20-4723.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Den Vollhöfner Wald erhalten und keine neue Logistikfläche in Altenwerder West bauen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.09.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.2

Sachverhalt

Der Senat hat 2016 auf Betreiben der Hamburg Port Authority (HPA)den Beschluss gefasst, einen 45 ha großen, ökologisch hochwertigen Weiden-Wald mit ca. 23 000 Bäumen am Rand der Alten Süderelbe für den Bau von Logistikflächen zu opfern. Dazu wurde der Beschluss gefasst das Gebiet aus der Hafenerweiterung in die Hafennutzung zu überführen. Begründet wurde das mit der Notwendigkeit des Wachstums des Hafens.

 Der Wald zwischen der Straße Vollhöfner Weiden und Alter Süderelbe in Altenwerder („Vollhöfner Wald“) ist ein wichtiger Teil des Biotopverbundes zwischen den Naturschutzgebieten „Moorgürtel“ und „Alte Süderelbe / Westerweiden“ und bietet seltenen Arten im Süderelberaum einen Rückzugsraum. BUND und NABU klagen seit 2016 gegen diese Planung. Aktuell werden von HPA Bodenerkundungsarbeiten durchgeführt, bereits Schneisen gebaut und Bäume gefällt. Dagegen protestieren die Naturschutzverbände.

Dazu aus der Pressemitteilung im Februar 2019 von BUND und NABU:

„Der Wald zwischen der Straße Vollhöfner Weiden und Alter Süderelbe in Altenwerder („Vollhöfner Wald“) ist ein wichtiger Teil des Biotopverbundes zwischen den Naturschutzgebieten „Moorgürtel“ und „Alte Süderelbe / Westerweiden“ und bietet seltenen Arten im Süderelberaum einen Rückzugsraum. Durch die Lebensraumvielfalt und die weitgehende Ungestörtheit weist das gesamte Gebiet eine hohe Bedeutung für Vögel- und Fledermäuse auf. Hier brüten beispielsweise die geschützten und gefährdeten Vogelarten Gelbspötter, Kleinspecht und Trauerschnäpper. Außerdem finden sich hier Rauhaut- und Wasserfledermaus, die beide auf der Roten Liste stehen.
Der 45 Hektar große, ökologisch hochwertige Weiden-Wald am Rand der Alten Süderelbe soll für Logistikflächen in Anspruch genommen werden. Angesichts völlig verfehlter Umschlagsprognosen für den Hamburger Hafen und skandalös niedrigen Flächen-Pachten von unter 4 Euro/qm und Jahr im Hafendurchschnitt bezweifeln die Umweltverbände, ob überhaupt ein legitimer Bedarf vorliegt. Zudem bemängeln die Umweltverbände kaum ausgeschöpfte Potentiale innerhalb der bestehenden Grenzen des Hafens. Aus Sicht von BUND und NABU ist es überfällig, dass Flächenpotentiale innerhalb des Hafens identifiziert und besser genutzt werden, bevor weitere, aus Naturschutzsicht wertvolle Flächen in Anspruch genommen werden.
Bis heute bleibt die HPA der Öffentlichkeit schuldig, die von ihr reklamierte Nachfrage aus der Logistikbranche aktuell zu belegen und Alternativflächen außerhalb des Vollhöfner Waldes auf ihre Eignung zu prüfen.
Die Hafenplanungsverordnung, mit der die Zerstörung des Vollhöfner Waldes ermöglicht werden soll, ist darüber hinaus mit weiteren Umweltzielen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht vereinbar. Der Wald gehört gleichermaßen zur Landschaftsachse und zum Grünen Ring entsprechend dem Landschaftsprogramm. Obwohl sich hier eigentlich jede Form der Hafennutzung verbietet, ignorieren Politik und Verwaltung beharrlich eigene Zielsetzungen. So ein Vorgehen ist weder klug noch nachhaltig.“

Die Prognose für die Hafenentwicklung ist längst überholt. Auf der angrenzenden Straße Völlhöfner Weiden stehen seit Jahren Logistikhallen leer. Es handelt sich offensichtlich um reine Spekulationsobjekte. Hafenflächen müssen flächensparend entwickelt werden. Logistikflächen bringen nur wenige Arbeitsplätze und geringe Wertschöpfung. Zusätzlicher Lieferverkehr belastet den Süderelberaum noch stärker. Die Zukunft der Wirtschaft unserer Stadt liegt an erster Stelle nicht in immer weiterwachsendem Containerverkehr, sondern in Wissenschaft, Digitalisierung und Innovation.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung fordert den Senat auf, den Vollhöfner Wald im Gebiet Altenwerder West aus der Hafennutzung und der Hafenerweiterung herauszunehmen. Dort sollen keine neuen Logistikflächen gebaut werden, sondern der Wald soll als Biotopfläche und Teil des Grünen Ringes erhalten bleiben. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg14.03.2019

