20-4373.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! Lärmaktionsplan - aktueller Stand der Umsetzung in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.11.2019 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 4.8

Sachverhalt


Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine Mitwirkung der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) im Jahr 2009 in Kooperation mit den jeweiligen Bezirksämtern in jedem Hamburger Bezirk mindestens ein öffentliches Lärmforum veranstaltet.

Im Rahmen dieser bezirklichen Lärmforen sind 795 Lärmbeschwerden und –probleme protokolliert worden.

Im Lärmaktionsplan (LAP) Hamburg 2013 (Stufe 2) wurde angekündigt, dass in der Laufzeit des Aktionsplans (bis 2017/2018) eine weitere Berichterstattung über die Umsetzung von Vorschlägen erfolgen sollte.

Gerade im Bezirksamtsbereich Harburg stellt der LKW- und der Individualverkehr eine hohe Problematik dar. Deshalb wurde im Bezirk Harburg, wie in allen Hamburger Bezirken, eine Untersuchung von:

  • LKW-Verkehr
  • Geschwindigkeitsreduzierung
  • lärmarmer Asphalt
  • Ampelschaltung
  • Verkehr allgemein
  • Geschwindigkeitskontrollen
  • Schienenverkehr

und weiteren Themen sowie der Entwicklung von Lösungsansätzen aufgenommen.

Speziell zum LKW-Verkehr ist im "Bearbeitungsstand" zu lesen:

"Hier ist eine gesamtstädtische Betrachtung sinnvoll. Die Wirkung ist erst im Rahmen des LKW- Führungskonzeptes erkennbar. Die Erarbeitung des Konzeptes ist in den nächsten 5 Jahren vorgesehen"

Das Lkw-Führungskonzept ist eine bei der Durchsetzung des Lärmaktionsplans vorgesehene Maßnahme, in deren Rahmen der LKW-Verkehr auf den kürzesten und hinsichtlich Lärm und Luftschadstoffen „unsensibelsten“ Routen gebündelt werden soll, das heißt der LKW-Verkehr wird möglichst nicht durch dicht besiedelte Wohngebiete geführt. Die entsprechend herausgearbeiteten LKW-Routen sollen auf speziellen Stadtplänen, auf LKW-Navigationssystemen und im Internet angezeigt werden. Die Mittel zur Erarbeitung werden von der Stadt Hamburg bereitgestellt.

 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung möge Vertreter/innen der Behörde für Umwelt und Energie, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und des Harburger Fachreferates in den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz einladen, um über den aktuellen Stand der Entwicklung des Lärmaktionsplans für den Bezirk Harburg zu berichten, insbesondere über den Stand der Entwicklung des LKW-Führungskonzeptes.

Außerdem mögen Vertreter/innen der Polizeikommissariate 46 und 47 eingeladen werden, um über die Häufigkeit von Geschwindigkeitskontrollen an der B73 und B75 zu berichten.

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg        05.03.2019

Die Vorsitzende

 

 

Die Behörde für  Umwelt und Energie nimmt zu dem Antrag DIE LINKE  Drs. 20-4373 wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) dankt  für die o. g. Beschlussemppfehlung der BV Harburg mit Referenteneinladung, sieht aber vor dem Hintergrund der folgenden inhaltlichen Ausführungen nicht die Notwendigkeit einer Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten in die Sitzung am 16.04.2019, um über den aktuellen Stand der Entwicklung des Lärmaktionsplans für den Bezirk Harburg zu berichten.

 

Die in der Laufzeit des Aktionsplans bis 2018 angekündigte Berichterstattung ist in Form einer ausführlichen Darstellung in Text- und Kartenform im Rahmen des Online-Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Mai 2018 erfolgt. Darauf wurde bereits in der Drucksache 20/3540 vom April 2018 verwiesen. Informationen zum LKW-Führungskonzept finden sich dort unter den Ausführungen zu den gesamtstädtischen Maßnahmen.

