltung des 3 R Prinzips, Reduce (verringern), Refine (verbessern), Replace (verhindern).
Zu Frage 5:
Die Firma LPT sei am 16.4.2015 im Rahmen einer Arbeitsschutz-Systemkontrolle durch das Amt für Arbeitsschutz überprüft worden. Die Firma habe zu diesem Zeitpunkt bis auf psychische Belastungen eine angemessen durchgeführte und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung nachweisen können. Der Betrieb sei daraufhin nach dem Ampelmodell in Gelb (die Arbeitsschutzorganisation ist teilweise geeignet) eingestuft worden. Am 24.3.2016 erfolgte eine Neubewertung. Der Betrieb habe die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen nachweisen können. Daraufhin sei der Betrieb in Grün (die Arbeitsschutzorganisation ist geeignet) eingestuft worden.
Zu Frage 6:
Grundsätzlich arbeiteten die zuständigen Stellen unabhängig voneinander in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. In Niedersachsen sei der Landkreis Harburg für die Haltungskontrollen und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg für die Genehmigungen der Tierversuche am Standort Mienenbüttel zuständig. Die BGV habe hierauf keinen Einfluss. Mit den zuständigen Behörden in Niedersachsen bestehe aber ein regelmäßiger Austausch, der aufgrund der Berichterstattung rund um den Standort Mienenbüttel noch einmal intensiviert worden sei.
Fragen der Ausschussmitglieder beantworten die Referenten wie folgt:
- Ohne Ankündigung seien die Kontrollen am 28.10.2019 und am 12.11.2019 durchgeführt worden (s. auch Antwort zu Frage 1).
- Zu den Haltungsbedingungen gebe es Leitlinien und man orientiere sich an der GV SOLAS (Gesellschaft für Versuchstierkunde / Society of Labotatory Animal Science) und der TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.), die sich intensiv mit dem Thema auseinander setze und Merkblätter veröffentliche.
- Zu den beiden Standorten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein könne auf Grund der laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht berichtet werden.
- Prüfung Arbeitssicherheitsmanagement: Die BGV habe sich ein Aufsichtskonzept erstellt, wonach die Betriebe nach Risikoklassen eingestuft würden, dem sogenannten ABC-Prinzip. A-Betriebe – besonders gefährlich, z.B. Aurubis oder Betriebe, die mehr als 250 Arbeitnehmer haben; B-Betriebe – Klein- und Mittelständische Betriebe, C-Betriebe – Kleinstbetriebe. Das LPT in Neugraben gehöre nicht zu den A-Betrieben. Die BGV habe sich vorgenommen, „grüne“ Betriebe alle 6 Jahre zu kontrollieren.
Anschließend wird den anwesenden Gästen Gelegenheit gegeben, Fragen an die Referenten zu richten. Dabei geht es insbesondere um die Zuverlässigkeit des Betreibers und die Möglichkeit, ihm die Betriebserlaubnis zu entziehen.
Außerdem wird von den Bürgern angeregt, Informationen über das Thema Arzneimittelzulassung und die Verwendung von in Tierversuchen gewonnenen Erkenntnissen einzuholen.
Der Ausschuss möchte den Antrag – in der Hoffnung, weitergehende Informationen zu erhalten - gerne im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung weiter behandeln. Ein Vertreter der BGV bekräftigt dazu erneut, dass heute auf Grund der laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen keine weiteren Informationen gegeben werden dürften, auch nicht in nicht öffentlicher Sitzung. Zur nächsten Sitzung könnte das möglicherweise anders aussehen.
Der Ausschuss verständigt sich darauf, Vertreter der BGV erneut in die Januar-Sitzung einzuladen, um im nicht öffentlichen Teil zu berichten.
Ein Vertreter vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) berichtet anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) über die Wertigkeit des Vollhöfner Waldes.
Er geht auf die Lage des Waldes, die Werte und dortigen Lebensräume ein, die bei Rodung verloren gingen.