Die Vorsitzende

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der Grünen Drs. 20-4723 wie folgt Stellung:

 

 

Eine Gemarkung „Vollhöfner Wald“ existiert nicht. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Antrag auf die Fläche des Altspülfeldes im Bereich der Hafenplanungsverordnung Altenwerder West vom 3. Mai 2016 bezieht. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG) vom 25. Januar 1982 (HmbGVBl. S. 19), zuletzt geändert am 21. November 2017 (HmbGVBl. S. 359) und somit im Hafengebiet. Die Herrichtung von Flächen im Hafengebiet zur Inanspruchnahme für Hafenzwecke und die Vermarktung dieser Flächen obliegen der Hamburg Port Authority (HPA) als gesetzliche Aufgaben.

Nur etwa die Hälfte des gesamten Plangebietes von ca. 45 ha sind naturschutzfachlich als Biotoptyp „Wald (Pionierwald, Pappelwald, Auwald usw.)“ eingeordnet worden. Die für Hafenzwecke nach §6 Abs.1 Nr. 1 HafenEG vorgesehenen Flächen sind nicht Bestandteil des Biotopverbundes. Dem Biotopkorridor und dem 2. Grünen Ring wurde durch das Belassen der Grünzone innerhalb der Fläche der Hafenplanungsverordnung Rechnung getragen.

Es hat bisher keine Rodungen gegeben. Für Bodenerkundungen wurde ein Baum gefällt. Außerdem erfolgten teilweise Gehölzrückschnitte.

Die Inanspruchnahme des Areals Altenwerder West für Hafenzwecke folgt den Zielen des durch den Senat beschlossenen Hafenentwicklungsplans (siehe Drs. 20/5550 vom 09.10. 2012: „Hafenentwicklungsplan: Hamburg hält Kurs – Der Hafenentwicklungsplan bis 2025“, S. 71). Der in der Begründung der Hafenplanungsverordnung Altenwerder West aufgeführte Bedarf an insbesondere größeren zusammenhängenden Flächen in möglichst kurzer Entfernung zu den großen Containerterminals im westlichen Hafen gilt nach wie vor.

Zu den betrieblichen Auslastungen von Logistik- und/ oder Lagerhallen im Hamburger Hafen kann die HPA als Vermieterin von Grundstücken keine Auskunft geben. In der Verantwortung der HPA steht die Bereitstellung von marktgerechten Flächen nicht nur heute, sondern auch in den kommenden Jahrzehnten. Die HPA bewertet die Beobachtung von aktuellen Leerständen als Momentaufnahme, woraus kein langfristiger Rückgang an Flächenbedarfen insbesondere in der Nähe zu Terminalbetrieben ableitbar ist. Mit Blick auf den langen Planungs- und Realisierungszeitraum derartiger Vorhaben (fünf bis zehn Jahre) ist eine zeitnahe Reaktion auf volatile Märkte nicht möglich.

HPA pflegt einen engen Kontakt zu den Kundinnen und Kunden im Hafen. Aus diesem Kontakt heraus sind bereits heute erhebliche Flächenbedarfe bekannt. Die von HPA gestarteten Flächenentwicklungen der nächsten fünf Jahre können diesen Bedarf bereits aus heutiger Sicht nicht vollständig decken. Darüber hinaus zeigt sich aus aktuellen Marktbeobachtungen und Gesprächen mit externen Interessentinnen und Interessenten, dass es einen zusätzlichen Bedarf an Flächen in nicht unerheblichem Umfang gibt, welcher auch bei einer Erschließung von Hafenentwicklungsgebieten nicht zu einer Befriedigung der Nachfragesituation führt. Darüber hinaus werden von der HPA Flächen für die strategische Weiterentwicklung und Anpassung vorhandener Infrastruktur im Hafen zwingend benötigt um die strategische Weiterentwicklung des Hafens voranbringen zu können.

Die in der Drs. erwähnten Leerstände liegen nur mittelbar im Einflussbereich der HPA, da die Gebäude in der Regel Grundstücksmietern gehören, welche langfristige Nutzungsrechte an den Grundstücken besitzen. Strukturelle Leerstände sind nach Einschätzung der HPA nicht zu beobachten.

 

gez. Rajski

f.d.R.

Riechers

 

 

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