 

Das LKW-Führungskonzept verfolgt vor allem das Ziel, das Routing des LKW-Verkehrs zu optimieren, um sensible Bereiche zu schützen.

 

Für Wilhelmsburg im Bezirk Hamburg-Mitte wurde im Rahmen eines LKW-Lenkungskonzeptes speziell der LKW-Verkehr im Jahr 2014 untersucht. Die Untersuchung hatte zum Ziel, kurzfristig umsetzbare Optionen zur Verbesserung der Erschließung für Handel, Gewerbe und Industrie einerseits und zum Schutz der Anwohner sowie zur Verminderung der Belastung sensibler Nutzungen andererseits zu erarbeiten.

 

 

 

 

Die weitere Verfeinerung der Ergebnisse dieser Untersuchung zeigten, dass die LKW-Lenkung auf der Elbinsel gut funktioniert und es sehr wenig LKW-Durchgangsverkehr gibt. Beim LKW-Verkehr auf der Elbinsel handelt es sich in der Regel auch um Quell-Ziel-Verkehre. Optimierungspotentiale wurden bei einigen Knotenpunkten festgestellt. Diese werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

 

Der LKW-Verkehr im weiteren Hamburger Stadtgebiet ist geprägt durch vielfältigere Quell-Ziel-Beziehungen, welche zu einer deutlich höheren Komplexität führen.

Deshalb kann die weitere Konkretisierung eines gesamtstädtischen Konzepts erst mit Fertigstellung des Hamburger Verkehrsmodells  erfolgen.

 

Dieses Verkehrsmodell wird seit 2015 im Auftrag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) von einem Ingenieurbüro erstellt. Damit lassen sich die Verkehrsströme detailliert darstellen und für zukünftige Szenarien prognostizieren. Die Stadt will mit Hilfe des Verkehrsmodells Prognosen dazu entwickeln, wie viele Fahrzeuge im Jahr 2030 auf Hamburgs Straßen unterwegs sein werden, wie sich der Verkehr auf PKW und Lastwagen sowie auf Busse, Bahnen, das Fahrrad oder das Zufußgehen aufteilt und aus welchen Gründen Menschen und Fahrzeuge unterwegs sind, bzw. ob es sich zum Beispiel bei Autofahrten vorwiegend um beruflich bedingten Verkehr handelt oder inwieweit sich der LKW-Verkehr in der Stadt mittelbar auf den Hafen zurückführen lassen wird. Das Verkehrsmodell soll verkehrsmittelübergreifende Aussagen zulassen. Dabei wird auch berechnet, wie sich Veränderungen in einer Verkehrsart auf andere Verkehrsarten auswirken.

Derzeit wird das Analysemodell für das Ausgangsjahr 2014 geprüft (kalibriert). Dabei werden die Modellparameter so eingestellt, dass die Verkehrsbelastungen aus dem Verkehrsmodell weitgehend mit den realen Belastungen, die aus Zählungen bekannt sind, übereinstimmen. Damit wird gewährleistet, dass das Modell auch für zukünftige Jahre bei Eingabe veränderter Parameter eine realistische Prognose erstellen kann, die dem weiteren Planungs- und Diskussionsprozess zugrunde gelegt werden kann.

Erst wenn das Modell lauffähig und geprüft ist, erfolgen die Berechnungen für das Prognosejahr 2030. Hierfür werden alle voraussichtlichen strukturellen Entwicklungen in der Stadt und im Umland abgeschätzt und in das Verkehrsmodell eingesetzt. Außerdem werden alle Maßnahmen berücksichtigt, die bereits beschlossen sind, sich in Planung oder bereits im Bau befinden, so als wären sie schon realisiert. Hieran werden später die weiteren Prognose-Szenarien für das Jahr 2030 (oder auch spätere Jahre) gemessen. Damit kann die voraussichtliche Wirkung neuer Maßnahmen prognostiziert werden.

