20-4146.02

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Stadttauben im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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Gremium
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17.05.2022
22.09.2020
19.11.2019
Sachverhalt

Wie kaum eine andere Vogelart hat sich die Stadttaube zum anpassungsfähigen Kulturfolger entwickelt, dessen Lebensbedingungen weitgehend vom Menschen bestimmt werden. 500 Millionen Tauben, so schätzt man, leben weltweit in den Städten.

Hohe Taubenzahlen schaden den Tauben: Stress nimmt zu, Krankheiten und Parasiten treten häufiger auf, die Jungensterblichkeit steigt bis auf 90 Prozent im ersten Lebensjahr. Mit zu vielen Tauben kommt es zu Lärm- und Geruchsbelästigungen der Stadtbewohner, Taubendreck an Gebäuden und eventuell Übertragung von Krankheitserregern.

Als vernünftig und effektiv haben sich in vielen Städten Konzepte zum Management der Taubenbestände erwiesen. In eigens eingerichteten und betreuten Taubenschlägen können die Stadttauben gezielt angesiedelt und direkt kontrolliert und bestandsreguliert werden. Wenn Taubenschläge alle Idealvoraussetzungen erfüllen, ziehen die Stadttauben dorthin um.

(vgl. https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/helfen/05991.html)

Die Idee, Bestand und Wohlergehen von Straßentauben in Taubenschlägen zu kontrollieren, wurde erstmals 1996 mit dem „Augsburger Modell“ umgesetzt. Mittlerweile haben es rund 60 Städte etabliert. In Hamburg wurde dazu 2013 eigens der Verein Hamburger Stadttauben e.V. gegründet.

Mit dem Mäuseturm des Hauptbahnhofes und dem Taubenschlag auf dem Dach der Centrum-Moschee in St. Georg werden schon zwei derartige Einrichtungen betrieben.

 

 

Petitum/Beschluss


Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sachkundige Referenten von den Betreibern bzw. Hamburger Stadttauben e.V., Hamburger Tierschutzverein sowie dem Harburger Verein 'Gandolfs Taubenfreunde' in den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, um über die genannten Projekte zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

19.02.2019

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der GRÜNE Fraktion (Drs. 20-4146) wie folgt Stellung:

 

 

Das Bezirksamt Harburg hat keine Erkenntnisse zur Größe von Taubenpopulationen im Bezirk.

Beobachtungen, wonach mehrere hundert Tauben gleichzeitig auftreten und in deren Folge von bezirklicher Seite, konkrete Maßnahmen einzuleiten wären, liegen nicht vor. Dieser Eindruck wird dadurch gestützt, dass seit Jahren keine Beschwerden bezüglich Ver-schmutzung von öffentlichen Plätzen, Einkaufszonen und Bänken durch Taubenkot beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen, vorge-bracht werden. Daher gibt es aus hiesiger Sicht keine Dringlichkeit, eine Örtlichkeit zum Aufstellen eines  Taubenschlags zu finden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es hierzu der Bereitschaft von Grund-/Hauseigentümern, entsprechender finanzieller Mittel zum Bau und Betrieb sowie für den Personaleinsatz zur Betreuung von Taubenschlägen bedarf. Weder ist dem Bezirksamt das Interesse von Grund-/Hauseigentümern bekannt noch sind Finanz- und Personalressourcen für diesen Zweck eingeplant.

 

Die im Antrag beschriebenen Vorteile für Tauben und deren Populationsregulation teilt das bezirkliche Veterinäramt und würde die Errichtung eines Harburger Taubenschlags, wie in Hamburg-Mitte geschehen, unterstützen. Abgesehen von einer ggf. erforderlichen Baugenehmigung würde die Veterinärabteilung im Rahmen der tierschutzrechtlichen Prüfung zur Errichtung eines Taubenschlags und darüber hinaus auch beratend zur Seite stehen.

Ergänzend weist das Bezirksamt Harburg darauf hin, dass der Betrieb von Taubenschlä-gen im Hinblick auf die Einhaltung des Tierschutzrechts anlassbezogenen Kontrollen durch die Abteilung Veterinärwesen unterläge.

In Altona besteht ein Handlungsbedarf u. a. aufgrund der dortigen Beschwerdelage sowie der baulichen Situation (Bahnhof und Bahnhofumfeld).

 

 

 

gez. Fredenhagen