Der Wald habe sich vor über 50 Jahren komplett selbst entwickelt. Der größte Teil der Fläche sei mit Gehölzen bewachsen, überwiegend habe sich Silberweiden-Pionierwald gebildet. Im Norden im sandigen Bereich habe sich ein Birken-Espen-Pionierwald entwickelt, im Südosten befinden sich niedrigere Bereiche, wo überwiegend Kreuzweidengebüsch wachse. Alle diese Bestände seien ökologisch wertvoll, zum Teil auch geschützte Biotope nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Über ein halbes Jahrhundert wanderten dort nun auch andere Baumarten ein, wie Eiche, Ahorn und Esche, die damit die nächsten Waldstadien ankündigten. Der Vollhöfner Wald befinde sich also in der Entwicklung, wenn man ihn denn lasse.
Er informiert über die in dem Gebiet vorkommenden Arten, die ebenso zur ökologischen Wertigkeit dazu gehören.
Vogelwelt: Vorkommen von insgesamt 48 Brutvogelarten, davon stünden 11 Arten auf der roten Liste.
Fledermauslebensraum: Der Wald sei auch ein bedeutender Fledermauslebensraum. 7 Fledermausarten seien dort beheimatet, davon stünden 5 auf der roten Liste.
Bedeutung für Tierarten habe der Wald auch im Rahmen des Themas Biotopverbund. Der Vollhöfner Wald liege im Talraum der Alten Süderelbe. Dieser Raum sei im Wesentlichen noch in der Lage, kurzräumig die Naturschutzgebiete im Süden und Norden zu vernetzen.
Zum Thema Waldverbund: Der Vollhöfner Wald sei tatsächlich in der Süderelbmarsch die größte geschlossene Waldfläche, deren verschwinden erhebliche Auswirkungen haben würde. Er sei in der Fachgrundlage für den Biotopverbund, erarbeitet von der Behörde für Umwelt und Energie, zunächst eine Kernfläche gewesen. Wurde dann aber aus dem kürzlich beschlossenen Biotopverbund rausgenommen, weil die Planung für die Logistikhallen dort schon fortgeschritten sei. Fachlich sei der Erhalt des Waldes dringend geboten, weil er ein Kern des Biotopverbunds darstelle.
Zur Wertigkeit gehöre sicherlich auch, was der Wald an verschiedenen Funktionen für den Menschen aber auch für die Umwelt allgemein übernehme. Das sei zum einen der Beitrag zum Klimaschutz. Der Weltklimarat sage, Wälder müssten erhalten, geschützt und möglichst wieder aufgeforstet werden. Die Rodung eines solchen Waldes würde dem diametral entgegenstehen, was jetzt eigentlich anstehe.
Der Wald habe aber auch für das lokale Klima eine deutliche Wirkung. Wälder kühlen die Luft ab und Bäume reinigten die Luft. Konkret gehe es um die Fällung von 23.000 Bäumen in dem Areal, was erhebliche Auswirkungen hätte.
Schutz der Wohnbevölkerung: An der großen Logistikfläche sei größenteil kein Schutzstreifen vorgesehen, womit das Hafengebiet direkt an die offene Fläche angrenze. Für die Wohnbevölkerung wären Lärm und Lichtemission sehr präsent.
Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Hallenleerstand: Direkt gegenüber vom Völlhöfner Wald seien große Schilder aufgestellt mit der Aufschrift „Logistikflächen zu vermieten“. Vertreter vom NABU seien der Auffassung, dass es weitere Optionen im Hafen gebe, Potentiale zu nutzen.
- Schädlinge im Wald: Probleme mit Schädlingen gebe es bisher nicht und auch keine großflächig abgeknickten Baumbestände. Vielmehr seien einzelne Bäume ganz natürlich durch Windbruch abgeknickt. Der Vollhöfner Wald sei ein sehr stabiler Wald, der langfristig Bestand hätte und Funktionen für die Begegnung des Klimawandels gut erfüllen könnte.
Der Ausschuss bedankt sich bei dem Vertreter des NABU für den informativen Vortrag.
Die von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation angekündigte schriftliche Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Herr Marek merkt an, da immer noch die Stellungnahme der Naturschutzverbände fehle, möchte die GRÜNE-Fraktion den Antrag im Ausschuss belassen. Die Verwaltung wird gebeten, die Naturschutzverbände erneut anzuschreiben mit der Bitte, eine Stellungnahme zum Thema abzugeben.
Herr Marek teilt mit, nach Auffassung seiner Fraktion müsse eine endgültige Klärung herbeigeführt werden, ob es nötig, möglich und sinnvoll sei ein Taubenschlagprojekt in Harburg zu realisieren, und wenn ja, wie.