 

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2018 ist derzeit in Bearbeitung und in Bezug auf Fragen des LKW-Führungskonzepts auf die Fertigstellung des Verkehrsmodells angewiesen. Die BUE kann daher inhaltliche Aussagen insbesondere zu dieser Frage nicht beantworten, für andere Aspekte ist der Zeitpunkt noch zu früh.

Von daher wird zurzeit von einer Teilnahme unsererseits an einer Ausschusssitzung der Bezirksversammlung abgesehen.

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Wyzinski

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  12.03.2019

 

 

 

Das PK 46 wurde vom Bezirksamt -Gremienbetreuung- um Zulieferung der Häufigkeit von Geschwindigkeitskontrollen an der B 73 und B 75 gebeten und antwortet unter Beteiligung der Verkehrsdirektion (VD) 4 wie folgt:

 

 

Für die Jahre 2013 und 2014 liegen keine Unterlagen mehr vor.

 

Die Häufigkeit der Geschwindigkeitskontrollen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

2015

2016

2017

2018

B 73

B 75

B 73

B 75

B 73

B 75

B 73

B 75

150

24

99

20

100

11

95

16

 

 

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind nicht berücksichtigt.

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R. Wyzinski

 

 

 

 

19.03.2019

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Die in der Laufzeit des Lärmaktionsplans bis zum Jahr 2018 angekündigte Berichterstattung ist in Form einer ausführlichen Darstellung in Text- und Kartenform im Rahmen des Online-Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Mai des Jahres 2018 erfolgt (siehe auch Drs. 20-3540). In den Ausführungen zu den gesamtstädtischen Maßnahmen sind auch Informationen zum LKW-Führungskonzept zu finden.

 

Das LKW-Führungskonzept verfolgt vor allem das Ziel, das Routing des LKW-Verkehrs zu optimieren, um sensible Bereiche zu schützen.

 

Für Wilhelmsburg im Bezirk Hamburg-Mitte wurde im Rahmen eines LKW-Lenkungskonzeptes speziell der LKW-Verkehr im Jahr 2014 untersucht. Die Untersuchung hatte zum Ziel, kurzfristig umsetzbare Optionen zur Verbesserung der Erschließung für Handel, Gewerbe und Industrie einerseits und zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Verminderung der Belastung sensibler Nutzungen andererseits zu erarbeiten.

Die weitere Verfeinerung der Ergebnisse dieser Untersuchung zeigten, dass die LKW-Lenkung auf der Elbinsel gut funktioniert und es sehr wenig LKW-Durchgangsverkehr gibt. Beim LKW-Verkehr auf der Elbinsel handelt es sich in der Regel auch um Quell-Ziel-Verkehre. Optimierungspotentiale wurden bei einigen Knotenpunkten festgestellt. Diese werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

 

Der LKW-Verkehr im weiteren Hamburger Stadtgebiet ist geprägt durch vielfältigere Quell-Ziel-Beziehungen, welche zu einer deutlich höheren Komplexität führen.

Die weitere Konkretisierung eines gesamtstädtischen Konzepts kann daher erst mit Fertigstellung des Hamburger Verkehrsmodells erfolgen.

 

Das Verkehrsmodell befindet sich im Aufbau. Damit lassen sich die Verkehrsströme detailliert darstellen und für zukünftige Szenarien prognostizieren, u.a. kann mit Hilfe des Verkehrsmodells auch der LKW-Verkehr unter verschiedenen Gesichtspunkten – wie z. B. Lkw-Führungskonzept -  modelliert werden. Das Modell kann voraussichtlich Anfang des Jahres 2020 für erste Berechnungen genutzt werden.

Inwieweit eine Beeinflussung des Routings durch Schilderlösungen möglich ist, oder ob aufgrund der Nutzung von Navigationssystemen die Entwicklung anderer Verfahren erforderlich ist, sollte parallel im Prozess thematisiert werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme wird von der Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten abgesehen.

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R. Wyzinski

 

 

 

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