20-4507

Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Erhalt des Grünvolumens, insbesondere der Bäume, auf öffentlichem Grund in Harburg

Antrag

Letzte Beratung: 22.09.2020 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 4

Sachverhalt

Ohne Bäume und andere grüne Pflanzen gäbe es auf unserem Planeten kein Leben. Grund genug, sich nicht nur mit der Zahl, sondern mit dem Wert von Bäumen auseinander zu setzen.

Bäume sind Wasserspeicher und Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten Sie produzieren Sauerstoff und mindern das Treibhausgas CO2. Bäume beeinflussen das Mikroklima und reinigen die Luft. Bäume haben volkswirtschaftliche Bedeutung: gegen Wind, Lärm und Erosion und dienen nicht zuletzt unserem Wohlbefinden

Aus Gründen der Verkehrssicherung, der Baumpflege oder zur Vorbereitung von Bauvorhaben ist es aber immer wieder erforderlich, Bäume zu fällen oder Teile von ihnen abzuschneiden. Dieses wirft Probleme hinsichtlich  der ökologischen und klimatischen Bedeutung des Baumbestandes auf, insbesondere dann, wenn nicht adäquat nachgepflanzt wird.

Den vorhandenen Baum-, Hecken- und Knickbestand im hamburgischen Staatsgebiet zu erhalten und zu sichern ist eine wichtige Aufgabe. Bereits im Jahre 1948 hat Hamburg dazu die erste deutsche Baumschutzverordnung erlassen. Diese bezieht sich aber nur auf Bäume auf  privatem Grund, für Park und Straßenbäume gilt sie nicht. Auch die Ausführungen der BUE zu Nachpflanzungen beziehen sich als Maßstab daher leider  nur auf den privaten Raum:

„Die Ersatzpflanzung soll vorrangig die zerstörten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Orts-und Landschaftsbildes unter Beachtung der Standortgegebenheiten wiederherstellen. Sie muss angemessen und zumutbar sein.“ (aus FHH, BUE: Arbeitshinweise zum Vollzug  der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften, 2017).

In der Praxis werden im Bezirk Harburg zahlenmäßig aktuell nicht einmal die Hälfte der gefällten Park- und Straßenbäume nachgepflanzt. Insbesondere deshalb,   weil die zur Verfügung stehenden Mittel aus Rahmenzuweisungen und Sonderfonds   nicht für adäquate Nachpflanzungen ausreichen. Nachpflanzungen orientieren sich also am vorhandenen Budget und nicht an ökologischen Notwendigkeiten im Bezirk.

Diese Unterscheidung von öffentlichen und privaten Bäumen in der Bewertung und beim Ausgleich  für Fällungen ist den Bürger*innen nicht zu vermitteln und  auch sachlich zum Erhalt des bezirklichen  Baumbestandes nicht verständlich.

Eine Überarbeitung der Verordnung unter Gleichstellung von Fällungen und Nachpflanzungen auf öffentlichem und privaten Grund wäre hier eine ehrliche und sachorientierte Lösung, auch wenn   hierfür mehr öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten.

Baumschutzsatzungen sind  nicht in Stein gemeißelt, sondern können im Rahmen der geltenden Naturschutzgesetze  und Landesgesetze von den  Kommunen individuell ausgestaltet werden. .So formuliert z.B.  die Baumschutzsatzung  der Stadt Lüneburg das Geltungsgebiet als gesamtes Stadtgebiet und die der Stadt Iserlohn schließt Straßenbäume und Bäume des öffentlichen Grüns mit einem Stammumfang von 80cm  und mehr ausdrücklich in den Schutz ein.

Auch die Musterbaumschutzsatzung im Auftrag des Deutschen Städtetages  ist offen für einen Geltungsbereich von privaten und öffentlichen Flächen.

Darüber hinaus  berücksichtigen  Baumnachpflanzungen, die sich nur an Baumzahlen  orientieren in der Regel nicht die ökologische Wertigkeit und das Grünvolumen der Bäume. Es wäre daher sinnvoll sowohl Statuserhebungen zum Stadtgrün als auch Nachpflanzungen über das Grünvolumen und die Grünvolumenzahl zu dokumentieren. 

Das Grünvolumens als Umweltindikator ist gut geeignet zur Dokumentation und Steuerung der grünen Stadtentwicklung Es  betrifft nicht  nur Bäume und kann aufgrund des vorhandenen digitalen Materials (Höhendaten aus Laserscannervermessungen, Digitale RGB-Luftbilder) erfolgen. Wir regen hierzu die Entwicklung eines Modellversuches im Bezirk Harburg für ein Umweltmonitoring   zur Bewertung und Gestaltung einer angemessenen Grünversorgung  auch  nachverdichteter Flächen an.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Fachbehörde BUE in den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (GUV) einzuladen,  um über die Entwicklung des Baumbestandes in Hamburg und in Harburg zu berichten. Insbesondere sollen  folgende Fragen berücksichtigt werden:

·     Die Entwicklung des Baumbestandes im öffentlichen Bereich (Straßen- und Parkbäume) und im privaten Bereich in Harburg im Vergleich zu  Hamburg,

 

·     Möglichkeiten  einer Gleichstellung der Bewertung und Gestaltung des Baumbestandes im öffentlichem und privatem Raum, durch Einbeziehung des öffentlichen Grüns in den Geltungsbereich der Baumschutzverordnung und damit verbundene Veränderungen von Rahmen- und Sonderzuweisungen an den Bezirk,

 

·     Unterstützungsmöglichkeiten der Fachbehörde  zur modellhaften Umsetzung einer systematischen Erfassung des Grünvolumens im Bezirk als Umweltindikator und Steuerungsinstrument für Naturschutz und Klimaanpassung.

 

Die BUE möge zudem  im Ausschuss  berichten, ob es Landes- oder Bundesfördermittel für eine systematische Erfassung des Grünvolumens als Umweltfaktor und als Steuerungsinstrument für Naturschutz und Klimaanpassung gibt und welche Fördermaßnahmen dies sind. 

 

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