Eine Bürgerin (Gandolfs Taubenfreunde Hamburg) regt an, eine Arbeitsgruppe zum Thema zu gründen. Sie bietet einen gemeinsamen Rundgang an, um die Thematik zu vertiefen.
Der Ausschuss hat zur Liste Fragen, deren Beantwortung zu Protokoll nachgeliefert wird.
Anzahl der Fällbäume
2018 2019
71 Straßenbereich 87 Straßenbereich
92 Parkanlagen 40 Parkanlagen
32 Spielplätze 12 Spielplätze
17 Friedhöfe 6 Friedhöfe
35 Kleingärten 4 Kleingärten
8 Neubaumaßnahmen 18 Neubaumaßnahmen
27 Wasserwirtschaft 31 Wasserwirtschaft
Anzahl der nachgepflanzten Bäume
2018 2019
160 Straßenbereich 138 Straßenbereich
57 Parkanlagen 29 Parkanlagen
0 Spielplätze 5 Spielplätze
1 Friedhöfe 0 Friedhöfe
33 Neubaumaßnahmen 43 Neubaumaßnahmen
Achtung: Diese Aufstellung suggeriert, dass sich der Baumbestand in einigen Bereichen (insbesondere in den Grünanlagen und in der Wasserwirtschaft) verringert, da weniger Bäume nachgepflanzt als gefällt werden. Das liegt daran, dass diese Aufstellung den natürlichen Baumaufwuchs durch Sämlinge nicht berücksichtigen kann. Für eine aussagekräftige Gesamtbilanz müssten der Baumaufwuchs durch die natürliche Vermehrung, der Anzahl der nachgepflanzten Bäume aber hinzugerechnet werden. Dieses ist nicht möglich, da der Sämlingsaufwuchs nicht statistisch zu erfassen ist.
In der Gesamtschau ist festzuhalten, dass die Anzahl der Bäume des Bezirks Harburg sich nicht maßgeblich verändert.
Alle Standorte der gefällter Bäume werden örtlich auf ihre Tauglichkeit für eine mögliche Nachpflanzung überprüft. Geeignet Standorte werden möglichst schnell nachgepflanzt sofern die benötigten Haushaltsmittel zu Verfügung stehen.
Gründe für nicht mehr geeignete Nachpflanzungsstandorte
zu dichter Bestand – keine Entwicklungsmöglichkeit für einen Jungbaum
kein ausreichender durchwurzelbarer Raum vorhanden
Baumaßnahmen - Abstand zum Gebäude hat sich verändert
Neue Überfahrt am alten Baumstandort
Konkurrenz durch vorh. Privatbäume
Velouroute – Wegfall von Baumstandorten durch die Straßenumgestaltung
Straßenumbau - neue Verkehrskonzepte ( Busbeschleunigungsspur usw. )
Zweiter Rettungsweg - Aufstellflächen für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
Aufstellung von Fahrradunterständen, Boxen und Fahrradbügeln
Leitungstrassen
Stromoberleitung der DB – vorgeschriebene Abstandsregelung
Viele Straßenbäume haben zum Teil massive Probleme mit den Auswirkungen durch die trockenen Sommer 2018/2019. Bedingt durch die mangelnde Wasserversorgung ( u.a. auch durch die erhöhte Streusalzbelastung ) kommt es bei vielen Straßenbäumen zu einer deutlich nachlassenden Vitalität, die in vielen Fällen zu verstärkter Totholzbildung, zum Absterben von Kronenteilen und auch zum Totalausfall führen.
Die Auswahl der Baumarten richtet sich nach den örtlichen Standortverhältnissen. Klimabaumarten werden im besonderen Maße bei der Nachpflanzung berücksichtig. Ob diese ausgesuchten „Klimabaumarten“ auch langfristig mit den Klimaveränderungen im Hamburg zurechtkommen und wie es mit einem möglichen Schädlingsbefall in der Zukunft aussieht bleibt abzuwarten.
Es liegt nichts vor.
Nachhaltigkeitspreis
Herr Marek erinnert an den siebten Harburger Nachhaltigkeitspreis. Die Preisverleihung erfolge am 22.11.2019 im Harburger Rathaus und beginnt um 18.00 Uhr.