21-0253

Gemeinsamer Antrag DIE LINKE, SPD, GRÜNE betr. Tierschutz im Laboratory Pharmacology and Toxicology (LPT) Neugraben

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.11.2019
29.10.2019
Sachverhalt

Vier Monate lang arbeitete ein Mitglied des Vereins „SOKO Tierschutz“ in der Außenstelle Mienenbüttel im Landkreis Harburg des Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG (LPT) in Hamburg-Neugraben, um dort als verdeckter Ermittler vermutete Verstöße gegen den Tierschutz aufzudecken. Tatsächlich sind sein Bericht über die Zustände sowie seine Foto- und Videoaufnahmen höchst verstörend. Beim LPT werden Medikamente und Vergiftungen an Hunden, Katzen und Affen getestet, die dort unter qualvollen Bedingungen in engen Käfigen gehalten werden und die Tests letztlich nicht überleben. Während der Beschäftigung des Mitglieds der „SOKO Tierschutz“ arbeitete nur ein gelernter Tierpfleger im Labor, alle anderen Mitarbeiter/innen für die Betreuung der Tiere hatten keinerlei Ausbildung für diese Tätigkeit. Die Staatsanwaltschaft Stade ermittelt bereits wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Tierschutzbestimmungen. Da sich der Hauptsitz des LPT im Bezirk Harburg befindet, steht dieser auch in der Verantwortung

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) als zuständiger Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und der Abteilung Veterirwesen des Bezirksamts Harburg in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, um dort zu berichten, 

  1. wie, in welchen Abständen und in welcher Art Kontrollen der Haltungsbedingungen in der  Einrichtung in Neugraben-Fischbek erfolgen; 
  2. welche Vorschriften über die Haltung von Tieren in Versuchslaboren in Hamburg bestehen und welche Kriterien für die Qualität der Haltungsbedingungen zugrunde gelegt werden; 
  3. ob bei den Kontrollen Verstöße gegen die Vorschriften über die Haltungsbedingungen festgestellt und welche Maßnahmen oder Sanktionen verhängt wurden; 
  4. ob bei der Erteilung der Genehmigungen auch berücksichtigt wurde, ob andere Testverfahren (in vitro statt in vivo) nutzbar waren; 
  5. inwieweit Überprüfungen der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften erfolgten und mit welchen Ergebnissen insbesondere ob eine umfassende Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb vorliegt und eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgehrt wurde. 
  6. auf welche Art und in welchem Umfang Abstimmungen zwischen der BGV und den zuständigen Stellen im Landkreis Harburg erfolgen.